Rechtsprechung
   BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör und die Urteilsbegründung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts wird durch Darlegung der Rücksendung einer Kaufsache in Zivilprozess eingeführt

Verfahrensgang

  • AG Chemnitz, 13.05.2009 - 22 C 449/09
  • AG Chemnitz, 13.08.2009 - 22 C 449/09
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VerfGH Thüringen, 28.09.2010 - VerfGH 27/09  

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Die sich daraus ergebende Pflicht, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, schließt es jedoch aus, diese aus Gründen, die außerhalb des Prozessrechts liegen, unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerfG - 1. Senat 1. Kammer -, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 11 m. Nachw.).
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Hierfür bedarf es einer in sich schlüssigen Darstellung, dass unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des BVerfG konkretisierten Grenzen dieses Prozessgrundrechts (vgl BVerfG [Kammer] Beschlüsse vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris RdNr 11 mwN [insoweit in NVwZ 2008, 780 nicht abgedruckt]; vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 7.12.2006 - 2 BvR 722/06 - BVerfGK 10, 41, 45 f; vom 31.3.2006 - 1 BvR 2444/04 - BVerfGK 7, 485, 488) eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2009 - B 6 KA 1/09 C - Juris RdNr 7).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 21 ZB 10.228  

    § 152a VwGO

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG vom 25.3.2010 Az. 1 BvR 2446/09 ; OVG Lüneburg vom 22.3.2010 Az. 5 LA 32/09 jeweils m.w.N.; Sächs. OVG vom 18.2.2010 Az. 2 B 586/09 ; BayVGH vom 10.3.2010 Az. 2 CS 10.222 ).
  • VGH Bayern, 17.05.2010 - 19 ZB 10.573  

    Anhörungsrüge

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG vom 25.3.2010 Az. 1 BvR 2446/09 ; OVG Lüneburg vom 22.3.2010 Az. 5 LA 32/09 jeweils m.w.N.; Sächs. OVG vom 18.2.2010 Az. 2 B 586/09 ; BayVGH vom 10.3.2010 Az. 2 CS 10.222 ).
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