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   BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67   

Volltextveröffentlichungen

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    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

Verfahrensgang

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.02.1967 - III 61/66
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 27, 375
  • WM 1970, 227
  • BB 1970, 203
  • DB 1970, 377
  • DÖV 1970, 572



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Wird zitiert von ... (59)  

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99  

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Die rechtliche Gewähr, dass er den von ihm entrichteten Betrag immer von demjenigen erhält, der nach der Konzeption des Gesetzgebers letztlich die Steuer tragen soll, muss dem Steuerschuldner nicht geboten werden (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ).

    Denn die Verbrauchsteuer ist ihrem Wesen nach auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den End- oder Letztverbraucher angelegt (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 27, 375 ; 31, 8 ).

  • BFH, 26.06.1984 - VII R 79/83  
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  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95  

    Kommunale Verpackungsteuer

    Als Besteuerung des Verbrauchs werden sie in der Regel bei demjenigen Unternehmer erhoben, der das Verbrauchsgut für die allgemeine Nachfrage anbietet, sind aber auf Überwälzung auf den Verbraucher angelegt (vgl. RFHE 7, 266 «269»; vgl. auch BVerfGE 27, 375 «384»; BVerwGE 6, 247 «256 f.»).
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