Rechtsprechung
| BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- DFR
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtsschutz im Versammlungsrecht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zu Einschränkungen von Versammlungen wegen des Inhalts von Äußerungen
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zu Einschränkungen von Versammlungen wegen des Inhalts von Äußerungen
- 123recht.net (Pressemeldung, 29.7.2004)
Kein Versammlungsverbot allein wegen rechter Meinungsäußerungen // Verbotsverfügung gegen NPD-Aufmarsch in NRW rechtswidrig
- anwaltskanzlei-lankau.de
, S. 2 (Kurzinformation)
Kein Verbot rechtsextremer Aufmärsche allein wegen missbilligenswerter Gesinnung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Rechtsextremistische Demonstrationen und öffentliche Ordnung - Roma locuta?" von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis und PrivDoz Dr. Klaus Joachim Grigoleit, original erschienen in: NJW 2004, 3459 - 3462.
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 09.06.2004 - 14 L 1286/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2004 - 5 B 1208/04
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 111, 147
- NJW 2004, 2814
- DVBl 2004, 1230
- NVwZ 2004, 1483 (Ls.)
Wird zitiert von ... (112)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Versammlungsfreiheit bereits entschieden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 90, 241 ; 111, 147 ).Der Schutzbereich dieser Grundrechtsnorm ist nicht nur betroffen, wenn eine Versammlung verboten oder aufgelöst wird, sondern auch, wenn die Art und Weise ihrer Durchführung durch staatliche Maßnahmen beschränkt wird (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
Solche Beschränkungen in der Kombination des Inhalts und der versammlungsspezifischen Ausdrucksform von Meinungen betreffen ebenfalls die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG und sind daher auch vor Art. 5 Abs. 2 GG zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).
Der Inhalt von Meinungsäußerungen, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann auch nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).
Beschränkungen der Freiheit, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, bedürfen einer Rechtfertigung anhand der Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).
Allerdings bedarf § 15 Abs. 1 VersG aus verfassungsrechtlichen Gründen einer einschränkenden Auslegung dahingehend, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung als Grundlage beschränkender Verfügungen ausscheidet, soweit sie im Inhalt von Äußerungen gesehen wird (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
Der Gesetzgeber hat in den allgemeinen Gesetzen, insbesondere den Strafgesetzen, Beschränkungen von Meinungsäußerungen an nähere tatbestandliche Voraussetzungen gebunden; eine Berufung auf das Tatbestandsmerkmal der öffentlichen Ordnung ist insofern nicht vorgesehen (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist ein Recht auch zum Schutz von Minderheiten; seine Ausübung darf nicht allgemein und ohne eine tatbestandliche Eingrenzung, die mit dem Schutzzweck des Grundrechts übereinstimmt, unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen nicht widersprechen (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
Ermächtigungen zur Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten knüpfen nicht an die Gesinnung, sondern an Gefahren für Rechtsgüter an, die aus konkreten Handlungen folgen (vgl. BVerfGE 25, 44 ; 111, 147 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2006 - 1 BvR 605/04 u.a. -, JURIS, Rn. 51).
Dementsprechend hat der Gesetzgeber in seiner Rechtsordnung, insbesondere in den Strafgesetzen, Meinungsäußerungen nur dann beschränkt, wenn sie zugleich sonstige Rechtsgüter - etwa die Menschenwürde oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht - verletzen (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
Die Sperrwirkung dieser Vorschriften steht daher insbesondere einer Berufung auf ungeschriebene verfassungsimmanente Schranken als Rechtfertigung für sonstige Maßnahmen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegen (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
Werden die entsprechenden Strafgesetze durch Meinungsäußerungen missachtet, so liegt darin eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit; eine so begründete Gefahr kann deshalb durch die Ordnungsbehörden abgewehrt werden, und zwar auch mit Auswirkungen auf Versammlungen (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
e) Beschränkende Verfügungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung sind insoweit verfassungsrechtlich unbedenklich, als sich die in § 15 Abs. 1 VersG vorausgesetzte Gefahr nicht aus dem Inhalt der Äußerung, sondern aus der Art und Weise der Durchführung der Versammlung ergibt (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
Gleiches gilt, wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der …
Zum anderen kann auf diese Weise verhindert werden, dass eine mögliche Rechtsverletzung bei Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, die Entscheidung in der Hauptsache also zu spät käme (vgl. BVerfGE 46, 160 [164]; 111, 147 [153]), wie dies nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu einem völkerrechtlichen Vertrag typischerweise der Fall ist.Ergibt die summarische Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine behauptete Verletzung von Art. 79 Abs. 3 GG mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben ist, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147 [153]).
