Rechtsprechung
   BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S . 1; BORA § 12; GG Art. 12 Abs. 1

  • brak-mitteilungen.de , S. 41 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 12 BORA; § 93 BVerfGG
    Keine Umgehung des Gegenanwalts bei Prozessvergleich - Lauf der Frist für Verfassungsbeschwerde bei Gegenvorstellung

  • datevstadt.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit und konkreten Anwendung von § 12 BORA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde bei Erhebung einer Gegenvorstellung; Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Umgehung des Gegenanwalts im anwaltlichen Standesrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Erneutes Inlaufsetzen der zur Einlegung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde bestehenden Monatsfrist durch die Einlegung einer Gegenvorstellung und einer darauf ergehenden gerichtlichen Entscheidung; Verfassungsmäßigkeit des an Rechtsanwälte gerichteten Verbots der Umgehung des Gegenanwalts und der berufsrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen dieses Verbot; Funktionsfähige Rechtspflege als Regelungszweck des Verbots der Umgehung des Gegenanwalts; Anforderungen an einen Eingriff in die freie anwaltliche Berufsausübung der Rechtsanwälte durch den Vorstand einer Rechtsanwaltskammer

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde in Lauf - "Übergangsfrist" bis 2. März 2009

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fehlervermeidung - Vorsicht Falle: Frist für Verfassungsbeschwerde läuft trotz Gegenvorstellung

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde in Lauf

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  • info-m.de (Leitsatz)

    Umgehung des Gegneranwalts: Gilt das Umgehungsverbot auch in der mündlichen Verhandlung?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das berufsrechtliche Umgehungsverbot findet seine Grenze an den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem eigenen Mandanten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer VB in Lauf

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde in Lauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gegenvorstellung: Setzt Frist für Verfassungsbeschwerde nicht neu in Gang

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fehlervermeidung - Vorsicht Falle: Frist für Verfassungsbeschwerde läuft trotz Gegenvorstellung

  • berliner-anwaltsverein.de , S. 31 (Entscheidungsbesprechung)

    § 12 BORA
    Umgehungsverbot schützt nicht die Kollegialität (Wolfgang Gustavus)

  • brak-mitteilungen.de , S. 41 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 12 BORA; § 93 BVerfGG
    Keine Umgehung des Gegenanwalts bei Prozessvergleich - Lauf der Frist für Verfassungsbeschwerde bei Gegenvorstellung

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  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Das berufsrechtliche Umgehungsverbot findet seine Grenze an den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem eigenen Mandanten

  • jura-intensiv.de , S. 42 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfassungsbeschwerde und Gegenvorstellung

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 12 Abs 1, GG Art 103 Abs 1
    Gegenvorstellung; Verfassung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 (Vorsicht Falle: Frist für Verfassungsbeschwerde läuft trotz Gegenvorstellung)" von PA-Redaktion, original erschienen in: PA 2009, 30 - 31.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 25.11.2008, Az.: 1 BvR 848/07 (Keine Umgehung des Gegenanwalts bei Prozessvergleich/Lauf der Frist für Verfassungsbeschwerde bei Gegenvorstellung" von RA Prof. Dr. Christian Kirchberg, original erschienen in: BRAK-Mitt 2009, 78 - 79.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die Umgehung des Gegenanwalts und die Vertretung in eigener Sache" von RA Dr. Peter Thümmel, original erschienen in: NJW 2011, 1850 - 1854.

Verfahrensgang

  • AnwG Saarbrücken, 12.07.2006 - AnwG 3/06
  • AnwG Saarbrücken, 23.02.2007 - AnwG 3/06
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 122, 190
  • NJW 2009, 829
  • DVBl 2009, 311
  • DÖV 2009, 294



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Wird zitiert von ... (107)  

  • BFH, 01.07.2009 - V S 10/07  

    BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

    Die Auffassung, dass eine Gegenvorstellung (auch) gegen einen nicht in materielle Rechtskraft erwachsenden ablehnenden Beschluss über einen Antrag auf PKH nicht statthaft sei, vermag der Senat nach dem seinem Vorlegungsbeschluss nachfolgenden Beschluss des BVerfG vom 25. November 2008 1 BvR 848/07 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 829) nicht aufrechtzuerhalten.

