Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 35a Abs. 6
    Verfassungsmäßigkeit der Veröffentlichung von Vergütungen der Vorstandsmitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen verfassungsgemäß

  • IWW (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen verfassungsgemäß

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen verfassungsgemäß

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Veröffentlichungspflicht von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen ist verfassungsgemäß

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenkassen: Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 13, 336
  • NJW 2008, 1435
  • DVBl 2008, 649



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05  

    Gentechnikgesetz

    Die Schaffung von Transparenz stellt in diesem Zusammenhang einen eigenständigen und legitimen Zweck der Gesetzgebung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, NJW 2008, S. 1435 [1436]).

    Auch stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 16a Abs. 4, § 16b Abs. 1a Satz 2 GenTG durch automatisierten Abruf über das Internet eine besonders weitgehende Form des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, NJW 2008, S. 1435 [1436]).

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R  

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Vielmehr muss der Einzelne solche Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt sind; diese Beschränkungen bedürfen jedoch einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 65, 1, 43 f; BVerfGE 115, 320, 345; BVerfG SozR 4-1300 § 25 Nr. 1 RdNr 20; zuletzt BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.2.2008, 1 BvR 3255/07- juris RdNr 21 = NJW 2008, 1435 f; s auch BSGE 59, 172, 181 = SozR 2200 § 368 Nr. 9 S 39).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 21 W 33/11  

    Umfang der Auskunftspflicht in Hauptversammlung nach Aktionärsrichtlinie

    Unter der gebotenen Abwägung der Gesamtumstände (vgl. zu weiteren Abwägungsgesichtspunkten etwa BVerfG, NJW 2008, 1435, 1436 f.) hat daher mit Blick auf die Teilfrage 2 das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Herrn Dr. B Vorrang vor dem Auskunftsinteresse der Aktionäre, wenngleich auch dieses über Artikel 14 GG verfassungsrechtlichem Schutz unterstellt ist (vgl. BVerfG, NJW 2000, 132; Siems, in: Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 131 Rdn. 1).

    Zugleich führt ebenfalls ein unmittelbarer Rückgriff auf das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers zu keiner anderen Wertung (vgl. dazu BVerfG, NJW 2008, 1435).

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  • OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09  

    Offenlegung des Gehalts verfassungswidrig

    In diese Richtung weisen auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 25.02.2008 zu der Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nach Maßgabe von § 35 a Abs. 6 SGB IV (- 1 BvR 3255/07; NJW 2008, 1435 ff).

    Des Eingehens auf die Frage, ob die Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge in materieller Hinsicht den Anforderungen der Verfassungskonformität entspricht - was mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2008, 1435 ff) und des Bundessozialgerichts (NZS 2008, 89 ff ) zu der eine solche individualisierte Offenlegung der Bezüge der Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen begründenden Vorschrift des 35 a Abs. 6 SGB IV wohl zu bejahen ist - bedarf es daher nicht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 2 MB 7/09  

    Veröffentlichung von Subventionszahlungen im Internet

    Gerade im Umgang mit Daten zum Arbeitseinkommen ist nicht ersichtlich, dass der EGMR insoweit einen besonders strengen Maßstab anlegen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.2.2008 - 1 BvR 3255/07 - NJW 2008, 1435 m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Informationen nicht die engere Privatsphäre des Zahlungsempfängers betreffen, sondern seinen beruflichen Bereich, und dass lediglich ein Teil der Einkünfte offen gelegt wird, so dass Rückschlüsse auf das gesamte Einkommen oder das Vermögen nicht umfassend möglich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.2.2008, a.a.O. zu der Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV).

  • BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 1737/09  

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung im einstweiligen

    Der Einzelne muss Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch überwiegendes Allgemeininteresse gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 65, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, NJW 2008, S. 1435 ).
  • VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09  

    Veröffentlichung individueller Daten über die Gewährung von Agrarsubventionen im

    Dies ist der Fall, wenn ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht und die Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten berechtigten Zweck steht (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - C-465/00, C-138/01 und C-139/01 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, NJW 2008, 1435).
  • LSG Hamburg, 09.08.2012 - L 4 AS 126/10  
    Der Einzelne muss Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch überwiegendes Allgemeininteresse gerechtfertigt sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 484/83 - Volkszählung, Mikrozensus; BVerfG, Beschluss vom 25.2.2008, 1 BvR 3255/07; BVerfG, Beschluss vom 13.8.2009, 1 BvR 1737/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 16 B 566/09  

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris Rdnr. 26 ff. (= NJW 2008, 1435) zur Bekanntmachung von Vorstandsvergütungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 16 B 539/09  

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris Rdnr. 26 ff. (= NJW 2008, 1435) zur Bekanntmachung von Vorstandsvergütungen.
  • VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 159/09  
  • LSG Hamburg, 28.04.2011 - L 1 KR 50/08  
  • OVG Sachsen, 10.03.2010 - 3 B 366/09  

    Zur Internetveröffentlichung über Empfänger von EU-Agrarsubventionen, hier: keine

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2009 - 1 S 1167/09  

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Veröffentlichung von Daten als Empfänger von

  • VG Hamburg, 24.09.2009 - 3 K 2483/07  

    Zur Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Maßnahme gegen einen rassebedingt

  • LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09  
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