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   BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12   

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BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12 (https://dejure.org/2014,16939)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2014 - 2 BvR 429/12 (https://dejure.org/2014,16939)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 (https://dejure.org/2014,16939)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 31 Abs. 2 BVerfGG; § 353d Nr. 3 StGB
    Bestimmtheitsgrundsatz (Analogieverbot; Reichweite der Gesetzeskraft verfassungsgerichtlicher Entscheidungen); verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (Schutzrichtung der Norm; erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen vorzeitiger ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    § 353d Nr 3 StGB sanktioniert auch die Veröffentlichung einer Anklageschrift durch den Angeklagten selber - Strafurteil verletzt weder Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG oder das allgemeiner Persönlichkeitsrecht des Betroffenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, Art 103 Abs 2 GG
    Nichtannahmebeschluss: § 353d Nr 3 StGB sanktioniert auch die Veröffentlichung einer Anklageschrift durch den Angeklagten selber - Strafurteil verletzt weder Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG oder das allgemeiner Persönlichkeitsrecht des Betroffenen

  • Telemedicus

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit der Veröffentlichung der Anklageschrift durch Angeklagten

  • Telemedicus

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit der Veröffentlichung der Anklageschrift durch Angeklagten

  • aufrecht.de

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen strafrechtliches Verbot der Mitteilung über Gerichtsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen bei Erteilung der Einwilligung des Verurteilten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 353d Nr. 3 StGB

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: § 353d Nr 3 StGB sanktioniert auch die Veröffentlichung einer Anklageschrift durch den Angeklagten selber - Strafurteil verletzt weder Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG oder das allgemeiner Persönlichkeitsrecht des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen bei Erteilung der Einwilligung des Verurteilten

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: § 353d Nr 3 StGB sanktioniert auch die Veröffentlichung einer Anklageschrift durch den Angeklagten selber - Strafurteil verletzt weder Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG oder das allgemeiner Persönlichkeitsrecht des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von Anklageschriften vor der Hauptverhandlung

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Verbot der Mitteilung über Gerichtsverhandlungen verfassungsgemäß

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gerichtsunterlagen gehören nicht ins Netz

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verbot von Veröffentlichungen amtlicher Gerichtsunterlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veröffentlichung der Anklageschrift vor der Hauptverhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im Juli 2014

  • lto.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Anklageschriften - Vor der Verhandlung auch für den Beschuldigten tabu

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von Anklageschriften vor der Hauptverhandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Teilen der eigenen Anklageschrift strafbar

  • taz.de (Pressebericht, 16.07.2014)

    Anklageschriften: Zitieren bleibt verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Veröffentlichung von Anklageschriften vor der Hauptverhandlung weiterhin verboten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung einer Anklageschrift vor der Hauptverhandlung ist verboten

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Wer eine Ermittlungsakte oder Anklageschrift öffentlich macht, macht sich strafbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung der Anklageschrift nicht vor der Verhandlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot zur Veröffentlichung von Anklageschriften vor der Hauptverhandlung rechtmäßig - Straftatbestand schütz Rechte des Angeklagten und Befangenheit der Verfahrensbeteiligten verhindern

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Veröffentlichung von Anklageschriften

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Veröffentlichung von Teilen der eigenen Anklageschrift strafbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2777
  • StV 2015, 168
  • DÖV 2014, 844
  • afp 2014, 435
  • JR 2015, 209
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
    Nichts anderes ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 353d Nr. 3 StGB (BVerfGE 71, 206 ff.).

    bb) Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ergibt sich jedoch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1985 (BVerfGE 71, 206 ff.) keine der Gesetzeskraft gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG unterfallende Feststellung, dass § 353d Nr. 3 StGB mit dem Grundgesetz unvereinbar oder nichtig ist, sofern die Veröffentlichung mit dem Willen des Betroffenen erfolgt.

    Aus den Gründen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung geht - worauf schon das Landgericht zutreffend hingewiesen hat klar hervor, dass das Bundesverfassungsgericht bereits seinen Prüfungsumfang auf die im Tenor ausgesprochene Feststellung beschränkt hat, da nur diese im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG entscheidungserheblich war (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    Bedenken, es handele sich um ein Sondergesetz, bestanden bereits im Jahr 1985 nicht mehr (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    (1) Bei der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Zwecktauglichkeit von Gesetzen gebietet die Funktionenteilung zwischen gesetzgebender und rechtsprechender Gewalt Zurückhaltung (vgl. BVerfGE 71, 206 , m.w.N.).

    Dies gilt auch für materielle Strafgesetze (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 50, 142 ; 71, 206 ).

