Rechtsprechung
| BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Die Speicherung von Verbindungsdaten (hier: bei Prepaid-Karten) gegen den ausdrücklichen Kundenwunsch stellt einen nicht nur unerheblichen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar und ist unzulässig.
- Bundesverfassungsgericht
- JurPC
GG Art. 10 Abs. 1, TKV § 16 Abs. 2
Löschung von Telekommunikations-Verkehrsdaten - kanzlei.biz
Pflicht für Prepaid-Karten-Anbieter zur Löschung von Verkehrsdaten
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TKV § 16 Abs. 2; GG Art. 10 Abs. 1
Recht Inhabers einer Prepaid-Karte auf sofortige Löschung der Verbindungsdaten
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Löschungspflicht von Prepaid-Kartenanbieter
Besprechungen u.ä.
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Löschung von Verkehrsdaten bei einem Prepaid-Handy
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 20.08.1999 - 20 C 2789/99
- BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 9, 399
- NJW 2007, 3055
- MMR 2007, 308
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Hingegen waren die Diensteanbieter nach der bisherigen Rechtslage nicht verpflichtet oder auch nur berechtigt, Verkehrsdaten unabhängig von ihrem eigenen Bedarf zu öffentlichen Zwecken wie der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr zu speichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1811/99 -, NJW 2007, S. 3055 ). - BGH, 13.01.2011 - III ZR 146/10
Speicherung dynamischer IP-Adressen
Insbesondere Art. 10 Abs. 1 GG begründet nicht nur ein Abwehrrecht gegen den Staat, sondern auch einen Auftrag an diesen, Schutz insoweit vorzusehen, als Private sich Zugriff auf Kommunikationsdaten verschaffen (BVerfG NJW 2007, 3055 Rn. 13). - OLG Frankfurt, 16.06.2010 - 13 U 105/07
Kein Anspruch gegen den Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen
Der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und macht - unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.2006 zum Aktz. 1 BvR 1811/99 (abgedruckt in NJW-2007, 3055 = MMR 2007, 308), die sich mit der Speicherung von Verkehrsdaten befasst, die nach der Nutzung eines mittels einer Prepaid-Karte genutzten Mobiltelefons gespeichert wurden - geltend, die sofortige Löschung der IP-Adresse sei für die Beklagte sowohl technisch möglich als auch praktikabel.
- AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 1605/09
Zur Beweislast für die Zustellung von Briefsendungen
Auch der Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung erfordert nicht die Erhebung von Daten über die näheren Umstände postalischer Kommunikation, weil der Postdienstleister - wie noch auszuführen sein wird - von der Beweislast befreit ist (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3055).Die mit einer solchen Vorratsdatenspeicherung verbundenen Gefahren für die Unbefangenheit des vertraulichen Briefverkehrs überwiegen das mögliche Interesse der Absender an einer solchen Dokumentation bei weitem (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3055).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-275/06
Informationsgesellschaft - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Datenschutz …
(34) - Für das Fernmeldegeheimnis geht das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 9. Oktober 2002 (1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98, BVerfGE 106, 28 [37], Randnr. 21 der Fassung auf www.bundesverfassungsgericht.de) und vom 27. Oktober 2006 (1 BvR 1811/99, Multimedia und Recht 2007, 308, Randnr. 13 der Fassung auf www.bundesverfassungsgericht.de) sogar von einer entsprechenden Schutzpflicht des Staates aus.
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