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Zum Strafverbot der Legitimation der NS-Willkürherrschaft
Allgemeine Gesetze seien alle Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verböten, sondern dem Schutz eines ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienten, das in der Rechtsordnung allgemein und unabhängig davon geschützt sei, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden könne (Verweis auf BVerfGE 7, 198 ; 111, 147 ; 120, 180 ).Dabei richtet sich die Reichweite der Versammlungsfreiheit insoweit nach dem Umfang des von Art. 5 Abs. 1 und 2 GG gewährten Schutzes (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ).
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.
Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass das fragliche Rechtsgut schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung geschützt sein muss (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ) und damit Inhaltsanknüpfungen in Neutralität zu den verschiedenen politischen Strömungen und Weltanschauungen stehen müssen.
Nichts anderes gilt für die §§ 86, 86a StGB, die das Bundesverfassungsgericht gleichfalls als allgemeine Gesetze beurteilt hat (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
Das Grundgesetz enthält einen Auftrag zur Abwehr von Beeinträchtigungen der Grundlagen einer freiheitlichen demokratischen Ordnung unter Einhaltung der Regeln des Rechtsstaats (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfGK 2, 1 ). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 GG führen (vgl. BVerfGE 111, 147 ). - BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, ist die Verfassungsmäßigkeit ihrer Beschränkung an Art. 5 GG und nicht an Art. 8 GG zu messen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. April 1994 a.a.O. S. 246 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 - BVerfGE 111, 147 ; Kammerbeschlüsse vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 - BVerfGK 2, 1 und vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 - BVerfGK 8, 195 ).Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004 a.a.O. S. 155).
Artikel 1 Abs. 1 GG schützt die Menschenwürde als obersten Verfassungswert des Grundgesetzes und dessen tragendes Konstitutionsprinzip vor Eingriffen jeglicher Art. Mithin ist § 130 Abs. 4 StGB ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Alt. 1 GG, obwohl die Bestimmung gegen bestimmte Meinungsinhalte gerichtet ist (ebenso zu § 130 StGB a.F. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004 a.a.O. S. 155).
- BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08
Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …
Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr). - BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches …
Auf den Schutz der Meinungsfreiheit können sich grundsätzlich auch Rechtsextremisten berufen; allerdings sind auch sie an die Schranken der allgemeinen Gesetze gebunden (vgl. BVerfGE 111, 147, 155 ff.).Sie findet ihre Schranke unter anderem nach Art. 5 Abs. 2 GG in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch § 86 a StGB gehört (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, S. 5 f. des Umdrucks).
Auf den Schutz der Meinungsfreiheit können sich grundsätzlich auch Rechtsextremisten berufen; allerdings sind auch sie an die Schranken der allgemeinen Gesetze gebunden (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
a) aa) Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (vgl. BVerfGE 104, 92 [104]; 111, 147 [154 f.]). - OVG Brandenburg, 12.11.2004 - 4 B 317/04
Versammlungsrecht, Halbe 2004, Motto: "Ruhm und Ehre dem deutschen …
Mit der auf den Inhalt der erwarteten Meinungsäußerungen abstellenden Begründung, eine Versammlung stelle ein massives Hervorrufen der Erinnung an Aufmärsche der Nationalsozialisten und deswegen eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung i.S.v. § 15 Abs. 1 VersG dar, darf eine Versammlung mit Rücksicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) grundsätzlich nicht verboten werden (wie zuletzt BVerfG vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 - DVBl. 2004, 1230).Es hat dazu das Folgende ausgeführt (Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, DVBl. 2004, 1230):.
Zunächst kann zwar - nämlich unter dem in erster Linie Art. 8 Abs. 1 GG betreffenden Gesichtspunkt der Art und Weise der Durchführung der Versammlung - die öffentliche Ordnung verletzt sein, wenn Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienenden Feiertag - einem Tag mit gewichtiger Symbolkraft - so durchführen, dass von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -, DVBl. 2001, 558, 559); gleiches gilt, wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90; zum Ganzen BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juni 2004, a.a.O., DVBl. 2004, 1230, 1232).
In jedem Falle aber würde vorliegend selbst eine derartige Provokationswirkung nicht zu einem (vollständigen) Verbot der Versammlung des Antragstellers führen können, weil in derartigen Konstellationen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu klären ist, durch welche Maßnahmen - vornehmlich durch welche Auflagen - die solchermaßen hervorgerufene Gefahr abgewendet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, DVBl. 2004, 1230, 1232; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90, 91 f.).
- BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09
"Koma-Saufen"
- BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
- BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
- BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …
- VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894
Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"
- BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02
Verfassungsmäßigkeit des Erlaubnisvorbehalts für den Verkauf von Zeitschriften …
- BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06
Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden
- BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07
Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 1 S 2828/06
Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen eine stille Mahnwache aus 2 …
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04
Verfassungsmäßigkeit strafgerichtlicher Verurteilungen zu Geldstrafen wegen …
- BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09
Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet …
- BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
NPD-Demo zur WM in Gelsenkirchen erlaubt // Verbotsbestätigung des OVG Münster …
- BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der …
- BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05
Versammlungsfreiheit; einstweilige Anordnung des BVerfG (Folgenabwägung; doppelte …
- BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …
- BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 1786/12
- BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09
(Erfolgloser) Antrag auf einstweilige Anordnung; allgemeines Persönlichkeitsrecht …
- BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06
Versammlung als Nicht-Störer
- BVerfG, 03.12.2008 - 1 BvQ 47/08
Zur Nutzung von Laptops während einer Gerichtsverhandlung - Holzklotz-Fall
- BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07
Eilantrag eines Rauchers gegen Hessisches Nichtraucherschutzgesetz abgelehnt
- VG Braunschweig, 19.05.2011 - 5 B 97/11
Versammlungsverbot
- BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08
Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde, …
- BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 232/04
Ordnungswidrigkeit von herabsetzenden Äußerungen eines Redners einer Versammlung …
- BVerfG, 16.04.2005 - 1 BvR 808/05
Versammlungsverbot aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach § …
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
- BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich
- BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
Anträge auf Wahlzulassung nicht erfolgreich
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. …
- BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
Verbot der Versammlung in Wunsiedel am 22. August 2009 bleibt aufrechterhalten
- BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06
Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt erneut verboten
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06
Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2012 - 3 M 173/12
Versammlungsrecht
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 7 A 10821/12
Versammlungsrecht
- BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen ein …
- BVerfG, 05.03.2007 - 1 BvR 305/07
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der …
- VGH Bayern, 14.11.2008 - 10 CS 08.3016
"Heldengedenkmarsch" in München kann - unter Beschränkungen - stattfinden
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2011 - 3 M 45/11
Versammlungsverbot wegen des Inhalts des angemeldeten Mottos der Versammlung
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die beabsichtigte …
- BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12
Einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Rundfunkfreiheit; Fernsehaufnahmen; …
- BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 2887/06
- BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07
Erneute Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot, …
- VGH Bayern, 26.02.2010 - 10 CS 10.412
Versammlung in Augsburg darf stattfinden
- VG Bayreuth, 23.07.2008 - B 1 S 08.657
Glorifizierung von Rudolf Heß
- BVerfG, 26.08.2009 - 1 BvQ 37/09
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich des Besuchs …
- BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Einrichtung …
- BVerfG, 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10
Verbot einer Versammlung bei einer nicht tatsachengestützten Vermutung über die …
- VG Karlsruhe, 20.02.2012 - 2 K 378/12
Pforzheim: Eilantrag gegen versammlungsrechtliches Verbot des Mitführens von …
- VG Köln, 08.11.2004 - 20 L 3046/04
- BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1090/06
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die drohende Vollstreckung einer …
- VG Regensburg, 02.01.2009 - RN 9 S 08.2214
Verwaltungsgericht Regensburg untersagt ehrverletzende Äußerungen gegen Herrn …
- VGH Bayern, 22.05.2006 - 24 B 05.3099
Verbot einer Versammlung; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des …
- BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvQ 15/07