    Veröffentlichungen im Wortlaut bilden eine deutlich größere Gefahr für die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten und die vom Verfahren Betroffenen als eine lediglich inhaltlich berichtende Veröffentlichung in nichtwörtlicher Rede (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    Diese Gefahr besteht in besonderem Maße, wenn der öffentlichen Mitteilung das Gewicht amtlicher Authentizität zukommt (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    Erfüllt ein Strafgesetz jedoch trotz bestehender - den Grundrechten geschuldeter - Einschränkungen im Übrigen weitgehend seinen Zweck, kann seine generelle Geeignetheit nicht verneint werden (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 71, 206 ).

    Insbesondere sind mildere Mittel, die einen vergleichbaren Schutz der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege und der Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten gewährleisten, nicht ersichtlich (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    Maßgebend hierfür sind die Bedeutung der durch den Grundrechtseingriff zu schützenden und der grundrechtlich geschützten Rechtsgüter, die Wirksamkeit des angestrebten Rechtsgüterschutzes und das Ausmaß der zu diesem Zweck normierten Grundrechtsbeschränkung (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    Diese Lückenhaftigkeit stellt sich als Konsequenz einer möglichst weitreichenden Schonung von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einerseits und - worauf das Bundesverfassungsgericht schon 1985 hingewiesen hat (vgl. BVerfGE 71, 206 ) - dem Bestimmtheitserfordernis materieller Strafnormen (Art. 103 Abs. 2 GG) andererseits dar.

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
    Damit dient die strafrechtliche Sanktionierung mittelbar einerseits der Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den sich das materielle Schuldprinzip, auf dem das gesamte Strafrecht beruht (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 133, 168 ), nicht verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ; 133, 168 ).

    Andererseits gewährleistet das strafbewehrte Verbot der Veröffentlichung bestimmter amtlicher Schriftstücke die unbedingte Neutralität und Distanz des Gerichts gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand, die zentraler Bestandteil der rechtsstaatlichen Gesamtkonzeption des Grundgesetzes sind (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ; 133, 168 ).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können auch Tatsachenmitteilungen - hier die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluss - dem Schutz der Meinungsfreiheit unterfallen, weil und wenn sie Voraussetzung der Bildung von Meinungen sind (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ).

    Gegenüber der erkennbaren Meinungsäußerung kommt dem Zitat die besondere Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu (vgl. BVerfGE 54, 208 ).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
    Dies gilt auch für materielle Strafgesetze (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 50, 142 ; 71, 206 ).

    Erfüllt ein Strafgesetz jedoch trotz bestehender - den Grundrechten geschuldeter - Einschränkungen im Übrigen weitgehend seinen Zweck, kann seine generelle Geeignetheit nicht verneint werden (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 71, 206 ).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können auch Tatsachenmitteilungen - hier die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluss - dem Schutz der Meinungsfreiheit unterfallen, weil und wenn sie Voraussetzung der Bildung von Meinungen sind (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 85, 1 ).

    Soweit Tatsachenbehauptungen aber nicht schon von vornherein wegen erwiesener oder bewusster Unrichtigkeit außerhalb des Schutzbereichs von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verbleiben, sind sie jedoch Einschränkungen aufgrund von allgemeinen Gesetzen (Art. 5 Abs. 2 GG) leichter zugänglich als dies bei Meinungsäußerungen der Fall ist (vgl. BVerfGE 61, 1 ).

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
    Andererseits gewährleistet das strafbewehrte Verbot der Veröffentlichung bestimmter amtlicher Schriftstücke die unbedingte Neutralität und Distanz des Gerichts gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand, die zentraler Bestandteil der rechtsstaatlichen Gesamtkonzeption des Grundgesetzes sind (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ; 133, 168 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
    Damit dient die strafrechtliche Sanktionierung mittelbar einerseits der Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den sich das materielle Schuldprinzip, auf dem das gesamte Strafrecht beruht (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 133, 168 ), nicht verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ; 133, 168 ).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
    Andererseits gewährleistet das strafbewehrte Verbot der Veröffentlichung bestimmter amtlicher Schriftstücke die unbedingte Neutralität und Distanz des Gerichts gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand, die zentraler Bestandteil der rechtsstaatlichen Gesamtkonzeption des Grundgesetzes sind (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ; 133, 168 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
    Andererseits gewährleistet das strafbewehrte Verbot der Veröffentlichung bestimmter amtlicher Schriftstücke die unbedingte Neutralität und Distanz des Gerichts gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand, die zentraler Bestandteil der rechtsstaatlichen Gesamtkonzeption des Grundgesetzes sind (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ; 133, 168 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
    Andererseits gewährleistet das strafbewehrte Verbot der Veröffentlichung bestimmter amtlicher Schriftstücke die unbedingte Neutralität und Distanz des Gerichts gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand, die zentraler Bestandteil der rechtsstaatlichen Gesamtkonzeption des Grundgesetzes sind (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ; 133, 168 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige

  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau;

