Rechtsprechung
   BVerfG, 24.04.1998 - 1 BvR 587/88   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main, 10.07.1985 - 6 O 16/85
  • OLG Frankfurt, 27.11.1986 - 6 U 158/85
  • BGH, 14.03.1988 - X ZR 22/87
  • BVerfG, 24.04.1998 - 1 BvR 587/88

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 3704
  • DB 1998, 1460



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 167/05  

    selbststabilisierendes Kniegelenk

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht das Arbeitnehmererfinderrecht dem Erfinderrecht und damit dem gewerblichen Rechtsschutz zugeordnet, wenn es von einem "Eigentumsschutz des allgemeinen Erfinderrechts" gesprochen hat (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24.4.1998 - 1 BvR 587/88, NJW 1998, 3704; 24 f. unter Hinweis auf BVerfGE 36, 193, 202 f. = NJW 1974, 356; Reetz, Erfindungen an Hochschulen, Diss. Köln 2006, S. 290).

    Wenn er den Hochschulen die wirtschaftliche Ausnutzung der Hochschulerfindungen auch in einem Bereich zuweist, der zuvor als freie Erfindung nicht der Verwertung durch die Hochschule unterlag, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Art. 5 Abs. 3 GG grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss der Kammer, NJW 1998, 3704 = Mitt. 1999, 61, 63).

    Denn auch die wirtschaftliche Zuweisung der Erfindung an den Arbeitgeber/Dienstherrn nach Art. 9 ArbNErfG stellt unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 Abs. 1 GG eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums dar (BVerfG NJW 1998, 3704 = Mitt. 1999, 61, 63).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 41/06  

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

    Die Arbeitsvertragsparteien sind demzufolge nicht an die Richtlinie gebunden, sondern können im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung - unter dem Vorbehalt einer angemessenen Vergütung - von der Richtlinie abweichende Vereinbarungen treffen (BVerfG NJW 1998, 3704 (3706) - Induktionsschutz von Fernmeldekabeln; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung, 2. Aufl. 1999, Einleitung Rn. 94 ff.; Volmer/Gaul, ArbNErfG, 2. Aufl. 1983, § 11 Rd. 17; Reimer/Schade/Schippel, ArbNErfG 7. Aufl 200, § 11, Rn. 11).

    Ihr oblag es, die Schutzansprüche und die zu ihrer Auslegung heranzuziehende Beschreibung sachgerecht so abzufassen, dass sie die gemeldete erfinderische Lehre vollständig umschließen und wiedergeben (BGH GRUR 1989, 205 (207) - Schwermetalloxidationskatalysator; BVerfG NJW 1998, 3704 (3606 (Induktionsschutz von Fernmeldekabeln; Schiedsstelle Mitt. 1997, 120 - Hinterfüll-Bewehrungsmatte), weshalb Fehler bei der Abfassung der angemeldeten Schutzrechtsansprüche grundsätzlich als Pflichtverletzung gewertet werden könnten.

    Sofern die gemeldeten bzw. erteilten Schutzansprüche den erfinderischen Gehalt der Diensterfindung nicht ausschöpfen, diese vielmehr über den Schutzbereich der Patentansprüche hinausgeht, hat dies nach dieser Rechtsprechung keinen Einfluss auf den Umfang der dem Arbeitnehmererfinder zustehenden Erfindervergütung (BGH GRUR 1989, 205 (207) - Schwermetalloxidationskatalysator; BVerfG NJW 1998, 3704 (3706) - Induktionsschutz von Fernmeldekabeln; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG, Rn. 32; ablehnend: Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 4. Aufl. 2002, § 9 Rn. 83 f; Reimer/Schade/Schippel/Kaube, Das Recht der Arbeitnehmererfindung, 7. Aufl. 2000, § 9 Rn. 11 ).

  • BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09  

    antimykotischer Nagellack

    Die Vergütung, die er zum Ausgleich hierfür erhält, muss daher den wirtschaftlichen Wert dieser Dispositionsbefugnis widerspiegeln (BVerfG, Beschluss vom 24. April 1998 1 BvR 587/88, NJW 1998, 3704, 3705 f.).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit einer Erfindung im Sinne von § 9 Abs. 2 ArbEG als Erfindungswert den Betrag zugrunde zu legen, den der Betrieb einem freien Erfinder für die Benutzung oder den Erwerb der Erfindung zu zahlen gehabt hätte, und die angemessene Vergütung für den Arbeitnehmererfinder auf der Grundlage der erzielten Verkaufs- und Lizenzeinnahmen zu ermitteln (BVerfG, Beschluss vom 24. April 1998 1 BvR 587/88, NJW 1998, 3704).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen, die Vergütungsrichtlinien als Anhaltspunkte für die Bemessung der Erfindervergütung auf der Grundlage der von dem Arbeitgeber unter Verwendung der Erfindung erzielten Einnahmen und Lizenzen heranzuziehen (BVerfG 1 BvR 587/88, aaO, 3706).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 44/06  

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

    Die Arbeitsvertragsparteien sind demzufolge nicht an die Richtlinie gebunden, sondern können im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung - unter dem Vorbehalt einer angemessenen Vergütung - von der Richtlinie abweichende Vereinbarungen treffen (BVerfG NJW 1998, 3704 (3706) - Induktionsschutz von Fernmeldekabeln; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung, 2. Aufl. 1999, Einleitung Rn. 94 ff.; Volmer/Gaul, ArbNErfG, 2. Aufl. 1983, § 11 Rd. 17; Reimer/Schade/Schippel, ArbNErfG 7. Aufl. 2000, § 11, Rn. 11).
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