Rechtsprechung
| BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 485/92 |
Volltextveröffentlichungen
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GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen-Buer, 05.03.1992 - 4 C 99/92
- BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 485/92
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 18.11.2008 - 9 AZN 836/08
Anspruch auf rechtliches Gehör - unrichtige Tatsachenfeststellung
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn besondere Umstände hinreichend deutlich machen, dass der Richter den Vortrag der Partei nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht (BVerfG 23. Juni 1991 - 1 BvR 485/92 -, zu II 3 der Gründe). - BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen eines Mißverständnisses zwischen …
Demgemäß ist es für den Anspruch auf rechtliches Gehör unerheblich, ob das Gericht aus dem Vortrag der Parteien die richtige Schlußfolgerung zieht, solange es das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 1993, 1 BvR 485/92, - veröffentlicht bei juris).
