Rechtsprechung
   BVerfG, 24.05.1996 - 1 BvR 1691/91   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führung der Berufsbezeichnung "Architekt"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragung in die Architektenliste (IBR 1996, 516)

Verfahrensgang

  • OLG Bamberg, 17.10.1990 - 3 U 87/89
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 37/91
  • BVerfG, 24.05.1996 - 1 BvR 1691/91

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1997, 50
  • IBR 1996, 516



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03  

    Architekten & Ingenieure - Ingenieurs-GmbH darf für Architektenleistungen werben

    Vielmehr wird durch das Eintragungserfordernis lediglich die Berufsbezeichnung "Architekt" als Qualitätskennzeichen unter Titelschutz gestellt (vgl. BVerfGE 26, 246 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 1997, S. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 9 S 2652/96  

    Keine Eintragung juristischer Personen in die Architektenliste des Landes

    Das Architektengesetz definiert zwar die Berufsaufgaben des Architekten (§ 1 ArchG), behält diese aber nicht den eingetragenen Architekten vor (ebenso BVerfG, Kammer-Beschluß vom 24.05.1996 - 1 BvR 1691/91 -, BayVBl. 1996, 628).

    Ihm soll die Suche nach einem fachkundigen und beruflich integren Berufsangehörigen erleichtert werden (BVerfG, Kammer-Beschluß vom 24.05.1996 a.a.O.) Das Gesetz geht hierzu davon aus, daß dieses Vertrauen eine personale Verpflichtung des Architekten voraussetzt.

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 22 C 12.2560  

    Verfahrensrecht - Streitigkeiten um Eintragung in Architektenliste: Streitwert?

    Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs 2004, wonach bei freien Berufen, soweit es um die Berufsberechtigung, Eintragung oder Löschung geht, mindestens ein Betrag von 15.000 Euro festgesetzt werden soll, ist nicht einschlägig, weil die Eintragung in die Bayerische Architektenliste gerade keine Zugangsvoraussetzung oder Ausübungsberechtigung für den Architektenberuf darstellt (vgl. schon BVerfG vom 24.5.1996 UPR 1996, 303), auch wenn damit Wettbewerbsvorteile sowie die Mitgliedschaft in der Architektenkammer und in der Architektenversorgung verbunden sind, wie der Beschwerdeführer vorträgt.
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  • OVG Saarland, 28.11.2007 - 1 A 177/07  

    Architekten- & Ingenieure - Berufsverbot wegen Vermögensverfalls

    Die Möglichkeit einer anderweitigen Tätigkeit im erlernten Beruf wird dem Kläger dadurch nicht (vollends) genommen; dies relativiert die Schwere des Eingriffs vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.5.1996 - 1 BvR 1691/91 -, dokumentiert bei juris; des weiteren Beschluss des Senats vom 26.11.1999 - 1 Q 54/99- .
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11  

    Architekten & Ingenieure - Keine Unzuverlässigkeit trotz Insolvenzverfahren?

    Der Eintragung kommt aber weder Bedeutung für den Zugang zu einem Architektenberuf noch für die Art und Weise der beruflichen Betätigungsmöglichkeiten zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.5.1996 1 BvR 1691/91 -, NJW-RR 1997, 50).
  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 6 U 155/00  

    Architekten & Ingenieure - Fehlende Architekteneigenschaft des Bauingenieurs

    Vielmehr wird durch das Eintragungserfordernis lediglich die Berufsbezeichnung "Architekt" als Qualitätskennzeichen unter Titelschutz gestellt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 25. Juni 1969, - 2 BvR 128/66, BVerfGE 26, 246, 253; und Beschluss vom 24. Mai 1996 - 1 BvR 1691/91, NJW-RR 1997, 50).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2b Ss OWi 128/02  

    Architekten & Ingenieure - Wie ist Abkürzung "Dipl.-Ing. Archt." zu verstehen?

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine landesrechtliche Vorschrift, die - wie hier § 2 Abs. 1, Abs. 2 Baukammergesetz NW - die Führung der Berufsbezeichnung "Architektin" von einer Eintragung in die Architektenliste abhängig macht, mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den Artikeln 12 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG, vereinbar ist (BVerfG, Beschluss vom 17. April 2000, 1 BvR 1538/98, in Juris Nr. KVRE294730001; Beschluss vom 24. Mai 1996, 1 BvR 1691/91, in Juris Nr. KVRE267099601).
  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1207  

    Widerruf der Eintragung in die Bayer. Architektenliste; Vermögensverfall;

    Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs 2004, wonach bei freien Berufen, soweit es um die Berufsberechtigung, Eintragung oder Löschung geht, mindestens ein Betrag von 15.000 Euro festgesetzt werden soll, ist nicht einschlägig, weil die Eintragung in die Bayerische Architektenliste gerade keine Zugangsvoraussetzung oder Ausübungsberechtigung für den Architektenberuf darstellt (vgl. schon BVerfG vom 24.5.1996 UPR 1996, 303).
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