Rechtsprechung
   BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92-1   

Bundesgrenzschutz

Art. 30, 70, 83, 87 Abs. 1 Satz 2 GG

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Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 97, 198
  • NJ 1998, 196
  • DVBl 1998, 356 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 495
  • NVwZ 1998, 496



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05  

    Luftsicherheitsgesetz

    Die Verfassungsbeschwerde führt aber nicht aus, welche Vorschriften mit einem nach Art. 87 d Abs. 2 GG zustimmungsauslösenden Inhalt konkret durch das jetzt erlassene Gesetz geändert worden sein sollen und inwieweit dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Vorschrift (vgl. BVerfGE 97, 198 ) die Zustimmungsbedürftigkeit des Änderungsgesetzes begründet haben könnte.
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03  

    Studiengebühren

    Der Gegenstand der abstrakten Normenkontrolle wird durch die gegen Einzelbestimmungen oder Regelungskomplexe gerichteten Beanstandungen, nicht hingegen durch die von den Antragstellern erwarteten Rechtsfolgen bestimmt (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 198 ).

    Die angegriffenen Normen werden vom Bundesverfassungsgericht zwar unter allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, aber ohne Bindung an die erhobenen Rügen überprüft (vgl. BVerfGE 97, 198 m.w.N.; s. auch BVerfGE 100, 249 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92  

    Zollkriminalamt

    Maßgeblich für die Festlegung des Antragsgegenstandes ist der im Antrag zum Ausdruck gebrachte Wille der Antragstellerin (vgl. BVerfGE 86, 148 ; 93, 37 ; 97, 198 ).

    Von der Gesetzgebungskompetenz nach Art. 73 Nr. 5 GG sind auch die auf den Außenwirtschaftsverkehr bezogenen präventiv-polizeilichen Maßnahmen erfasst (vgl. BVerfGE 33, 52 ; auch BVerfGE 8, 143 ; 97, 198 ) und damit auch die hier in Rede stehenden besonderen Regelungen zur Verhütung der in § 39 AWG in Bezug genommenen Straftaten.

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