Rechtsprechung
| BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Lebenslange Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei besonderer Schuldschwere
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 72, 105
- NJW 1986, 2241
- MDR 1986, 819
- NStZ 1986, 451
- StV 1986, 485
Wird zitiert von ... (67)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff
aa) Die Menschenwürde ist tragendes Konstitutionsprinzip und oberster Verfassungswert (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 45, 187 ; 72, 105 ).Dabei wird der Begriff der Menschenwürde häufig vom Verletzungsvorgang her beschrieben (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 27, 1 ; 30, 1 ; 72, 105 ).
So darf ein Straftäter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs behandelt und dadurch zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung und Strafvollstreckung gemacht werden (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 72, 105 ).
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord
Es hat allerdings dann einzugreifen, wenn das zuständige Fachgericht bei der Sachverhaltswürdigung oder bei der Handhabung des § 57a StGB in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist und damit gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte allgemeine Willkürverbot verstoßen hat oder wenn es bei der nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB erforderlichen Prüfung, ob die besondere Schuldschwere die weitere Vollstreckung der Strafe gebietet, die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite der Menschenwürde, der freien menschlichen Persönlichkeit und ihres grundsätzlichen Freiheitsanspruches verkannt hat (Art. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ; vgl. BVerfGE 72, 105 [114 f.]).Aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip leitet sich die Verpflichtung aller Staatsgewalt ab, dem Verurteilten die konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu erhalten, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187 [245, 258, 259]; 64, 261 [272, 281]; 72, 105 [116 f.]; 86, 288 ,[312]).
Es träfe deren Kern, wenn der Verurteilte ungeachtet der Entwicklung seiner Persönlichkeit jegliche Hoffnung auf Freiheit aufgeben müßte und damit von vornherein zum Versterben in der Haft verurteilt würde; das gilt auch für denjenigen, der mit besonders schwerer Tatschuld beladen ist (BVerfGE 72, 105 [113]).
Indes begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die Vollstreckung der Strafe über die 15jährige Mindestverbüßungszeit hinaus gebieten kann (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ; vgl. BVerfGE 64, 261 [271]; 72, 105 [114]) Dies kann im Einzelfall - verfassungsrechtlich unbedenklich - zur Folge haben, daß die Strafe im Wortsinn ein Leben lang vollstreckt wird (vgl. BVerfGE 64, 261 [272]; 72, 105 [116]).
c) Dabei ist es nach dem Grundgesetz die vornehmste Pflicht der Staatsgewalt in all ihren Erscheinungsformen, die Würde des Menschen und die freie menschliche Persönlichkeit, die den höchsten Rechtswert innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung darstellen, zu achten (vgl. BVerfGE 45, 187 [227]; 72, 105 [115]).
Insoweit hält sich der Beschluß im Rahmen der verfassungsrechtlich zulässigen Wertung (vgl. BVerfGE 86, 288 [333]; siehe auch BVerfGE 72, 105 [117]; BGH NStZ 1993, 235 f.;… Dreher/Tröndle, 46. Aufl., § 57a StGB Rdn. 7c und § 57b StGB Rdn. 2;… Stree in: Schönke/Schröder, 24. Aufl., § 57a StGB Rdn. 5 und § 57b StGB Rdn. 2).
Die Beschlußgründe lassen deutlich erkennen, daß es die die Mindestverbüßungszeit (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ) erheblich übersteigende Haftzeit von damals etwa 28 Jahren zum Lebensalter des Beschwerdeführers und seinem Gesundheitszustand in Beziehung gesetzt und seine Aussicht, noch zu Lebzeiten aus der Strafhaft entlassen zu werden, gewürdigt hat (vgl. dazu auch BVerfGE 72, 105 [117 f.]).
Auch die lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe bleibt lebenslange Freiheitsstrafe (…vgl. Dreher/Tröndle, a.a.O., § 57b StGB Rdn. 2), die unter Umständen im Wortsinne auch ein Leben lang vollstreckt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 261 [272]; 72, 105 [116]).
Eine Grundrechtswidrigkeit ist aber nicht schon darin zu erkennen, daß die Anwendung des Strafrechts, insbesondere damit verbundene Wertungen durch den dazu berufenen Richter, zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [118]).
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
Luftsicherheitsgesetz
Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 72, 105 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 671/95
Grundrechtliche Vorgaben der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung nach §§ …
Die Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG ) setze dem Freiheitsentzug - wie vom Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen (BVerfGE 45, 187 ; 64, 261; 72, 105) - Grenzen.Die Kammer ist gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zuständig, weil die Verfassungsbeschwerde auf der Grundlage der bereits geklärten maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen (vgl. insbesondere BVerfGE 45, 187 ; 64, 261; 72, 105) offensichtlich begründet ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings dann einzugreifen, wenn bei der nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB erforderlichen Prüfung, ob die besondere Schuldschwere die weitere Vollstreckung der Strafe gebietet, die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite des aus der Menschenwürde folgenden grundsätzlichen Freiheitsanspruchs verkannt wird (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG ; vgl. BVerfGE 72, 105 [114 ff.]).
