Rechtsprechung
   BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 59, 119
  • NJW 1982, 869



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07  

    Wahlcomputer

    Dem Gesetzgeber steht bei der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze ein weiter Entscheidungsspielraum zu, innerhalb dessen er entscheiden muss, ob und inwieweit Abweichungen von einzelnen Wahlrechtsgrundsätzen im Interesse der Einheitlichkeit des ganzen Wahlsystems und zur Sicherung der mit ihm verfolgten staatspolitischen Ziele gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 59, 119 ; 95, 335 ).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, darüber zu befinden, ob der Gesetzgeber innerhalb seines Ermessensbereichs zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 59, 119 ).

    So lassen sich Beschränkungen der öffentlichen Kontrolle der Stimmabgabe bei der Briefwahl ( § 36 BWG) mit dem Ziel begründen, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 21, 200 ; 59, 119 ).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95  

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Haben sich aber die Verhältnisse offensichtlich geändert, ist der Gesetzgeber zumindest zur Prüfung verpflichtet, ob Bedarf zur Novellierung älterer Normen besteht (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 59, 119 ; 88, 203 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07  

    Landeslisten

    Ein Wahlfehler liegt immer dann vor, wenn durch die geltend gemachte Rechtsverletzung die gesetzmäßige Zusammensetzung der zu wählenden Körperschaft berührt sein kann (vgl. BVerfGE 29, 154 ; 40, 11 ; 59, 119 ).
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