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   BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96   

Volltextveröffentlichungen

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    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafbefehlsverfahren

Verfahrensgang

  • AG Öhringen, 15.02.1995 - 3 Cs 13 Js 20890/94
  • LG Heilbronn, 29.05.1995 - 5 Qs 83/95
  • LG Heilbronn, 04.03.1996 - 5 Qs 83/95
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 1770
  • NStZ 1997, 349 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02  

    Verfahrensrecht - Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts: Voraussetzungen

    Entsprechendes gilt für die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315, 319, 320; 37, 100, 103; 40, 42, 44; 40, 88, 91; BVerfG, NJW 1997, 1770, 1771).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97  

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Da das nicht der Fall war, kann nicht ausgeschlossen werden, daß eine Verzögerung der Briefbeförderung seitens der Post vorgelegen hat, die den Klägern nicht als Verschulden angerechnet werden darf (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl 1993, § 67 RdNr 6; zu den Rechtsfolgen bei Verlust des mit dem Poststempel versehenen Umschlags im Einflußbereich des Gerichts vgl BVerfG, Beschluß vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770).
  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00  

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Dies gilt ebenso für die Frage, ob ein Beschuldigter einen formwirksamen Einspruch nach § 410 StPO eingelegt hat, wie für die Prüfung, ob einem Beschuldigten, der die Einspruchsfrist versäumt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 40, 95 ; zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, S. 1770).
mehr
  • BVerfG, 22.02.2002 - 2 BvR 1707/01  
    Das Bundesverfassungsgericht hat für den Nachweis, ob ein Betroffener den Anforderungen für eine rechtzeitige Versendung eines fristgebundenen Rechtsmittelschriftsatzes ausreichend Rechnung getragen hat, darauf hingewiesen, dass sich dies in aller Regel dem Briefumschlag mit dem Poststempel entnehmen lasse, der deshalb zweckmäßigerweise bei den Akten aufzubewahren sei (vgl. BVerfGE 41, 23 ; ähnlich BVerfGE 41, 356 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, S. 1770 m.w.N. zur Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Ist in einem solchen Fall die schlichte Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Absendung des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft, so hat das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung den Umstand in Rechnung zu stellen, dass es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluss hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die andernfalls unschwer aufzuklären wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997, a.a.O., S. 1771 m.w.N.).

  • BFH, 27.08.2001 - VII B 6/01  
    Gegen dieses Urteil richtet sich die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, mit der der Kläger die grundsätzliche Bedeutung "des Urteils", eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1988 X R 80/87 (BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. März 1997 2 BvR 842/96 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 1770) sowie die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) geltend macht.

    Die behauptete Divergenz zu dem Beschluss des BVerfG in NJW 1997, 1770 ist ebenso wenig schlüssig bezeichnet, wie eine solche zum Urteil des BFH in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266.

    Die Divergenz zu der Entscheidung des BVerfG in NJW 1997, 1770 ist nicht bezeichnet und überdies schon deshalb nicht gegeben, weil dem BVerfG ein anderer Sachverhalt vorlag, nämlich der eines nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertretenen Klägers, der im Gegensatz zu diesem Berufsstand über einen organisierten Bürobetrieb nicht verfügt hat und dem --nur insoweit ist der Sachverhalt identisch-- das Mittel des von der Behörde aufbewahrten Briefumschlages, in dem sich die Rechtsmittelschrift befunden hat, zur Glaubhaftmachung nicht zur Verfügung stand.

  • BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99  
    Dieser Fall sei vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss vom 26. März 1997 2 BvR 842/96 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 1770) in der Weise entschieden worden, dass die Beweisvereitelung durch das Vernichten des Briefumschlages seitens der Behörde nicht zu Lasten des die Wiedereinsetzung begehrenden Antragstellers gehen dürfe, sofern dessen eidesstattliche Versicherung nicht von vornherein unglaubhaft sei.

    Eine andere Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage ist auch im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG in NJW 1997, 1770, 1771 nicht geboten; denn das BVerfG hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der --nicht anwaltlich vertretene-- Betroffene den Nachweis, dass er eine fristgebundene Rechtsmittelschrift rechtzeitig abgesandt hat, außer durch eidesstattliche Erklärungen seiner Mitarbeiter, nicht durch objektive Beweismittel erbringen konnte.

  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97  

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Zurückweisung eines

    Das Gericht hat bei seiner Überzeugungsbildung, sofern die Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Abgabe des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft ist, den Umstand in Rechnung zu stellen, daß es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluß hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 - NJW 1995, S. 2545; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 - NJW 1997, S. 1770).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08  

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, 1770 = juris Rn. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1969 - VIII 2.65 -, NJW 1969, 1730, 1731; Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 74 Rn. 38 (zur diesbezüglichen Verpflichtung des Gerichts).
  • BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Postlaufzeit

    Die Absendung am 27. April 1998 ist glaubhaft gemacht und kann nicht widerlegt werden, weil der Briefumschlag der Sendung ausweislich der beigezogenen Verfahrensakte nicht aufbewahrt wurde (vgl. BVerfGE 41, 23 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, S. 1770 ).
  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96  

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Das kann der Klägerin nicht zum Nachteil gereichen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 - NJW 1997, 1770 f.).
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 28/03  

    Nachweis des fristgerechten Schriftsatzeingangs beim FG

  • BFH, 27.06.2002 - VII B 282/01  

    Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im

  • OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06  

    Handyverbot; Straßenverkehr; Telefonieren; Akkurasierer

  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss OWi 550/01  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung und

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01  

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

  • VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11  
  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08  

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Strafbefehlsverfahren durch Überspannung der

  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01  
  • FG Düsseldorf, 21.08.2007 - 10 K 121/04  

    Möglichkeit der Nachforderung von Lohnsteuer; Wiedereinsetzung in den vorigen

  • SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05  

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfungsausschuss - Bekanntgabe des

  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 903/09  

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

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