Auch die lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe bleibt lebenslange Freiheitsstrafe (…vgl. Dreher/Tröndle, 46. Aufl., § 57b StGB Rn. 2), die unter Umständen im Wortsinne auch ein Leben lang vollstreckt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 261 [272]; 72, 105 [116]).
Sie müssen auch den Gesundheitszustand des Verurteilten in Beziehung zur Vollstreckungsdauer setzen und seine Aussicht, noch zu Lebzeiten aus der Strafhaft entlassen zu werden, würdigen (vgl. dazu BVerfGE 72, 105 [117 f.]).
Fallgestaltungen, die es strikt verwehren, dem innerlich gewandelten, für die Allgemeinheit ungefährlich gewordenen Gefangenen auch nach sehr langer Strafverbüßung die Freiheit wieder zu geben, und ihn damit von vornherein zum Sterben in der Haft verdammen, sind der Strafvollstreckung unter der Herrschaft des Grundgesetzes fremd (vgl. BVerfGE 64, 261 [272]), weil das Recht auf Achtung der Menschenwürde auch jenem Straftäter nicht abgesprochen werden kann, der sich in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen alles vergangen hat, was die Wertordnung der Verfassung unter ihren Schutz stellt (vgl. BVerfGE 72, 105 [115]).
Es wäre mit der Würde des Menschen unvereinbar, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden, auf einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest zu reduzieren (vgl. BVerfGE 72, 105 [116 f.]).
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Die Regelung des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 trägt dem Umstand Rechnung, daß das individuelle Schuldmaß wegen der absolut angedrohten Strafe des lebenslangen Freiheitsentzuges bei der Strafzumessung nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfGE 72, 105 [114]). - BVerfG, 02.03.1994 - 2 BvR 869/93
Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Majdanek-Verfahren
Die Entscheidung mißachte die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur Strafvollstreckung gegenüber NS- Straftätern, die sich in einem hohen Lebensalter befinden und einen angegriffenen Gesundheitszustand aufweisen würden (BVerfGE 64, 261 [280 ff.]; 72, 105 [114 ff.]).Ob im Einzelfall die weitere Vollstreckung eine rechtskräftig ausgesprochene lebenslange Freiheitsstrafe nach § 57a StGB zur Bewährung auszusetzen ist, ist zunächst eine Frage der Auslegung und Anwendung des sog. einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 72, 105 [114]).
Das Bundesverfassungsgericht prüft eine Entscheidung nur nach, wenn das zuständige Fachgericht bei der nach § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB erforderlichen Prüfung die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite der Menschenwürde, der freien menschlichen Persönlichkeit und ihres grundsätzlichen Freiheitsanspruches verkannt hat (Art. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) (vgl. BVerfGE 72, 105 [115]).
Auch in der Strafvollstreckung ist zu beachten, daß die menschliche Würde unmenschliches, erniedrigendes Strafen verbietet und daß der Täter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs zum bloßen Objekt der Vollstreckung herabgewürdigt werden darf (vgl. BVerfGE 45, 187 [228]; 72, 105 [116]).
Insoweit ist zu berücksichtigen, daß das fortgeschrittene Lebensalter eines betagten, zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten im Falle einer Vollstreckung der Strafe, die infolge besonders schwerer Schuld die Mindestverbüßung von 15 Jahren weit übersteigt, für die Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ständig an Gewicht gewinnt (vgl. BVerfGE 72, 105 [116]).
Es wäre mit der Würde des Menschen unvereinbar, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden (BVerfGE 45, 187 [245]; 64, 261 [281]), auf einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest zu reduzieren (BVerfGE 72, 105 [116 f.]).
Ersichtlich Berücksichtigung gefunden hat hierbei auch die wachsende Bedeutung, die der Erwartung, noch zu Lebzeiten aus der Strafhaft entlassen zu werden (vgl. BVerfGE 72, 105 [118]), im Falle des fortschreitenden Lebensalters mit dem Eintreten körperlicher und geistiger Gebrechlichkeit zukommt.
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
Ihm liegt eine fehlerhafte Anschauung vom Wesen und von der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zugrunde (vgl. BVerfGE 27, 211 [219]; 30, 173 [197 f.]; 72, 105 [118]). - BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
Unterbringung mehrerer Strafgefangener in einem Haftraum
Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben (vgl. BVerfGE 72, 105 ). - BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85, 93; 72, 105, 114 f.).Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99 aa) Die Menschenwürde ist tragendes Konstitutionsprinzip und oberster Verfassungswert (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 45, 187 ; 72, 105 ).
