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   BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00   

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https://dejure.org/2003,2916
BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00 (https://dejure.org/2003,2916)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00 (https://dejure.org/2003,2916)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 2003 - 1 BvR 1338/00 (https://dejure.org/2003,2916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde; Kriterien einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 591
  • NVwZ 2004, 607 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
    Nach der als solchen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfGE 34, 269 ) Rechtsprechung der Fachgerichte setzt die Geldentschädigung bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGHZ 132, 13 ).

    Eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, etwa von dem Ausmaß der Verbreitung der verletzenden Aussagen, von der Nachhaltigkeit der Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens (vgl. BGH, NJW 1989, S. 2941 ; BGHZ 132, 13 ).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
    Nach der als solchen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfGE 34, 269 ) Rechtsprechung der Fachgerichte setzt die Geldentschädigung bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGHZ 132, 13 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
    Zwar kommt es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachverhalt stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ).
  • BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
    Eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, etwa von dem Ausmaß der Verbreitung der verletzenden Aussagen, von der Nachhaltigkeit der Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens (vgl. BGH, NJW 1989, S. 2941 ; BGHZ 132, 13 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
    Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung einer fachgerichtlichen Entscheidung führt, liegt nur dann vor, wenn übersehen worden ist, dass bei Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Privatrechts Grundrechte zu beachten waren, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt und ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelungen leidet, und die Entscheidung auf diesem Fehler beruht (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2000 - 1 U 16/99

    Haftung des Arztes für Angaben im Kurantrag

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
    gegen das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. Juni 2000 - 1 U 16/99 -.
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