Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92   

Volltextveröffentlichungen

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    Effektivität des Rechtsschutzes Eilantrag gegen den Vollzug einer Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 3089



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Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07  

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Die Kammer weist allerdings darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt und der mit der Briefkontrolle befasste Haftrichter verpflichtet sind, eine auch im Falle fristgebundener Schriftsätze an Gerichte für erforderlich gehaltene Briefkontrolle so zügig wie möglich durchzuführen und die mit der Kontrolle verbundenen Verzögerungen möglichst - etwa durch eine Übermittlung des Schreibens per Telefax - gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, NStZ 1993, S. 507 , und vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, NJW 1994, S. 3089; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 Ws 608/89 -, NStZ 1990, S. 149 f.).
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