Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • NWB SteuerXpert START
  • streifler.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die aus dem GewStG 2004 folgende Pflicht der Gemeinden, Gewerbesteuer zu einem Hebesatz von mindestens 200 v.H. zu erheben

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer abgelehnt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2005)

    Steueroase in Brandenburg muss Gewerbesteuer erheben // Eilantrag der Gemeinde Beiersdorf scheiterte in Karlsruhe

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer abgelehnt

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  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung von Gewerbesteuer sind im Hauptsacheverfahren zu klären

  • nomos.de , S. 29 (Kurzinformation)

    Art. 28, 105, 106 GG; §§ 1, 16 GewStG
    Pflicht der Gemeinden zur Erhebung von Gewerbesteuer

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Keine Aufhebung der Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Gewerbesteuererhebung abgelehnt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung gegen Pflicht zur Gewerbesteuererhebung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 112, 216
  • NJ 2005, 264
  • NVwZ 2005, 679



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04  

    Kontostammdaten

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur bezogen auf die Antragsteller (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 2185/04 -, JURIS).
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04  

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Den Antrag der Beschwerdeführerin zu I., die Vollziehung der angegriffenen Regelungen im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25. Januar 2005 (BVerfGE 112, 216 ff.) abgelehnt.
  • BVerfG, 02.09.2005 - 2 BvQ 25/05  

    Keine einstweilige Anordnung gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    Ein Anliegen, das dem erklärten Willen des Gesetzgebers zuwiderläuft, kann nur aus besonders schwerwiegenden Gründen im Wege der einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden (vgl. BVerfGE 104, 23 [27]; - 108, 45 [48]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 2185/04 -, NVwZ 2005, S. 679).
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  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvQ 2/05  

    Steuererklärung - Aktuelle Kontrollmöglichkeiten: Was darf der Fiskus?

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur bezogen auf die Antragsteller (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 2185/04 -, JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2009 - 15 A 2324/07  

    Kommunalaufsicht und Realsteuerhebesätze

    BVerfG, Beschluss vom 25.1.2005 - 2 BvR 2185/04 -, BVerfGE 112, 216 (222); zur Frage, inwieweit durch realsteuerrechtliche Vorschriften das Hebesatzrecht beschränkt werden darf, vgl. Selmer/Hummel, Verfassungsgerechte Pflicht der Gemeinden zur Erhebung von Gewerbesteuer?, NVwZ 2006, 14 (18 ff.).
  • StGH Niedersachsen, 11.10.2006 - StGH 2/06  

    Aussetzung des Vollzuges des Gesetzes zur kommunalen Neugliederung in

    Für die Entscheidung kommt es deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Urt. vom 10.7.1990, BVerfGE 82, 310; Beschl. vom 3.5.1994, BVerfGE 91, 70; Beschl. vom 26.3.2003, BVerfGE 108, 45; Beschl. vom 25.1.2005, BVerfGE 112, 216) und der Verfassungsgerichte der anderen Länder (z.B. Bbg. VerfG, Urt. vom 22.12.1993, LVerfGE 1, 214; Beschl. vom 20.3.1997, LVerfGE 6, 101; Beschl. vom 19.6.2003, LVerfGE 14, 175; LVerfG LSA, Beschl. vom 24.7.2001, LVerfGE 12, 387; Thür. VerfG, Urt. vom 20.12.1997, LVerfGE 6, 373) auf eine Abwägung der Folgen an, die einträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung nicht erlassen würde, die Kommunalverfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entständen, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erginge, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber versagt bliebe.
  • FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06  

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 8a GewStG

    Im Jahr 2003 setzten vier Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland den Gewerbesteuerhebesatz mit Null%, 14 weitere Gemeinden setzten Hebesätze von unter 200% fest; über die Jahre waren Gewerbesteuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe entstanden (vgl. BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 2185/04 - BVerfGE 112, 216).
  • StGH Niedersachsen, 11.10.2006 - 2/06  
    Für die Entscheidung kommt es deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Urt. vom 10.7.1990, BVerfGE 82, 310; Beschl. vom 3.5.1994, BVerfGE 91, 70; Beschl. vom 26.3.2003, BVerfGE 108, 45; Beschl. vom 25.1.2005, BVerfGE 112, 216) und der Verfassungsgerichte der anderen Länder (z.B. Bbg. VerfG, Urt. vom 22.12.1993, LVerfGE 1, 214; Beschl. vom 20.3.1997, LVerfGE 6, 101; Beschl. vom 19.6.2003, LVerfGE 14, 175; LVerfG LSA, Beschl. vom 24.7.2001, LVerfGE 12, 387; Thür. VerfG, Urt. vom 20.12.1997, LVerfGE 6, 373) auf eine Abwägung der Folgen an, die einträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung nicht erlassen würde, die Kommunalverfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entständen, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erginge, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber versagt bliebe.
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