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| BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 |
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SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1 § 231 Abs. 6
Rentenversicherungspflicht von selbständigen Lehrern - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rentenversicherungspflicht für selbständige Lehrer
- 123recht.net (Pressemeldung, 13.7.2007)
Selbstständige Lehrer unterliegen der Rentenversicherungspflicht
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Rentenversicherungspflicht für selbständige Lehrer ist verfassungsgemäß
- rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Selbstständige Lehrer: Rentenversicherungspflicht verfassungsgemäß
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Rentenversicherungspflicht von selbstständigen Lehrern verfassungsgemäß
Besprechungen u.ä.
- rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrer
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 26.06.2007, Az.: 1 BvR 2204/00 u. 1 BvR 1355/03 (Rentenversicherungspflicht/Lehrer/Verfassung)" von Dr. Felipe Temming, LL.M., original erschienen in: SGb 2008, 476 - 483.
Verfahrensgang
- SG Köln, 09.04.1999 - S 8 An 79/98
- SG Köln, 09.04.1999 - S 8 RA 79/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1999 - L 4 RA 43/99
- BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 4/00 R
- SG Köln, 26.07.2002 - S 8 RA 11/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2002 - 4 RA 56/02
- BSG, 28.05.2003 - B 12 RA 11/02 B
- BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03
- BSG - 12 RA 4/00 R (anhängig)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 11, 352
- NJW 2007, 3057 (Ls.)
- NVwZ-RR 2007, 683
- NZS 2008, 142
- DVBl 2007, 1048 (Ls.)
Wird zitiert von ... (62)
- BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R
Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - …
Das ist dann der Fall, wenn er die an die Grenze anknüpfenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist oder nicht als willkürlich erscheint (vgl BVerfGE 80, 297, 311; 87, 1, 47, stRspr, zuletzt: BVerfG Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03). - LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 557/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen Stichtagsregelungen nur daraufhin, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris).Abgesehen davon, dass jeder Stichtag im Einzelfall unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.05.2004 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9, zu B. II. 4. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 578/93, AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zu II. 3. b) der Gründe - zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, Art. 3 GG Rdnr. 48), kann sich der Kläger auf das Fehlen einer Härtefallklausel schon deshalb nicht berufen, weil es sich bei ihm nicht um einen Härtefall handelt.
Ein unzulässiger Eingriff in dieses Grundrecht kam hier von vornherein bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Eigentumsgarantie nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten sichert (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris), die beim Kläger durch den Abschluss des TV VBL-Ablösung Cockpit am 04.12.2004 nicht geschmälert wurden, da er auf Grund dieses Tarifvertrags keine Verschlechterungen der ihm von der Beklagten bis dahin gewährten monatlichen Betriebsrente hinnehmen musste.
Ein erhoffter Gewinnzuwachs - um den es dem Kläger hier durch seine Einbeziehung in den Anwendungsbereich dieser Tarifverträge allein geht - ist keine zu verfassungsrechtlichem Eigentum verfestigte Rechtsposition (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 560/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen Stichtagsregelungen nur daraufhin, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris).Abgesehen davon, dass jeder Stichtag im Einzelfall unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.05.2004 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9, zu B. II. 4. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 578/93, AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zu II. 3. b) der Gründe - zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, Art. 3 GG Rdnr. 48), kann sich der Kläger auf das Fehlen einer Härtefallklausel schon deshalb nicht berufen, weil es sich bei ihm nicht um einen Härtefall handelt.
Ein unzulässiger Eingriff in dieses Grundrecht kam hier von vornherein bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Eigentumsgarantie nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten sichert (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris), die beim Kläger durch den Abschluss des TV VBL-Ablösung Cockpit am 04.12.2004 nicht geschmälert wurden, da er auf Grund dieses Tarifvertrags keine Verschlechterungen der ihm von der Beklagten bis dahin gewährten monatlichen Betriebsrente hinnehmen musste.
Ein erhoffter Gewinnzuwachs - um den es dem Kläger hier durch seine Einbeziehung in den Anwendungsbereich dieser Tarifverträge allein geht - ist keine zu verfassungsrechtlichem Eigentum verfestigte Rechtsposition (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 561/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen Stichtagsregelungen nur daraufhin, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris).Abgesehen davon, dass jeder Stichtag im Einzelfall unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.05.2004 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9, zu B. II. 4. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 578/93, AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zu II. 3. b) der Gründe - zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, Art. 3 GG Rdnr. 48), kann sich der Kläger auf das Fehlen einer Härtefallklausel schon deshalb nicht berufen, weil es sich bei ihm nicht um einen Härtefall handelt.
Ein unzulässiger Eingriff in dieses Grundrecht kam hier von vornherein bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Eigentumsgarantie nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten sichert (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris), die beim Kläger durch den Abschluss des TV VBL-Ablösung Cockpit am 04.12.2004 nicht geschmälert wurden, da er auf Grund dieses Tarifvertrags keine Verschlechterungen der ihm von der Beklagten bis dahin gewährten monatlichen Betriebsrente hinnehmen musste.