Dabei wird der Begriff der Menschenwürde häufig vom Verletzungsvorgang her beschrieben (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 27, 1 ; 30, 1 ; 72, 105 ).
So darf ein Straftäter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs behandelt und dadurch zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung und Strafvollstreckung gemacht werden (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 72, 105 ).
- BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
- VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit …
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03
Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls
- BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …
- BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …
- BVerfG, 09.03.2010 - 2 BvR 3012/09
Ablehnung einer Strafunterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 StPO (Überprüfbarkeit …
- BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05
Strafzumessung (keine Obergrenze aus statistischen Erkenntnissen zur …
- BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der …
- BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93
Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere …
- BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 1328/03
Menschenwürde (lebenslange Freiheitsstrafe; Chance auf Freiheit; …
- BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen …
- BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
Nachträgliche Sanktionierung der ohne richterliche Grundlage erfolgten …
- BVerfG, 22.10.2009 - 2 BvR 2549/08
Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (Verbüßung von zwei …
- OLG Nürnberg, 22.02.1996 - Ws 13/96
Besondere Schwere der Schuld bei Altfällen
- BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
Umfang der Rechtsschutzgarantie; Verfassungsmäßigkeit der Sicherstellung von …
- BVerfG, 16.06.2005 - 2 BvR 841/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei vorzeitiger …
- BVerfG, 20.07.2009 - 2 BvR 328/09
Übermaßverbot (Ablehnung der Aussetzung des Rests der lebenslangen …
- BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
Anforderungen an die Prognoseentscheidung
- BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 560/93
Nachträglicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz neuerlicher …
- BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 1661/03
Prüfungskompetenz des BVerfG (Auslegung einfachen Gesetzesrechts durch die …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 16-I-10
- VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 30-I-11
- BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93
StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2
- BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 558/04
Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei einer Strafrestaussetzung
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung; …
- BVerwG, 25.08.1992 - 6 B 31.91
Führung akademischer Grade
- BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Versagung einer Reststrafenaussetzung zur …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 17-I-10
- BVerfG, 01.08.2001 - 2 BvQ 30/01
Einstweiligen Anordnung gegen das Straftäter- Unterbringungsgesetz …
- BVerfG, 04.11.2001 - 2 BvR 944/01
Anforderungen an die Sachaufklärung bei bedingter Entlassung
- BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2167/03
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Aussetzung des Restes einer …
- BVerfG, 28.09.2010 - 2 BvR 1081/10
Grundsatz bestmöglicher Sachverhaltsaufklärung (Geltung auch in Verfahren, die …
- BVerfG, 21.10.2003 - 2 BvR 1528/03
Entscheidung über besondere Schwere der Schuld in sog. Altfällen
- BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung; …
- BVerfG, 25.10.2004 - 2 BvR 1718/04
Überstellung in das Ausland zur weiteren Strafvollstreckung
- VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die …
- BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Aussetzung des Vollzugs einer …
- OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
Feststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Haftbedingungen, …
- BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 1083/11
Staatlicher Strafanspruch; Haftunterbrechung; Menschenwürde; körperliche …
- VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
Art 8 Abs 1 S 2 Verf BE, Art 12 Abs 1 Verf BE, Art 12 Abs 2 Verf BE, Art 15 Abs 1 …
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 942/11
Staatlicher Strafanspruch; lebenslange Freiheitsstrafe; Reststrafaussetzung zur …
- BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 2135/10
Strafaussetzung zur Bewährung (Strafrest; Prognose; Sachverständiger; Gutachten; …
- BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 517/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei …
- OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 1 Ws 951/99
Berücksichtigung der Strafzwecke bei Aussetzung der Vollstreckung eines …
- LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, …
- BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvR 259/11
Erforderlichkeit der Einholung eines zusätzlichen Gutachtens bei der Prüfung der …
- OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1
- AG Bernau, 03.08.2007 - 5 Ls 212 Js 18621/06
Jugendstrafrecht: Bildung einer Einheitsjugendstrafe; Verhängung einer …
- OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09
[Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt]
- OLG Köln, 02.08.2012 - 2 Ws 523/12
- LG Karlsruhe, 07.10.2004 - 2 O 341/04
- VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 1/94
- OLG Hamm, 07.11.1990 - 1 Ws (L) 10/90
StGB § 57a
- LG Berlin, 25.08.2010 - 86 O 12/10
Entschädigung für menschenrechtswidrige Unterbringung eines Gefangenen in einer …
- KG, 26.08.2002 - 5 Ws 567/02
