Rechtsprechung
   BVerfG, 28.05.2008 - 1 BvL 2/04   

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, GewStG § 1, GewStG § 2, GewStG § 5, GewStG § 6, GewStG § 7, GewStG § 8, GewStG § 10, GewStG § 11, GewStG § 14, GewStG § 16, GewStG § 18
    Einkommensteuer; Gewerbesteuer; Verfassung




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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 15.03.2005 - IV B 91/04  

    Keine Aussetzung des Verfahrens einer Personengesellschaft gegen

    Das Klageverfahren gegen einen Gewerbesteuermessbescheid ist auch nicht im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer vom 21. April 2004 4 K 317/91 (EFG 2004, 1065, Az. des BVerfG 1 BvL 2/04) auszusetzen (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. Februar 2005 IV R 23/03).

    Zugleich mit der Beschwerdebegründung hat die Klägerin eine Aussetzung bzw. ein Ruhen des Verfahrens im Hinblick darauf beantragt, dass beim BVerfG auf Vorlage des Niedersächsischen FG ein Verfahren betreffend die Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer anhängig sei (Az. 1 BvL 2/04).

    Der Senat hat angeregt, dass das FA die angefochtenen Gewerbesteuermessbescheide im Hinblick auf das Verfahren vor dem BVerfG 1 BvL 2/04 nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO 1977 für vorläufig erklärt.

    Das Verfahren war nicht gemäß § 74 FGO bis zur Entscheidung des BVerfG über das Verfahren 1 BvL 2/04 auszusetzen.

    Zwar ist bei dem BVerfG unter dem Az. 1 BvL 2/04 ein Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 21. April 2004 4 K 317/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1065) anhängig, mit dem die Frage zur Entscheidung vorgelegt worden ist, ob die Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zur Gewerbeertragsteuer verfassungswidrig sind.

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