Rechtsprechung
   BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 119 Abs. 3 StPO; § 25 S. 2 UVollzO
    Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu unehelichen Kleinkind; Kontaktbedarf; Gefahr des "Fremdelns" im Frühkindalter); allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz (ungerechtfertigte Differenzierung zwischen ehelichen und familiären Beziehungen).

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
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  • RA Kotz

    Untersuchungsgefangener: Besuchszeiten für nichteheliches Kleinkind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersuchungshaft: Verlängerung der Regelbesuchszeit wegen eines Kindes im Säuglingsalter

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Besuchszeiten für Familienangehörige eines Untersuchungsgefangenen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Besuchszeiten für Familienangehörige eines Untersuchungsgefangenen

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Besuchszeiten für Familienangehörige eines Untersuchungsgefangenen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 9, 365
  • StV 2008, 30
  • FamRZ 2006, 1822



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06  

    Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wiederholt die besondere Bedeutung hervorgehoben worden, die dem in Art. 6 Abs. 1 GG verbürgten Schutz von Ehe und Familie bei der Entscheidung über Besuche von Ehegatten und Familienangehörigen in der Untersuchungshaft zukommt (vgl. BVerfGE 42, 95 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 1993 - 2 BvR 1469/93 -, NJW 1993, S. 3059; vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, StV 1993, S. 592 ; vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NStZ 1994, S. 604 , und vom 23. Oktober 2006 - 2 BvR 1797/06 -, StraFo 2006, S. 490 ).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 1 BvR 1637/07  

    Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses

    Die Durchführung eines begleiteten Umgangs in einer Justizvollzugsanstalt ist - selbst bei Ablehnung durch den betreuenden Elternteil - nicht von vornherein ausgeschlossen, und zwar nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch organisatorisch: Solange der Umgang eines Inhaftierten mit seinem Kind das Kindeswohl - oder erhebliche öffentliche Sicherheitsinteressen - nicht gefährdet, ist es Aufgabe des Staates, im Rahmen seiner Art. 6 Abs. 1 GG entspringenden Schutzpflicht die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass ein solcher Umgang umgesetzt werden kann (vgl. - zur Untersuchungshaft - BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2006 - 2 BvR 1797/06 -, FamRZ 2006, S. 1822 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 11 ME 393/06  

    Wiedereinreise eines ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländers; Abschiebung;

    Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2006 (- 2 BvR 1797/06 -, veröff. in juris) sind für den vorliegenden Fall keine weiterführenden Hinweise zu entnehmen.
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  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06  

    Auslieferung; Unzulässigkeit, Versorgung von Kleinkindern; Schutz von Ehe und

    Insoweit ist auch die - vom BVerfG jüngst verfassungsrechtlich hervorgehobene - Gefahr einer Entfremdung und des "Fremdelns" bei Kleinkindern durch die Versagung von Besuchen in der Untersuchungshaft zu berücksichtigen (vgl. BVerfG HRRS 2006 NR. 810 = BVerfG, 2 BvR 1797/06 vom 23.10.2006, Absatz-Nr. 20 ff. = www.bundesverfassungsericht.de), die hier in besonderem Maße droht, da ein kurzfristiger Nachzug einer siebenköpfigen Familie weder möglich noch zumutbar erscheint.
  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 (Ausl) A 25/06  

    Versorgung von Kleinkindern und Schutz von Ehe und Familie als

    Insoweit ist auch die - vom BVerfG jüngst verfassungsrechtlich hervorgehobene - Gefahr einer Entfremdung und des "Fremdelns" bei Kleinkindern durch die Versagung von Besuchen in der Untersuchungshaft zu berücksichtigen (vgl. BVerfG HRRS 2006 NR. 810 = BVerfG, 2 BvR 1797/06 - 23.10.2006, Absatz-Nr. 20 ff. = www.bundesverfassungsericht.de), die hier in besonderem Maße droht, da ein kurzfristiger Nachzug einer siebenköpfigen Familie weder möglich noch zumutbar erscheint.
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