Rechtsprechung
| BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Voraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Entzug der elterlichen Sorge wegen negativer Beeinflussung der Kinder durch die Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Umgangsboykott - Kinder weg?
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 17.11.2011 - 13 UF 992/11
- BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Zur - § 26 FamFG geschuldeten - Erforderlichkeit der Einholung eines …
Letzteres setzt eine gegenwärtige Gefahr in solchem Maße voraus, dass sich bei ihrem weiterem Fortschreiten eine erhebliche Schädigung der weiteren Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, juris; BVerfG FamRZ 2009, 1472; Senatsbeschlüsse vom 16. Februar 2010 - 6 UF 96/09 -, FamRZ 2010, 1746 m.w.N., und vom 29. Februar 2012 - 6 UF 13/12 -).Insoweit wird das Familiengericht bei seiner erneuten Entscheidung insbesondere die Möglichkeit des Erlasses einer dem Konkretheitsgebot genügenden (dazu BGH FamRZ 2012, 533) Umgangsregelung, verbunden mit der Einrichtung einer Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB zu wägen haben (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, juris; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker).
- OLG Koblenz, 29.05.2012 - 11 UF 266/12
Vorrang der Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen
Es muss eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein (BVerfG, Beschluss vom 28.02.2012, 1 BvR 3116/11, in juris veröffentlicht).In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht befunden, dass der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 1666a BGB eine Regelung geschaffen hat, die es dem Familiengericht ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2012, 1 BvR 3116/11).
- VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11 Diese ist nur zulässig, wenn bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr besteht, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG. Beschluss vom 28. Februar 2012 1 BvR 3116/11; BVerfG…, Beschluss vom 29. Januar 2010 1 BvR 374/09 juris Rn. 41).
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