Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 Satz 1, Art. 6, Art. 103 Abs. 1

  • baltesundrixe.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren betreffend die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eines Kindes auf die Mutter

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge - Entscheidungen des BVerfG zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht (Teil 1)

  • baltesundrixe.de (Kurzinformation)

    BVerfG rügt gerichtliche Behandlung innerstaatlicher Kindesentführungen in Eilverfahren

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ertrotzte Kontinuität

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Elterliche Sorge - Einstweilige Sorgerechtsregelung ist vorrangig am Kindeswohl zu orientieren

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu ""Ertrotzte Kontinuität" im Blickwinkel geltenden und künftigen Familienverfahrensrechts - Zugleich eine Anmerkung zum Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 27.6.2008 - 1 BvR 1265/08" von RiAG Mallory Völker und RAin Monika Clausius, original erschienen in: FF 2009, 54 - 58.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu ""Ertrotzte Kontinuität" im Blickwinkel geltenden und künftigen Familienverfahrensrechts" von RiAG Mallory Völker und RAin Monika Clausius, original erschienen in: FF (Sonderheft) 2009, 25 - 28.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 27.06.2008, Az.: 1 BvR 1265/08 ("Ertrotzte Kontinuität" im Rahmen einstweiliger Sorgerechtsentscheidungen)" von RiAG Mallory Völker, original erschienen in: FamRB 2008, 366 - 367.

Verfahrensgang

  • AG Aichach, 27.12.2007 - 2 F 711/07
  • OLG München, 04.03.2008 - 4 WF 26/08
  • OLG München, 22.04.2008 - 4 WF 26/08
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 14, 38
  • FamRZ 2009, 189



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Wird zitiert von ... (14)  

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10  

    Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 6 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 10 Verf BB,

    Das Verhalten eines Elternteils, den Aufenthalt des Kindes dauerhaft und ohne vorherige Absprache mit dem anderen, mitsorgeberechtigten Elternteil zu verändern, ist zwar ein gewichtiger Aspekt zur Beurteilung der Erziehungseignung eines Elternteils (Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189).

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt, wobei die Intensität der Prüfung davon abhängt, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189).

  • OLG Brandenburg, 01.10.2009 - 9 UF 71/09  

    Voraussetzungen der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Bei der Frage, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen ist, ist derjenigen Regelung der Vorzug zu geben, von der zu erwarten ist, dass sie im Sinne des Kindeswohls die bessere Lösung darstellt BVerfGE 31, 194; BVerfG, FamRZ 2009, 189).

    Die Entscheidung, die der Senat zu treffen hat, ist allein ausgerichtet am Kindeswohl, das auf Grund der tatsächlichen Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung beurteilt werden muss (vgl. auch : BVerfG, FamRZ 2009, 189).

  • OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 6 UF 40/11  

    Beurteilung der Erziehungseignung eines Elternteils; Rechtsfolgen eigenmächtiger

    In Fällen eigenmächtigen Verbringens ist das Eilverfahren besonders zu beschleunigen, um zu verhindern, dass der eigenmächtig handelnde Elternteil aus der von ihm ertrotzen Kontinuität ungerechtfertigte Vorteile ziehen kann (Anschluss an BVerfG, FamRZ 2009, 189).

    Dabei kann dahinstehen, ob der Vater dem Auszug der Mutter mit dem Kind und auch einem Wechsel dessen gewöhnlichen Aufenthalts zugestimmt hat, wobei das Familiengericht dem Grunde nach zu Recht davon ausgegangen ist - und ggf. im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen haben wird -, dass eine eigenmächtige, spontane Herausnahme des Kindes aus seinem bisherigen Lebenskreis mit dem Ziel seiner dauerhaften Verbringung in eine neue Umgebung in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern häufig nicht dem Wohl des davon betroffenen Kindes dient und solch eigenmächtiges Verhalten eines Elternteils gewichtig im Rahmen der Beurteilung seiner Erziehungseignung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 365; Bespr. Völker/ Clausius in FF 2009, 54, jeweils auch zum Erfordernis besonderer Verfahrensbeschleunigung in solchen Fällen, um zu verhindern, dass der eigenmächtig handelnde Elternteil aus der von ihm ertrotzten Kontinuität ungerechtfertigte Vorteile ziehen kann).