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das …
- VG Regensburg, 02.01.2009 - RN 9 S 08.02214
Gefahr ehrverletzender Äußerungen und Versammlungsverbot
- BVerfG, 10.09.2009 - 2 BvQ 58/09
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen eine Entscheidung des …
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2811
"Gedenkmarsch für Jürgen Rieger" in Wunsiedel darf - unter …
- BVerfG, 18.02.2010 - 2 BvQ 8/10
Verfassungsbeschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss vor Herbeiführung einer …
- BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11
Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung über Strafverfahren …
- OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
Verbot einer rechtsextremistischen Demonstration am 28. Januar 2006 in Lüneburg; …
- VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Versammlungsverbot - Tarnveranstaltung - Verherrlichung oder Billigung der …
- BVerfG, 10.03.2010 - 2 BvQ 10/10
Erlass einer einstweiligen Anordnung bei bereits verstrichener Frist zu Erhebung …
- VGH Bayern, 03.12.2010 - 10 ZB 10.147
Rechtsmittel gegen Zulassung des "Heldengedenktags" 2008 erfolglos
- BVerwG, 02.11.2006 - 6 B 91.06
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2009 - 7 B 10414/09
Aufzug; Autonome Nationalisten; Demonstration; friedlich; Gefahr; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2009 - 3 M 155/09
Verbot eines NPD-Wahlkampfplakats mit polenfeindlichem Inhalt
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797
"Heldengedenkmarsch 2009" in München kann nicht verboten werden
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04
Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und …
- BVerfG, 16.07.2012 - 2 BvQ 31/12
Verlust der Staatsangehörigkeit auf Antrag der Mutter
- VG Köln, 09.04.2009 - 20 L 308/09
Veranstaltung der "Bürgerbewegung pro Köln e.V." darf nicht auf dem Roncalliplatz …
- VerfGH Bayern, 04.09.2009 - 92-VI-09
- BVerfG, 07.02.2011 - 1 BvR 188/11
Erlass einer einstweiligen Anordnung i.R.e.Verfahrens über eine …
- BVerfG, 16.05.2012 - 1 BvQ 17/12
Einstweiliger Rechtschutz vor dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich …
- VGH Bayern, 28.11.2008 - 10 CS 08.3140
Demonstration in Landsberg am Lech darf - unter Beschränkungen - stattfinden
- BVerfG, 27.02.2012 - 1 BvR 22/12
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die längerfristige …
- VG Würzburg, 19.06.2012 - W 5 S 12.494
- VG Stuttgart, 09.11.2004 - 5 K 4608/03
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Versammlung in einer Fußgängerzone
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2006 - 1 S 26.06
Demonstration türkischer Vereine unter Auflagen
- LG Bochum, 09.09.2005 - 1 KLs 33 Js 248/04
- VG Lüneburg, 20.01.2006 - 3 B 3/06
Versammlungsverbot für Rechtsextreme; Holocaust-Gedenktag; Ordnung, öffentliche; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 1 B 4.05
Art 8 GG
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2006 - 2 M 268/06
Zulässigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen
- VG Minden, 21.12.2006 - 11 L 904/06
Kein Aufzug der Nationalen Offensive Schaumburg am Heiligabend
- VG Köln, 05.05.2009 - 20 L 650/09
- VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09
- VG Köln, 09.11.2005 - 20 L 1794/05
Rechtsradikale Demonstration in Köln bleibt verboten
- VG Gelsenkirchen, 26.01.2006 - 14 L 101/06
Demonstration am 28. Januar 2006 in Dortmund bleibt verboten
- VG Cottbus, 01.03.2007 - 2 L 52/07
Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung vor dem …
- VG Berlin, 26.01.2009 - 1 L 16.09
Keine NPD Demonstration am Holocaust-Gedenktag
- VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Versammlungsverbot; einstweiliger Rechtsschutz; Orte mit erinnerndem Sinngehalt …
- VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 5459/08
Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit, …
- VG Sigmaringen, 19.01.2011 - 1 K 1561/10
Versammlung; Auflage; Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- VG Köln, 30.04.2012 - 20 L 560/12
- VG Köln, 10.06.2005 - 20 L 922/05
Pro Köln darf Mahnwache am 11. Juni 2005 in Köln-Kalk durchführen
- OVG Brandenburg, 17.06.2005 - 4 B 98/05
Räumliche Beschränkung der Versammlung in Halbe bestätigt
- VG Augsburg, 24.02.2009 - Au 1 S 09.214
Versammlungsverbot; Einstweiliger Rechtsschutz; Orte mit erinnerndem Sinngehalt …
- VG Neustadt, 25.03.2011 - 5 L 266/11
Versammlungsrecht
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 7 B 10102/12
Zeitliche Verlegung einer Versammlung wegen einer Gefahr für die öffentliche …
- VG Köln, 08.05.2012 - 20 L 590/12
Eilverfahren gegen versammlungsrechtliche Auflage
- VGH Bayern, 06.05.2005 - 24 CS 05.1160
Versammlung am 8. Mai 2005 auf dem Marienplatz in München
- VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 2054/09
Auflage, beschränkende Verfágung, Dortmund, Fortsetzungsfeststellungsklage, …
- VG Köln, 30.04.2012 - 20 L 557/12
- OVG Sachsen, 28.11.2011 - 3 A 782/10
Zur Rechtmäßigkeit des "Widerrufs einer Zulassung zum "Tag der Sachsen" (hier im …
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