Rechtsprechung
| BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- NWB SteuerXpert START
StPO § 97 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 97
Beschlagnahmeverbot für Wirtschaftsprüfer - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 07.09.2000 - 150 Gs 2703/00
- AG Düsseldorf, 29.09.2000 - 150 Gs 2953/00
- LG Düsseldorf, 25.10.2000 - III Qs 140/00 III Qs 141/00
- BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 2, 97
- NStZ-RR 2004, 83
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …
Ein Verzicht auf das Beweismittel kann unter anderem geboten sein, wenn durch seine Herbeiziehung der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt (vgl. 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ) oder wegen der Eigenart des Beweisthemas in grundrechtlich geschützte Bereiche unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingegriffen würde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, NStZ-RR 2004, S. 83 ; BGHSt 43, 300 ; speziell zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfGE 20, 162; 25, 296; 36, 193; 38, 103; 77, 65; 107, 299;… Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1982 - 2 BvR 1112/81 -, NStZ 1982, S. 253;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NStZ 2001, S. 43). - BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen); …
Es ist hingegen verfassungsrechtlich nicht geboten, darüber hinaus dem Interesse an der Wahrheitserforschung beziehungsweise den dadurch berührten Persönlichkeitsrechten Betroffener generell einen Vorrang gegenüber den jeweils widerstreitenden Rechtspositionen einzuräumen (vgl. BVerfGE 107, 299 ;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2003 - 2 BvR 1337/03 -, NStZ-RR 2004, S. 18, und vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, NStZ-RR 2004, S. 83). - BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06
Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen …
Zwar begegnet die Auffassung der Fachgerichte, die Beziehung eines Nichtbeschuldigten zu einem Berufsgeheimnisträger unterliege nicht der Schutznorm des § 97 Abs. 1 StPO , keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGK 2, 97 ).
- LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen …
Allerdings war der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO - jedenfalls nach der zur alten Rechtslage wohl h.M. - beschränkt auf das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger(BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 9; BGH, NJW 1998, 1963-1965;… KK-Nack, 6. Aufl. 2008, § 97, Rz. 1;… Meyer-Goßner, aaO, § 97, Rz. 10; zum Streitstand: Jahn/Kirsch, StV 2011, 148, 153 m.w.N.); diese Auffassung wird vor dem Hintergrund der Neugestaltung des § 160a StPO in der Lit. erneut diskutiert(…vgl. Jahn/Kirsch, aaO; Bauer, StV 2012, 277, 278).Dass ausnahmsweise eine besonders schutzwürdige Beziehung zwischen der Fa. Y. AG und den Beschuldigten bestünde, die ein gesetzlich nicht geregeltes Beschlagnahmeverbot zur Folge haben könnte(BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 12), ist vorliegend nicht ersichtlich, wobei die Interessen der Vertreter von juristischen Personen und dieser selbst sich ohnehin auch diametral entgegenstehen können(…BVerfG, aaO, Rz. 11).
- LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12
Kartellrechtliches Ermittlungsverfahren
Dieses Verständnis der Vorschrift ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2003, Az.: 2 BvR 2211/00, zitiert nach: juris). - LG Düsseldorf, 26.02.2008 - 1 Qs 12/08
Erbschein - Beschlagnahmefähigkeit von Patientenunterlagen des Erblassers
Sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ergebende Beschlagnahmverbote, die ausnahmsweise über das geschriebene Strafprozessrecht hinaus ein § 97 StPO flankierendes Beschlagnahmeverbot begründen können (vgl. dazu BVerfG, NStZ-RR 2004, 83, 84), sind vorliegend ebenfalls nicht ersichtlich.
Sie betreiben juristische Internetseiten?