Rechtsprechung
   BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Anhörungsrüge im Nachprüfungsverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de , S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vorgehen bei Fehlern im Gesetzestext

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörungsrüge im Vergaberecht: Fehlerhafte Gesetzesbekanntmachung und die Folgen! (IBR 2008, 358)

  • brak-mitteilungen.de , S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vorgehen bei Fehlern im Gesetzestext

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluß des BVerfG v. 26.2.2008 - 1 BvR 2327/07 - (Vorgehen bei Fehlern im Gesetzestext)" von RAin Antje Jungk, original erschienen in: BRAK-Mitt 2008, 210 - 211.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2008, 2167
  • NZBau 2008, 456
  • IBR 2008, 358
  • ZfBR 2008, 507



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes

    Da die Anhörungsrüge der Sicherung des Anspruchs der Prozesspartei auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dient, kann ihre Zurückweisung oder Verwerfung eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken, so dass diese fachgerichtlichen Entscheidungen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, MDR 2008, S. 223 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 5 A 254/08  

    Wiedereinsetzung; Verschulden; Fristenkontrolle; Versehen; Fairness

    Beruht eine Fristversäumung maßgeblich auf einem Fehler des Gerichts, sind die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben (BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.2.2008, NJW 2008, 2167).

    Aus Fehlern des Gerichts dürfen daher keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten abgeleitet werden (BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.2.2008, NJW 2008, 2167).

    Der Senat verkennt insoweit nicht den Unterschied des vorliegenden Sachverhalts zu den Sachverhalten, die das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel in den Kammerbeschlüssen vom 26.2.2008 (NJW 2008, 2167) und vom 25.11,1994 (NJW 1995, 711) zu entscheiden hatte, aus denen die vorgenannten Grundsätze hier zitiert sind.

  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09  

    Übernahme von im Widerspruchsverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten;

    Die angefochtenen Entscheidungen verstoßen auch nicht gegen das Willkürverbot, das aufgrund des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des objektiv-rechtlichen Gehalts des Art. 3 Abs. 1 GG auch gegenüber der Beschwerdeführerin als Träger öffentlicher Gewalt gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 89, 132 ), wobei dahinstehen kann, ob die Beschwerdeführerin einen entsprechenden Verstoß mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen könnte (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, [...], Rn. 14).
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  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08  

    Vergabe - Ausschreibungspflicht bei beabsichtigtem städtebaulichem Vertrag?

    Zwar verweist § 120 Abs. 2 GWB in seiner durch Art. 20 Nr. 3 des Anhörungsrügengesetzes vom 09.12.2004 (BGBl. I 3220, 3229) geänderten Fassung auch auf § 71a GWB über die Anhörungsrüge, was das zuständige Bundesministerium bei der Neubekanntmachung des GWB vom 20.07.2005 (BGBl. I 2114) übersehen hat (vgl. näher BVerfG NJW 2008, 2167).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZB 1/11  

    Rechtsanwälte - Wert der Beschwerde zweifelhaft: Mehrere Rechtsbehelfe einlegen!

    Besteht Unsicherheit, welcher Rechtsbehelf zulässig ist, hat der Rechtsanwalt jeden ernsthaft in Betracht zu ziehenden Rechtsbehelf zu ergreifen (vgl. BVerfG NJW 2003, 575 und NJW 2008, 2167; BGH, Beschluss vom 3. November 2010 aaO Rn. 20; Musielak/Grandel, ZPO 9. Aufl. 2012 § 233 Rn. 44).
  • OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 254/08  

    Wiedereinsetzung; Fehler des Gerichts

    Aus Fehlern des Gerichts dürfen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten abgeleitet werden (wie BVerfG, Beschl. v. 26.2.2008, NJW 2008, 2167).

    Aus Fehlern des Gerichts dürfen daher keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten abgeleitet werden (BVerfG, Beschl. v. 26.2.2008, NJW 2008, 2167).

  • BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03  

    Verfahrensrecht - Aussetzung der Revision für Entscheidung über Klagepatent

    Gegenteiliges hieße, die anwaltlichen Sorgfaltspflichten zu überspannen, selbst wenn es zum Gebot anwaltlicher Vorsicht gehört, auch bei zweifelhafter Rechtslage einen Rechtsbehelf einzulegen, um dessen Erfolgsaussichten klären zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2527/07, NJW 2008, 2167 Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09  

    Wiedereinsetzung; Einrichtungsbildung; Typenberechtigkeit

    Aus Fehlern des Gerichts dürfen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten abgeleitet werden (BVerfG, Beschl. v. 26.2.2008, NJW 2008, 2167; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats v. 18.8.2008, SächsVBl. 2009, 38).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10  

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

    Auch musste die Beklagtenseite die Rechtsprechung des BVerfG beachten, wonach ein möglicher Rechtsbehelf ggf. auch vorsorglich eingelegt werden muss (Bs. v. 26.02.2008, 1 BvR 2327/07, NJW 2008, 2167, 2168).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZB 2/11  

    Anwaltsregress bei falscher Ermittlung der Beschwer!

    Besteht Unsicherheit, welcher Rechtsbehelf zulässig ist, hat der Rechtsanwalt jeden ernsthaft in Betracht zu ziehenden Rechtsbehelf zu ergreifen (vgl. BVerfG NJW 2003, 575 und NJW 2008, 2167; BGH, Beschluss vom 3. November 2010 aaO Rn. 20; Musielak/Grandel, ZPO 9. Aufl. 2012 § 233 Rn. 44).
  • LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10  

    Wohnungseigentum - Beschlusskompetenz der Miteigentümer einer Untergemeinschaft

  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 4 A 6/09  

    Zulassungsantrag; Antragsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 CS 12.1606  

    Unterschiedliche Zeitpunkte der Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen

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