    Das BVerfG hat in diesem Beschluss in NJW 2009, 829 u.a. ausgeführt (unter B.I.1.b bb (1) (a) der Gründe), aus den Erwägungen des Plenums in seinem Beschluss vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) lasse sich "nicht herleiten, dass eine Gegenvorstellung gegen gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen unzulässig (sei)" (Rz 34), dass "die Gegenvorstellung den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügt" (Rz 36) und soweit die Rechtsprechung der Fachgerichte die Gegenvorstellung als statthaft behandele, (führe) dies nicht zu einer Beeinträchtigung der Interessen der Rechtsuchenden, vielmehr (werde) im Gegenteil der Schutz ihrer Rechte erweitert, "wenn das Fachgericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt (sei) und ihm die Gegenvorstellung Anlass zu einer dahingehenden Prüfung (gebe)" (Rz 36).

    Das BVerfG hat in seinem Beschluss in NJW 2009, 829 ferner betont (unter B.I.1.b bb (2) der Gründe = Rz 39), dass "die Gerichte bei der sachlichen Entscheidung über eine Gegenvorstellung von der Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen namentlich des Verfahrensrechts nicht befreit" sind, die" Lösung des hier zu Tage tretenden Konflikts zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in erster Linie dem Gesetzgeber übertragen ist" und "insoweit sich die Gerichte mithin nicht von der maßgeblichen gesetzlichen Regelung lösen (können)", was "insbesondere für gerichtliche Entscheidungen (gelte), die ungeachtet etwaiger Rechtsfehler nach dem jeweiligen Verfahrensrecht in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht selbst abgeändert werden können".

    Die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829 unter B.I.1.b bb (2) der Gründe (Rz 39) dürften dahingehend zu verstehen sein, dass es ausgeschlossen ist, gesetzlich geregelte Bindungen des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen, wie sie sich insbesondere aus der Rechtskraft der Entscheidung auch zu Gunsten des anderen Verfahrensbeteiligten ergeben, ohne gegenläufige gesetzliche Grundlage mit Hilfe einer Gegenvorstellung zu übergehen (ebenso Neumann, jurisPR-BVerwG 9/2009 Rz 4, unter D.).

    Anderes dürfte dagegen gelten --so versteht der Senat die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829 unter B.I.1.b bb (1) (a) der Gründe (Rz 36)--, wenn das Fachgericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und ihm die Gegenvorstellung Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt.

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09  

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so zählt eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; 122, 190 ).
  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07  

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

    Diese Vorlage hat der Senat mit Rücksicht auf den nachfolgenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. November 2008 1 BvR 848/07 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 829) --nach Anhörung der Beteiligten-- mit Beschluss vom 1. Juli 2009 V S 10/07 (Deutsches Steuerrecht 2009, 1807) zurückgenommen.

    Wie der Senat im Beschluss vom 1. Juli 2009 V S 10/07 näher dargelegt hat, dürften die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829, unter B. I. 1. b bb (2) der Gründe (Rz 39) dahingehend zu verstehen sein, dass es ausgeschlossen ist, gesetzlich geregelte Bindungen des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen, wie sie sich insbesondere aus der Rechtskraft der Entscheidung auch zu Gunsten des anderen Verfahrensbeteiligten ergeben, ohne gegenläufige gesetzliche Grundlage mit Hilfe einer Gegenvorstellung zu übergehen (ebenso Neumann, jurisPR-BVerwG 9/2009 Anm. 4, unter D.).

    Anderes dürfte dagegen gelten --so versteht der Senat die Ausführungen des BVerfG in NJW 2009, 829, unter B. I. 1. b bb (1) (a) der Gründe (Rz 36)--, wenn das Fachgericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und ihm die Gegenvorstellung Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt.

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