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   BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91   

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    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2087 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1232
  • NVwZ 1996, 580



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Wird zitiert von ... (40)  

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02  

    Anpassung nach dem 31. Dezember 2002

    c) Für die Anwendung des Gleichheitssatzes gelten jedoch die gleichen Maßstäbe wie bei der Überprüfung anhand des Kriteriums der amtsangemessenen Alimentation und der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u.a. -, NVwZ 1996, S. 580).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05  

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    (ee) Die vom Senat vorgenommene typisierte Interessenabwägung führt im Ergebnis zu einer Stichtagsregelung (vgl. zur Zulässigkeit einer rückwirkenden Stichtagsregelung durch ein Gesetz BVerfG 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96 - NZS 2006, 533; 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 ua. - DÖD 1996, 25), die auch im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zur Gewährung eines Vertrauensschutzes und zu seiner zeitlichen Begrenzung erforderlich und geeignet ist.
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98  

    DDR-Dienstzeiten

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).
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  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R  

    Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes -

    Gerade die Ermittlung derartiger Sonderkonstellationen wäre nämlich nicht vorstellbar, ohne zugleich auch allen anderen betroffenen Bestandsrentnern zumindest die Möglichkeit einzuräumen, ihren individuellen Versicherungsverlauf feststellen bzw der Festsetzung des subjektiven Rentenrechts zugrunde legen zu lassen und damit die getroffene Regelung in ihrer Gesamtheit zu entwerten (vgl Beschluß des BVerfG vom 26. April 1995, 2 BvR 794/91 ua, NVwZ 96, 580 = DVBl 1995, 1232).

    Erst recht muß vor diesem Hintergrund für den Kreis der Bestandsrentner ein modifiziertes Verfahren der EP-Ermittlung als verfassungsrechtlich gerechtfertigt erscheinen, das die andernfalls erforderliche erstmalige Erstellung vollständiger Versicherungsverläufe für rund 4 Millionen Betroffene (vgl BT-Drucks 12/4810 S 26 sowie die eingeholten Auskünfte) einschließlich aller hierzu erforderlichen Verwaltungsverfahren (Erhebungen, Beweiswürdigungen und Bescheiderteilungen) vermeidet; einer derartigen Einschätzung kann schon angesichts des Alters der Betroffenen und der großenteils zeitlich weit in die Vergangenheit reichenden Tatbestände, die zu ermitteln wären, auch die mit einer eventuellen Staffelung allenfalls erreichbare Entzerrung des Verwaltungsaufwandes nicht durchgreifend entgegengehalten werden (BVerfG Beschluß vom 26. April 1995, aaO).

    Hat der Gesetzgeber den für die Unterstellung unter das neue Recht maßgeblichen Stichtag an das Inkrafttreten der Neuregelung gekoppelt, ist dies von Verfassungswegen grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerfG Beschluß vom 26. April 1995, aaO).

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04  

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    3 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt, insbesondere wenn sich die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die gerade noch in den Genuss einer Neuregelung kommen, nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - DVBl. 1995, 1232 = NVwZ 1996, 580, zu B I 2 der Gründe mwN).

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - aaO mwN; ebenso die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Stichtagsregelungen in Tarifverträgen, vgl. zuletzt 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03 -, zu 3 b der Gründe mwN; 18. März 2004 - 6 AZR 4/03 - AP BeihilfeVO NRW § 1 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 4 a der Gründe).

  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08  

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Gewährung einer Polizeizulage

    Ihm muss zugestanden werden, auch das gesamte Besoldungsgefüge und übergreifende Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 103, 310 ; 117, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; 103, 310 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 75/96 R  

    Umwertung der Bestandsrenten des Beitrittsgebiets, Wert subjektiver Rentenrechte

    Gerade die Ermittlung derartiger Sonderkonstellationen wäre nämlich nicht vorstellbar, ohne zugleich auch allen anderen betroffenen Bestandsrentnern zumindest die Möglichkeit einzuräumen, ihren individuellen Versicherungsverlauf feststellen bzw der Festsetzung des subjektiven Rentenrechts zugrunde legen zu lassen und damit die getroffene Regelung in ihrer Gesamtheit zu entwerten (vgl Beschluß des BVerfG vom 26. April 1995, 2 BvR 794/91 ua, NVwZ 96, 580 = DVBl 1995, 1232).