Ein erhoffter Gewinnzuwachs - um den es dem Kläger hier durch seine Einbeziehung in den Anwendungsbereich dieser Tarifverträge allein geht - ist keine zu verfassungsrechtlichem Eigentum verfestigte Rechtsposition (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 269/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen Stichtagsregelungen nur daraufhin, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris).Abgesehen davon, dass jeder Stichtag im Einzelfall unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.05.2004 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9, zu B. II. 4. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 578/93, AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zu II. 3. b) der Gründe - zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, Art. 3 GG Rdnr. 48), kann sich der Kläger auf das Fehlen einer Härtefallklausel schon deshalb nicht berufen, weil es sich bei ihm nicht um einen Härtefall handelt.
Ein unzulässiger Eingriff in dieses Grundrecht kam hier von vornherein bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Eigentumsgarantie nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten sichert (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris), die beim Kläger durch den Abschluss des TV VBL-Ablösung Cockpit am 04.12.2004 nicht geschmälert wurden, da er auf Grund dieses Tarifvertrags keine Verschlechterungen der ihm von der Beklagten bis dahin gewährten monatlichen Betriebsrente hinnehmen musste.
Ein erhoffter Gewinnzuwachs - um den es dem Kläger hier durch seine Einbeziehung in den Anwendungsbereich dieser Tarifverträge allein geht - ist keine zu verfassungsrechtlichem Eigentum verfestigte Rechtsposition (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 304/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen Stichtagsregelungen nur daraufhin, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris).Abgesehen davon, dass jeder Stichtag im Einzelfall unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.05.2004 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9, zu B. II. 4. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 578/93, AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zu II. 3. b) der Gründe - zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, Art. 3 GG Rdnr. 48), kann sich der Kläger auf das Fehlen einer Härtefallklausel schon deshalb nicht berufen, weil es sich bei ihm nicht um einen Härtefall handelt.
Ein unzulässiger Eingriff in dieses Grundrecht kam hier von vornherein bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Eigentumsgarantie nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten sichert (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris), die beim Kläger durch den Abschluss des TV VBL-Ablösung Cockpit am 04.12.2004 nicht geschmälert wurden, da er auf Grund dieses Tarifvertrags keine Verschlechterungen der ihm von der Beklagten bis dahin gewährten monatlichen Betriebsrente hinnehmen musste.
Ein erhoffter Gewinnzuwachs - um den es dem Kläger hier durch seine Einbeziehung in den Anwendungsbereich dieser Tarifverträge allein geht - ist keine zu verfassungsrechtlichem Eigentum verfestigte Rechtsposition (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 254/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen Stichtagsregelungen nur daraufhin, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris).Abgesehen davon, dass jeder Stichtag im Einzelfall unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.05.2004 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9, zu B. II. 4. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 578/93, AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zu II. 3. b) der Gründe - zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, Art. 3 GG Rdnr. 48), kann sich der Kläger auf das Fehlen einer Härtefallklausel schon deshalb nicht berufen, weil es sich bei ihm nicht um einen Härtefall handelt.
Ein unzulässiger Eingriff in dieses Grundrecht kam hier von vornherein bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Eigentumsgarantie nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten sichert (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris), die beim Kläger durch den Abschluss des TV VBL-Ablösung Cockpit am 04.12.2004 nicht geschmälert wurden, da er auf Grund dieses Tarifvertrags keine Verschlechterungen der ihm von der Beklagten bis dahin gewährten monatlichen Betriebsrente hinnehmen musste.
Ein erhoffter Gewinnzuwachs - um den es dem Kläger hier durch seine Einbeziehung in den Anwendungsbereich dieser Tarifverträge allein geht - ist keine zu verfassungsrechtlichem Eigentum verfestigte Rechtsposition (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 558/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen Stichtagsregelungen nur daraufhin, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris).Abgesehen davon, dass jeder Stichtag im Einzelfall unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.05.2004 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9, zu B. II. 4. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 578/93, AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zu II. 3. b) der Gründe - zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, Art. 3 GG Rdnr. 48), kann sich der Kläger auf das Fehlen einer Härtefallklausel schon deshalb nicht berufen, weil es sich bei ihm nicht um einen Härtefall handelt.
Ein unzulässiger Eingriff in dieses Grundrecht kam hier von vornherein bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Eigentumsgarantie nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten sichert (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris), die beim Kläger durch den Abschluss des TV VBL-Ablösung Cockpit am 04.12.2004 nicht geschmälert wurden, da er auf Grund dieses Tarifvertrags keine Verschlechterungen der ihm von der Beklagten bis dahin gewährten monatlichen Betriebsrente hinnehmen musste.
Ein erhoffter Gewinnzuwachs - um den es dem Kläger hier durch seine Einbeziehung in den Anwendungsbereich dieser Tarifverträge allein geht - ist keine zu verfassungsrechtlichem Eigentum verfestigte Rechtsposition (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 563/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen Stichtagsregelungen nur daraufhin, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris).Abgesehen davon, dass jeder Stichtag im Einzelfall unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.05.2004 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9, zu B. II. 4. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 578/93, AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zu II. 3. b) der Gründe - zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, Art. 3 GG Rdnr. 48), kann sich der Kläger auf das Fehlen einer Härtefallklausel schon deshalb nicht berufen, weil es sich bei ihm nicht um einen Härtefall handelt.
