Rechtsprechung
   BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65   

Volltextveröffentlichungen

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    Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 24, 75
  • NJW 1968, 1567 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (52)  

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02  

    Steuerrecht - § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG verfassungswidrig?

    Besteht für eine gesetzliche Neuordnung ein begründetes Interesse der Allgemeinheit, dann stellt sich die weitere Frage, ob auch eine Übergangsregel mit der Anordnung eines Stichtags, der vor der Verkündung der Neuregelung lag, durch das Allgemeininteresse geboten war (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 24, 220, 232; vgl. auch BVerfG-Urteil vom 24. Juli 1968 1 BvR 537/65, BVerfGE 24, 75, 103).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90  

    Entziehungsanstalt

    Diese Regelung wendet das Gericht bei Entscheidungen auf eine Verfassungsbeschwerde analog an (vgl. BVerfGE 18, 288 [300]; 24, 75 [103]; kritisch hierzu Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., 1991, Rdnr. 38; E. Klein, Archiv des öffentlichen Rechts 108, S. 561 [575]).

    bb) Auf § 78 Satz 2 BVerfGG beruft das Gericht sich nur dann, wenn die Gründe, die zur Nichtigkeit des Prüfungsgegenstandes geführt haben, auch die Nichtigkeit der weiteren Bestimmungen ergeben; es beansprucht hingegen keine Prüfungskompetenz daraufhin, ob weitere Bestimmungen des gleichen Gesetzes aus ähnlichen Gründen nichtig sind (vgl. auch Ulsamer in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 78 Rdnr. 25 und BVerfGE 17, 38 [62]; 18, 288 [301 f.]; 19, 206 [225 f.]; 20, 379 [382]; 24, 75 [103]; 28, 324 [363]; 29, 1 [10 f.]; 61, 291 [306]; 61, 319 [356]; 63, 181 [196]; 65, 237 [243 f.]; 78, 132 [143 f.]).

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02  

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Da mithin in beiden Fällen das zu beanstandende Regelungsdefizit fortbesteht, erstreckt sich die Unvereinbarkeitserklärung in entsprechender Anwendung von § 78 Satz 2 und § 82 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 18, 288 ; 24, 75 ) auch auf § 11 Abs. 3 RAVwS in der Fassung vom 4. Dezember 1998 (Die Justiz 1999 S. 167) sowie auf § 11 Abs. 2 RAVwS.
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