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Die Bindungswirkung der Entscheidung des BVerfG vom 18.7.2012 (aaO) umfasst lediglich die im Tenor enthaltene Feststellung der Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Gesetzes (vgl BVerfG Beschluss vom 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 - RdNr 18; vgl auch Lenz/Hansel, BVerfGG, 1. Aufl 2013, § 31 RdNr 42) , hier also von § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 und Satz 3 iVm Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 2 AsylbLG in der bis zur Entscheidung geltenden Fassung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20

    Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 -, NJW 2014, 2777 = juris, Rn. 26, 28.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 2 C 41.18 -, juris, Rn. 15 ff. (zu Auskünften über ein Disziplinarverfahren); BVerfG, Beschlüsse vom 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08 -, NJW 2009, 350 = juris, Rn. 14 f. (zu einer sitzungspolizeilichen Anordnung), vom 10.6.2009 - 1 BvR 1107/09 -, NJW 2009, 3357 = juris, Rn. 15, und vom 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 -, NJW 2014, 2777 = juris, Rn. 27; sowie näher zu der gebotenen Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen: BGH, Urteile vom 17.3.1994 - III ZR 15/93 -, NJW 1994, 1950 = juris, Rn. 21, vom 7.12.1999 - VI ZR 51/99 -, BGHZ 143, 199 = juris, Rn. 17, vom 19.3.2013 - VI ZR 93/12 -, NJW 2013, 1681 = juris, Rn. 32, vom 18.12.2018 - VI ZR 439/17 -, NJW 2019, 1881 = juris, Rn. 15, und vom 18.6.2019 - VI ZR 80/18 -, BGHZ 222, 196 = juris, Rn. 41.

  • BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung

    aa) Der von ihm herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 353d Nr. 3 StGB (vgl. BVerfGE 71, 206 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 -, Rn. 23 ff.) entnimmt der Beschwerdeführer, dass für die Strafbarkeit nach dieser Norm in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise eine abstrakte Gefährdung der durch § 353d Nr. 3 StGB geschützten Rechtsgüter genüge, und dass angesichts dieser bereits auf der Ebene des Gesetzes vollzogenen Abwägung der konfligierenden Grundrechte und Menschenrechte bei der Anwendung des Gesetzes auf den Einzelfall "die Rechtsgüterabwägung nicht erneut aktiviert werden" könne.

    Weshalb die hiermit geforderte Gleichsetzung einer abstrakten - strafrechtlich überdies in erster Linie zum Schutz der Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten sanktionierten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 -, Rn. 26) - Gefährdungslage mit einer zivilrechtlich konkret abzuwehrenden Rechtsverletzung verfassungs- oder konventionsrechtlich geboten wäre und ebenso ein hieraus abgeleitetes Unterbleiben einer Abwägung bei der Zuerkennung auf § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB, § 353d Nr. 3 StGB gestützter Abwehransprüche, legt die Verfassungsbeschwerde nicht nachvollziehbar dar.

  • BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22

    Süddeutsche Zeitung durfte Tagebuch-Zitate aus Cum-ex-Ermittlungsakte

    Vielmehr soll sie auch den von einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren Betroffenen vor einer vorzeitigen Bloßstellung schützen und - hinsichtlich des Angeklagten - die bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu seinen Gunsten bestehende Unschuldsvermutung stärken, die nicht durch Vorabveröffentlichungen amtlicher Schriftstücke gefährdet werden soll (vgl. Erster Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. 7/1261, S. 23; BVerfGE 71, 206, juris Rn. 7; BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 25 ff. mwN).

    Die Bestimmung knüpft die strafrechtliche Sanktionierung an die bloße Gefährdung der von ihr geschützten Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38, 40, 52; AfP 2014, 435, juris Rn. 27 f., 30, 35).

    Mit dem Inhalt, der der Norm nach dem bisherigen Verständnis zukommt, kann die Bestimmung damit im Einzelfall in Konflikt nicht nur mit Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 40), sondern auch mit Art. 10 EMRK geraten.

    Nur das Zitieren aus Dokumenten amtlichen Ursprungs vermag auch den vom Bundesverfassungsgericht als besonders gefahrträchtig beurteilten und als Strafgrund für das Verbot herausgearbeiteten Eindruck amtlicher Authentizität zu erwecken (vgl. BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38, 40; BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 30, 35; OVG Münster, K&R 2021, 291, juris Rn. 44, 108 zum Eindruck amtlicher Authentizität wegen des amtlichen Charakters der Pressemitteilung einer Staatsanwaltschaft; Gerhard Schmid, Autor - Autorisation - Authentizität bei amtlichen Schriftstücken, Editio 2002, 57 ff., abrufbar unter https://doi.org/10.1515/9783484604445.57).