    Erst recht muß vor diesem Hintergrund für den Kreis der Bestandsrentner ein modifiziertes Verfahren der EP-Ermittlung als verfassungsrechtlich gerechtfertigt erscheinen, das die andernfalls erforderliche erstmalige Erstellung vollständiger Versicherungsverläufe für rund 4 Millionen Betroffene (vgl BT-Drucks 12/4810 S 26 sowie die eingeholten Auskünfte) einschließlich aller hierzu erforderlichen Verwaltungsverfahren (Erhebungen, Beweiswürdigungen und Bescheiderteilungen) vermeidet; einer derartigen Einschätzung kann schon angesichts des Alters der Betroffenen und der großenteils zeitlich weit in die Vergangenheit reichenden Tatbestände, die zu ermitteln wären, auch die mit einer eventuellen Staffelung allenfalls erreichbare Entzerrung des Verwaltungsaufwandes nicht durchgreifend entgegengehalten werden (BVerfG, Beschluß vom 26. April 1995, aaO).

    Hat der Gesetzgeber den für die Unterstellung unter das neue Recht maßgeblichen Stichtag an das Inkrafttreten der Neuregelung gekoppelt, ist dies von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß vom 26. April 1995, aaO).

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04  

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Bei der Regelung des Übergangs von einer älteren zu einer neueren Regelung steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91 -, 2 BvR 831/91 -, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.).

    Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, d. h. ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtages überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientieren und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfassen und damit sachlich vertretbar waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1988 - 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85, 1 BvL 5, 6/85 -, BVerfGE 79, 212 ff.; BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.).

    Diese schulformabhängigen Unterschiede rechtfertigen vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber insbesondere bei Regelungen des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.) die Zuordnung zu unterschiedlichen Besoldungsgruppen.

  • BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00  

    Zulässigkeit einer Richtervorlage; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

    Die Wahl eines Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Anknüpfung an den Stichtag in Betracht kommenden Faktoren müssen freilich sachlich vertretbar sein (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u.a. -, DVBl 1995, S. 1232 ff. ).
  • LAG Hamm, 03.05.2005 - 12 Sa 2459/04  

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Bei der Regelung des Übergangs von einer älteren zu einer neueren Regelung steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91 -, 2 BvR 831/91 -, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.).

    Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, d.h. ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht komenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientieren und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfassen und damit sachlich vertretbar waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1998 - 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85, 1 BvL 5, 6/85 -, BVerfGE 79, 212 ff.; BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.).

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05  

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07  

    Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern - Nichtteilnehmer - Anspruch auf

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 2/97 R  

    Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 118/95 R  

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02  

    Stichtagsregelung; Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99  

    Versagung von Versorgungsbezügen nach dem G131

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 790/07  

    Kleinbetriebsklausel (§ 23 Abs. 1 KSchG) - Übergangsregelung

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/98 R  

    Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1995 - 2 A 11221/95  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 1 A 2896/09  

    Erstattung von Arztkosten ohne die Voraussetzung des Verzichts eines Beamten auf

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 8 ME 116/04  

    Ungültigkeitserklärung und Einziehung eines Jagdscheins; Anordnung der sofortigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2011 - 1 A 2896/09  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 8 A 3943/00  

    Stichtagsregelung verfassungsgemäß: Entschädigung aus der HIV-Stiftung für

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02  

    Jubiläumsgabe - Dienstzeitberechnung nach Neuregelung

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2511/02  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 8 A 3944/00  

    Stichtagsregelung verfassungsgemäß: Entschädigung aus der HIV-Stiftung für

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 6 A 2247/05  
  • VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05  

    Keine (additive) Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten neben einem

  • OLG Hamburg, 12.12.1991 - 1 Ws 371/91  

    StPO § 310; StVollzG § 122

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 4 S 1470/95  

    Ruhen eines Teils der Versorgungsbezüge eines Beamten wegen Anrechnung von

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 4 S 1543/95  

    Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Anrechnung privater Arbeitseinkünfte; zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - 12 A 4924/97  
  • VG Düsseldorf, 26.06.2009 - 13 K 3869/07  

    Erschwerniszulage allgemeiner GLeichheitssatz Besoldungsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - 1 A 362/09  

    Anspruch auf Festsetzung von Versorgungsbezügen unter Zugrundelegung des

  • VG Stade, 10.10.2002 - 3 A 1626/01  

    Zum Ausschluss der Versorgungsempfänger von der Einmalzahlung im Sinne des Art. 3

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2000 - 6 A 1390/99  
  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2006 - 1 K 705/03  

    Óberleitung, Stichtag, Gesamtschule, Lehrer, Óberleitungsgesetz

  • VG Düsseldorf, 26.06.2009 - 13 K 3978/07  

    Erschwerniszulage Mobiles Einsatzkommando Bundeskriminalamt Observationseinheit

  • VG Düsseldorf, 29.11.2000 - 10 K 10485/98  
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