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  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12  

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil.

    In diesem Sinne hat beispielsweise auch das Bundesverfassungsgericht davor gewarnt, einer "ertrotzten" Kontinuität maßgebliche Bedeutung für die Frage nach einer einstweiligen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen der Elternteile beizumessen (vgl. Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 - FamRZ 2009, 189).

    Es handelt sich insoweit um einen Fall der "ertrotzten" Kontinuität im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 - FamRZ 2009, 189):.

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 12 ZB 09.2562  

    Zur Antragsberechtigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 UVG

    Sie meint im Kern ihrer Ausführungen, das Verwaltungsgericht habe die Aufenthaltsverhältnisse der Klägerin im Zeitraum Juni und Juli 2008 fehlerhaft gesehen und sich insbesondere mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 2008 (Az. 1 BvR 1265/08) nicht hinreichend auseinandergesetzt.

    Insbesondere führt die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 2008 (FamRZ 2009, 189) zu keiner anderen Beurteilung, denn das Bundesverfassungsgericht stellt die einvernehmliche Regelung der Eltern der Klägerin vor dem Oberlandesgericht München nicht in Frage.

  • OLG Brandenburg, 30.11.2009 - 9 UF 115/09  

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil allein

    Bei der Frage, welchem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen ist, ist derjenigen Regelung der Vorzug zu geben, von der zu erwarten ist, dass sie im Sinne des Kindeswohls die bessere Lösung darstellt (BVerfGE 31, 194; BVerfG, FamRZ 2009, 189).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2011 - 6 UF 106/10  

    Aufgaben des Verfahrensbeistandes im Sorgerechtsverfahren

    Auch die Aufrechterhaltung der bestehenden gefühlsmäßigen Bindungen des Kindes an seine Eltern und Geschwister wird vom Kontinuitätsgrundsatz in Bezug genommen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189; 1982, 1179), so dass auch der Aspekt der Bindungstoleranz zu beachten ist (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189), der auf den weiteren, möglichst unbeschwerten Kontakt des Kindes zu jedem Elternteil abzielt, den der andere Elternteil grundsätzlich zu fördern hat (vgl. BVerfG FamRZ 1995, 86; 1993, 662; vgl. auch BGH FamRZ 2010, 1060; 2008, 592; eingehend Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 1, Rz. 229 ff. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09  

    Übertragung der alleinigen Sorge bei nicht nur vorübergehend getrennt lebenden

    Bei der Frage, welchem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen ist, ist derjenigen Regelung der Vorzug zu geben, von der zu erwarten ist, dass sie im Sinne des Kindeswohls die bessere Lösung darstellt (BVerfG, FamRZ 2009, 189).
  • OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 11 WF 972/10  

    Übertragung der elterlichen Sorge im Verfahren der einstweiligen Anordnung:

    Darüber hinaus hat der Senat erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vorläufigkeit der Entscheidung des Erstrichters ("vorläufige Maßnahme", § 49 Abs. 1 FamFG), weil durch einen Umzug des Vaters mit dem Kind nach Argentinien Fakten geschaffen werden, die sich auf das Kindeswohl gravierend auswirken können und zudem durch die damit verbundene faktische Präjudizwirkung erheblich in die Grundrechtsposition der Mutter eingegriffen wird (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2009, 189).
  • OLG Jena, 31.05.2010 - 1 UF 70/10  

    Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten, Im Regelfall keine Einholung eines

    Erforderlich ist eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine einstweilige Anordnung die Endentscheidung präjudizieren kann (BVerfG, FamRZ 2009, 189).
  • OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 9 UF 45/10  

    Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 6 UF 76/11  

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei eigenmächtigen Verbringens

  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12  

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens betreffend die elterliche

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 12 C 09.2563  

    Unterhaltsvorschussrecht

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