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   BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96   

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BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96 (https://dejure.org/2001,1281)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96 (https://dejure.org/2001,1281)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 1 BvR 1079/96 (https://dejure.org/2001,1281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verbot der Überraschungsentscheidung: Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber einem Dritteigentümer in einem Verfahren nach der HausratVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1334
  • NVwZ 2002, 852 (Ls.)
  • ZMR 2002, 107
  • FamRZ 2002, 451
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 9, 89 [95]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]).

    Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).

    Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133 [144]).

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Dies gilt für jeden, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]; 101, 397 [404]).

    Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).

    Der Umfang des Äußerungsanspruchs entspricht in diesem Fall dem eines vom Gericht noch nicht angehörten Beteiligten in erster Instanz (BVerfGE 65, 227 [234]).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Dies gilt für jeden, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]; 101, 397 [404]).

    Dies setzt voraus, dass der Betroffene von dem Sachverhalt und dem Verfahren, in dem dieser verwertet werden soll, Kenntnis erhält (BVerfGE 101, 397 [405]).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 9, 89 [95]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 9, 89 [95]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).

    Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Durch den zwischenzeitlichen Verkauf des Hausgrundstücks sind weder die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführerin noch ihr Rechtsschutzinteresse entfallen, da andernfalls das unbillige Ergebnis einträte, dass das Urteil überhaupt nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte (vgl. BVerfGE 25, 256 [262 f.]; 56, 296 [297]).
  • BVerfG, 04.11.1980 - 1 BvR 92/71

    Forstbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
    Durch den zwischenzeitlichen Verkauf des Hausgrundstücks sind weder die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführerin noch ihr Rechtsschutzinteresse entfallen, da andernfalls das unbillige Ergebnis einträte, dass das Urteil überhaupt nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte (vgl. BVerfGE 25, 256 [262 f.]; 56, 296 [297]).
  • BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Das Gericht muss ausdrücklich darauf hinweisen, wenn es seine rechtliche Beurteilung gegenüber einem früher gegebenen Hinweis oder erst recht gegenüber einer früher getroffenen Entscheidung geändert hat (BVerfG NJW 1996, 3202, NJW 2002, 1334, 1335).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Hier ist ein entsprechender Hinweis des Gerichts notwendig, um einen Vortrag zur Rechtslage überhaupt zu ermöglichen (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW 2002, 1334, 1335).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus-

    aa) Zwar hat der Richter die Beteiligten auf die Notwendigkeit der Ergänzung ihres Sachvortrages hinzuweisen, wenn sie - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen - eine weitergehende Darstellung nicht als erforderlich anzusehen brauchten (BVerfG NJW 1991, 2823, 2824; 2002, 1334, 1335).
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