Rechtsprechung
   BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze für Arbeitsverhältnisse von Piloten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze für Piloten

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von Piloten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von Piloten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von Piloten

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze bei Piloten verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 4, 219
  • MDR 2005, 341
  • BB 2005, 1231



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Wird zitiert von ... (30)  

  • LAG Hessen, 15.10.2007 - 17 Sa 809/07  

    Zur Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 60 Jahren für

    Hiernach (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25 m.w.N.) stellen Altersgrenzen unabhängig von der Frage der Altersdiskriminierung jedenfalls auch subjektive Zugangsbeschränkungen dar und sind sie unter diesem Gesichtspunkt zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich sind, wobei sie zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten dürfen.

    Damit sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten beruhende generalisierende Regelungen zulässig (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der nach demselben Kriterium erfolgten Prüfung der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze als subjektive Zulassungsbeschränkung (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Aufgrund von Erfahrungswerten können generalisierende Regelungen erlassen werden (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - BVerfGE 64, 72; BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Auch der nationale Gesetzgeber wäre zu einer generalisierenden Regelung befugt (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dementsprechend ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch nicht dadurch verletzt, dass sich die tarifvertragliche Regelung nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des Ziels vorzusehen (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO; a.A. Boecken/Joussen, aaO, § 14 Rdnr 113) , wobei ohnehin fraglich ist, ob eine solche Regelung in gleicher Weise geeignet wäre, den Gefahren eines altersbedingten Versagens zu begegnen und damit den Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zu gewährleisten (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvF 46/80, 1 BvL 47/80 - aaO) .

  • LAG Köln, 28.02.2008 - 10 Sa 663/07  

    Wirksame tarifliche Altersgrenze für Flugzeugführer

    Hiernach (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25 m.w.N.) stellen Altersgrenzen unabhängig von der Frage der Altersdiskriminierung jedenfalls auch subjektive Zugangsbeschränkungen dar und sind sie unter diesem Gesichtspunkt zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich sind, wobei sie zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten dürfen.

    Damit sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten beruhende generalisierende Regelungen zulässig (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der nach demselben Kriterium erfolgten Prüfung der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze als subjektive Zulassungsbeschränkung (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO).

    Aufgrund von Erfahrungswerten können generalisierende Regelungen erlassen werden (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - BVerfGE 64, 72; BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO).

    Auch der nationale Gesetzgeber wäre zu einer generalisierenden Regelung befugt (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO).

    Dementsprechend ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch nicht dadurch verletzt, dass sich die tarifvertragliche Regelung nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des Ziels vorzusehen (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 -aaO; a.A. Boecken/Joussen, aaO, § 14 Rdnr 113), wobei ohnehin fraglich ist, ob eine solche Regelung in gleicher Weise geeignet wäre, den Gefahren eines altersbedingten Versagens zu begegnen und damit den Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zu gewährleisten (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvF 46/80, 1 BvL 47/80 - aaO).

  • LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08  

    Altersgrenze - Flugingenieur

    Hiernach (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25 m.w.N.) stellen Altersgrenzen unabhängig von der Frage der Altersdiskriminierung jedenfalls auch subjektive Zugangsbeschränkungen dar und sind sie unter diesem Gesichtspunkt zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich sind, wobei sie zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten dürfen.

    Damit sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten beruhende generalisierende Regelungen zulässig (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der nach demselben Kriterium erfolgten Prüfung der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze als subjektive Zulassungsbeschränkung (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Aufgrund von Erfahrungswerten können generalisierende Regelungen erlassen werden (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - BVerfGE 64, 72; BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Auch der nationale Gesetzgeber wäre zu einer generalisierenden Regelung befugt (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dementsprechend ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch nicht dadurch verletzt, dass sich die tarifvertragliche Regelung nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des Ziels vorzusehen (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO; a.A. Boecken/Joussen, aaO, § 14 Rdnr. 113) , wobei ohnehin fraglich ist, ob eine solche Regelung in gleicher Weise geeignet wäre, den Gefahren eines altersbedingten Versagens zu begegnen und damit den Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zu gewährleisten (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvF 46/80, 1 BvF 47/80 - aaO) .

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  • LAG Hessen, 25.06.2007 - 17 Sa 2121/06  

    Altersgrenze, Pilot, Altersdiskriminierung

    Hiernach (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25 m.w.N.) stellen Altersgrenzen unabhängig von der Frage der Altersdiskriminierung jedenfalls auch subjektive Zugangsbeschränkungen dar und sind sie unter diesem Gesichtspunkt zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich sind, wobei sie zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten dürfen.

    Damit sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten beruhende generalisierende Regelungen zulässig (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der nach demselben Kriterium erfolgten Prüfung der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze als subjektive Zulassungsbeschränkung (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Aufgrund von Erfahrungswerten können generalisierende Regelungen erlassen werden (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - BVerfGE 64, 72; BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Auch der nationale Gesetzgeber wäre zu einer generalisierenden Regelung befugt (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dementsprechend ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch nicht dadurch verletzt, dass sich die tarifvertragliche Regelung nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des Ziels vorzusehen (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO; a.A. Boecken/Joussen, aaO, § 14 Rdnr 113) , wobei ohnehin fraglich ist, ob eine solche Regelung in gleicher Weise geeignet wäre, den Gefahren eines altersbedingten Versagens zu begegnen und damit den Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zu gewährleisten (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - aaO) .

