Rechtsprechung
   BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 719/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erneut Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.6.2006)

    Erneut Missbrauchsgebühr wegen aussichtsloser Verfassungsbeschwerde // Nach dritter Beschwerde muss Anwalt 500 Euro zahlen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Erneut Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt bei Einlegen einer offensichtlich aussichtslosen Verfassungsbeschwerde

Verfahrensgang

  • LG Leipzig, 25.11.2003 - BSRH 13.583/03
  • OLG Dresden, 27.04.2004 - 4 Ws 48/04
  • OLG Dresden, 01.06.2004 - 4 Ws 48/04
  • OLG Dresden, 15.12.2005 - 4 Ws 48/04
  • OLG Dresden, 01.03.2006 - 4 Ws 48/04
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 719/06



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Thüringen, 09.10.2006 - L 6 R 625/06  
    Missbräuchlichkeit wird vielmehr immer dann angenommen, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl es für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris).
  • SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03  
    Sie wird immer dann angenommen, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl es für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar ist, dass sie aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris).
  • SG Gotha, 30.07.2007 - S 27 R 3878/06  
    Anzunehmen ist ein Missbrauch immer dann, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl für jedermann erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris; Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2006 - Az.: L 6 R 625/06 ER).
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