Ein unzulässiger Eingriff in dieses Grundrecht kam hier von vornherein bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Eigentumsgarantie nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten sichert (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris), die beim Kläger durch den Abschluss des TV VBL-Ablösung Cockpit am 04.12.2004 nicht geschmälert wurden, da er auf Grund dieses Tarifvertrags keine Verschlechterungen der ihm von der Beklagten bis dahin gewährten monatlichen Betriebsrente hinnehmen musste.
Ein erhoffter Gewinnzuwachs - um den es dem Kläger hier durch seine Einbeziehung in den Anwendungsbereich dieser Tarifverträge allein geht - ist keine zu verfassungsrechtlichem Eigentum verfestigte Rechtsposition (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 559/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung unterliegen Stichtagsregelungen nur daraufhin, ob die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt wurden und sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris).Abgesehen davon, dass jeder Stichtag im Einzelfall unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 3. b) aa) (1) der Gründe, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.05.2004 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 9, zu B. II. 4. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 578/93, AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zu II. 3. b) der Gründe - zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, Art. 3 GG Rdnr. 48), kann sich der Kläger auf das Fehlen einer Härtefallklausel schon deshalb nicht berufen, weil es sich bei ihm nicht um einen Härtefall handelt.
Ein unzulässiger Eingriff in dieses Grundrecht kam hier von vornherein bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Eigentumsgarantie nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten sichert (BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris), die beim Kläger durch den Abschluss des TV VBL-Ablösung Cockpit am 04.12.2004 nicht geschmälert wurden, da er auf Grund dieses Tarifvertrags keine Verschlechterungen der ihm von der Beklagten bis dahin gewährten monatlichen Betriebsrente hinnehmen musste.
Ein erhoffter Gewinnzuwachs - um den es dem Kläger hier durch seine Einbeziehung in den Anwendungsbereich dieser Tarifverträge allein geht - ist keine zu verfassungsrechtlichem Eigentum verfestigte Rechtsposition (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00 und - 1 BvR 1355/03, zu III. 2. a) der Gründe, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 567/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 569/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 565/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 570/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 568/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 562/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 571/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 564/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 572/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 995/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 566/07
Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …
- BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur …
- BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 R 156/08
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …
- LSG Schleswig-Holstein, 26.06.2007 - L 7 R 111/05
Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig tätiger Handwerker (hier: …
- LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
Renten- und Arbeitslosenversicherung - keine Befreiung von der …
- BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII - …
- LSG Bayern, 11.11.2010 - L 6 R 220/09
Selbständige nebenberufliche Lehrtätigkeit eines Beamten im Nebenberuf - …
- OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
- BSG, 27.09.2007 - B 12 R 12/06 R
Rentenversicherungspflicht - für mehrere Auftraggeber tätige selbständige …
- LSG Baden-Württemberg, 10.06.2008 - L 4 KR 6527/06
Sozialversicherungspflicht - Beitragspflicht - Beitragsentrichtung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - L 21 R 529/06
Rentenversicherungspflicht der selbständig tätigen Hebamme; Versicherungspflicht …
- LSG Bayern, 17.03.2010 - L 13 R 550/09
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger …
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2008 - L 1 RA 303/05
- BVerfG, 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der …
- BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 21/09 R
Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - rückwirkende Feststellung der …
- VerfGH Bayern, 02.07.2008 - 77-VI-07
Pflichtbeiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2010 - L 2 R 344/07
Rentenversicherung - selbständiger Rechtsanwalt - Pflichtmitgliedschaft in …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 271/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 267/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 270/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 265/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 261/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 266/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 269/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 180/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- LSG Hamburg, 17.04.2008 - L 3 R 18/08
- LSG Bayern, 16.12.2008 - L 8 B 1056/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 256/09
Rentenversicherung - Beitragserstattungsanspruch nur bei fehlender Berechtigung …
- LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07
Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2 …
- FG München, 17.02.2009 - 12 K 1075/08
Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld ist verfassungsgemäß - …
- FG München, 22.04.2009 - 9 K 3729/08
Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 445/10
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Handelsvertreter - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - L 3 R 1395/07
Umstellung der vorschüssigen Rentenzahlung auf Rentenzahlung am Ende des Monats …
- FG München, 17.02.2009 - 12 K 1462/08
Herabsetzung der Altergrenze in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG durch Art. 1 …
- LSG Bayern, 17.09.2008 - L 9 EG 26/06
- FG Münster, 11.05.2010 - 8 K 2450/09
Verlängerung des Kindergeldanspruchs bei freiwillig geleistetem sozialen Jahr; …
- LSG Sachsen, 22.03.2012 - L 2 U 163/10
- LSG Bayern, 24.01.2012 - L 6 R 320/10
Das spezielle Recht deutscher Staatsangehöriger zur freiwilligen …
- LSG Bayern, 25.01.2012 - L 19 R 646/08