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05  

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    aa) Mit der Festsetzung der Altersgrenze unterstellt der Gesetzgeber in hohem Maße generalisierend und pauschalierend durch unwiderlegliche Vermutung, dass der Angehörige einer bestimmten Beamtengruppe ohne Rücksicht auf seine individuelle Leistungsfähigkeit den dienstlichen Anforderungen nicht mehr genügt, die ihm in dem übertragenen abstrakten Funktionsamt abverlangt werden, und deshalb in den Ruhestand tritt (BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juni 1959 - 1 BvR 71/57 - BVerfGE 9, 338, vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - BVerfGE 71, 255 , vom 16. Juni 1959 - 1 BvR 71/57 - BVerfGE 9, 338 und vom 4. Mai 1983 - 1 BvL 46, 47/80 - BVerfGE 64, 72 ; vgl. auch den Kammerbeschluss vom 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - BVerfGK 4, 219 zur tarifvertraglich festgesetzten Altersgrenze von Piloten).

    Er genießt vielmehr einen weiten Gestaltungsspielraum und kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten den Zeitpunkt festlegen, bis zu dem er die psychische und physische Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe und damit deren Dienstfähigkeit generell als noch gegeben ansieht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - BVerfGK 4, 219 ).

    Diese sind, vergleichbar den Piloten anderer Luftfahrzeuge (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2004 a.a.O. S. 221 f.), besonderen Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ausgesetzt.

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08  

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Diese Auffassung wird vom Bundesverfassungsgericht bis in die jüngste Zeit geteilt (vgl. etwa 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - zu B II 3 c aa der Gründe, AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25; 26. Januar 2007 - 2 BvR 2408/06 - Rn. 14, EuGRZ 2007, 231 zur Höchstaltersgrenze von 65 Jahren für die Erteilung einer Fluglizenz nach § 20 Abs. 2 LuftVZO iVm. JAR-FCL 1.060).

    Dies hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung verneint (vgl. zuletzt 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 5; siehe dazu den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - zur Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung).

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06  

    Zulässige tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Lufthansa-Piloten

    Nach diesen Maßstäben lässt sich eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG nicht feststellen (BVerfG Beschl. v. 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 - m.w.N.).

    59 Diesen Anforderungen wird eine (tarifliche) Altersgrenze für Piloten, die mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat, gerecht (BVerfG Beschl. v. 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 - m.w.N.).

    Der Schutz von Leben und Gesundheit stellt ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut dar, das selbst erhebliche Einschränkungen der Berufsfreiheit rechtfertigen kann (BVerfG Beschl. v. 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 - m.w.N.).

    Die Tarifvertragsparteien können - ebenso wie dies der Gesetzgeber dürfte - auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen (vgl. zu allem u. a. BVerfG Beschl. v. 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - m.w.N.).

  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07  

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Der Gesetzgeber hat hier einen weiten Gestaltungsspielraum und kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (vgl. BVerfGK 4, 219 [222]).
  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 253/07  

    Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa -

    An diesen Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet hat (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25, zu B II 3 c der Gründe; vgl. auch zur Zulässigkeit eines Höchstalters für Verkehrspiloten: BVerfG 26. Januar 2007 - 2 BvR 2408/06 - EuGRZ 2007, 231, zu III 2 b, c der Gründe), hat der Senat unter Geltung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes festgehalten.
  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05  

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Dies erfordert keine grundsätzliche Beantwortung der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht geklärten Frage, inwieweit die Tarifvertragsparteien in Anbetracht ihres Grundrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG bei der Gestaltung von Tarifverträgen überhaupt an die Grundrechte, insbesondere an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (offengelassen in BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 -, NZA 1999, S. 878 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 -, BVerfGK 4, 219 ).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04  

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

  • BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06  

    Piloten müssen mit 65 Jahren aufhören // Sicherheit der Passagiere geht vor

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07  

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Teilnahme von Ärzten an der

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 112/08  

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 211/09  

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 946/07  

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • LAG München, 29.08.2006 - 8 Sa 362/06  

    Befristung

  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2008 - 7 Ca 7849/07  

    Tarifliche Altersgrenze; 60. Lebensjahr; Flugbegleiter

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 904/08  

    Altersgrenze für Flugingenieure - Aussetzung der Verhandlung

  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 480/08  

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 904/08  

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für Flugingenieure

  • BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06  

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung starrer Altersgrenzen für die Ausübung des

  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08  

    Altersgrenze für Flugbegleiter

  • LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 1812/04  

    Unwirksame Tarifregelung bei Verstoß gegen zwingende Kündigungsschutzbestimmungen

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06  

    Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Altersgrenze; JAR; Lizenz;

  • LAG Düsseldorf, 05.11.2008 - 12 Sa 860/08  

    Tarifliche Altersgrenze für Stewardessen

  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2008 - 1 K 3684/06  

    Ruhestand, Altersgrenze, Lehrer

  • VG Hannover, 17.01.2008 - 2 A 4398/06  

    Verringerte Altersgrenze von Polizeivollzugsbeamten; Altersgrenze;

  • ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07  

    Kein Verstoß des § 33 TVöD gegen höherrangiges Recht

  • VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 11.01242  

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62

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