    Es dient dem Beleg und der Verstärkung des Aussagegehalts (vgl. BVerfG, AfP 2001, 295, 298) und hat deshalb eine besondere Überzeugungskraft (vgl. BVerfGE 54, 208, juris Rn. 24.; BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38; BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

    Zwar haben Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden nach § 31 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG Gesetzeskraft, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz im Entscheidungstenor als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt hat (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 - NJW 2014, 2777 Rn. 18).
  • VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570

    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zu § 353d Nr. 3 StGB, der allen Verfahrensbeteiligten des Strafprozesses - Staatsanwaltschaft wie Beschuldigtem - die vorzeitige Veröffentlichung der Anklage verbietet, auf die Gefahr von Einwirkungen auf die öffentliche Meinung hingewiesen (BVerfG, B.v. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 - NJW 2014, 2777/2780).

    Denn die Richtlinien stehen im Rang unter Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und auch unter Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, die eine verfassungsrechtliche Gewährleistung des fairen Verfahrens enthalten (BVerfG, B.v. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 - NJW 2014, 2777/2780).

  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter

    Eine Strafbarkeit des Antragstellers nach § 353d Nr. 3 Var. 2 StGB dürfte ersichtlich ausscheiden, da dieser nur die wörtliche Wiedergabe des Dokuments untersagt, welche hier zu keinem Zeitpunkt vorlag (hierzu etwa: BVerfG, Beschluss vom 27.06.2014 - 2 BvR 429/12, NJW 2014, S. 2777 (2779)).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Soweit im Rahmen eines Berufungsverfahrens das Berufungsgericht in vollem Umfang über den Prozessgegenstand entscheidet, wird daher die Entscheidung des erstinstanzlichen Tatgerichts prozessual überholt (BVerfGK 10, 134 ; 13, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15

    Nicht rechtskräftiges Strafurteil muss nicht an Medienvertreter herausgegeben

    Diese Verpflichtung der Gerichte zu unbedingter Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand ist zentraler Bestandteil der rechtsstaatlichen Grundkonzeption und hat Einfluss auf die mit Verfassungsrang ausgestattete Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 - juris Rn. 26).

    Veröffentlichungen amtlicher Schriftstücke im Wortlaut stellen eine größere Gefahr für die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten und die von dem Verfahren Betroffenen dar als lediglich inhaltlich berichtende Veröffentlichungen in nicht wörtlicher Rede, da sie eine besondere Überzeugungs- und Beweiskraft besitzen und den Eindruck amtlicher Authentizität erwecken (vgl. - zum Straftatbestand des § 353 d Nr. 3 StGB - BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 49/12 [richtig: 2 BvR 429/12 - d. Red.] - juris Rn. 26 ff.).

  • OLG Hamburg, 22.03.2022 - 7 U 25/21

    Strafbarkeit der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchaufzeichnungen aus einem

    Das in § 353d Nr. 3 StGB enthaltene Verbot, amtliche Dokumente eines Strafverfahrens vor ihrer Erörterung im Wortlaut wiederzugeben, werde maßgeblich damit gerechtfertigt, dass durch eine dennoch erfolgende wörtliche Wiedergabe der Eindruck amtlicher Authentizität erweckt würde (vgl. BVerfG NJW 1986, 1239 ; NJW 2014, 2777 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass § 353d Nr. 3 StGB u.a. die Persönlichkeitsrechte (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ) der vom Verfahren Betroffenen schützt (BVerfG, Beschl. v. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 -, Rn. 27, juris; Beschl. v. 3.12.1985 - 1 BvL 15/84 -, BVerfGE 71, 206 -223, Rn. 39).

  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999

    Staatsanwaltschaft hätte mit Presse-Info zuwarten müssen

  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 3.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

  • LG Hamburg, 05.03.2021 - 324 O 502/20

    Unterlassungsanspruch eines Beschuldigten bei einer Veröffentlichung von Zitaten

  • LG Amberg, 04.08.2015 - 11 Qs 5/15

    Rechtmäßige Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • LG Hamburg, 21.04.2023 - 324 O 365/22

    Zulässigkeit der Wiedergabe von Zitaten aus einer staatsanwaltschaftlichen

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2021 - 4 LA 263/20

    Befreiungsanspruch; Inanspruchnahme, doppelt; Nebenwohnung; Zweitwohnung

  • LG Hamburg, 30.07.2021 - 324 O 139/21

    Unterlassungsanspruch eines beschuldigten Bankiers gegen die Veröffentlichung von

  • LG Hamburg, 30.07.2021 - 324 O 134/21

    Unterlassungsanspruch bei einer Mitteilung von Zitaten aus beschlagnahmten

  • KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor einer im

  • LG Amberg, 09.02.2015 - 11 Qs 5/15

    Durchsuchung wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilung über

  • SG Frankfurt/Main, 02.07.2018 - S 20 AY 5/18
  • LG Potsdam, 22.10.2015 - 26 Ns 107/14
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