Rechtsprechung
   BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG NRW § 25b
    Verfassungsmäßigkeit de Übertragung leitender Funktionen im Beamtenverhältnis auf Zeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Beamtenrecht: NRW darf Führungsämter nicht auf Zeit vergeben

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  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Führungsämtern auf Zeit im Beamtenverhältnis verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Führungsämtern: Im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

  • kundenserver.de (Kurzinformation)

    Führungsamt als Beamter auf Probe: ja - als Beamter auf Zeit: nein

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung von Führungspositionen im Beamtenverhältnis auf Zeit

Sonstiges (6)

  • bundesrat (Verfahrensmitteilung)
  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 28.05.2008, Az.: 2 BvL 11/07 (Führungsposition auf Zeit)" von Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, original erschienen in: JA 2008, 908 - 910.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Das Ende eines "Reformprojektes" - Die Vergabe von Führungsämtern auf Zeit ist verfassungswidrig" von Priv.-Doz. Dr. Klaus Joachim Grigoleit, original erschienen in: ZBR 2008, 296 - 300.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die Verfassungswidrigkeit der Vergabe von Führungsämtern auf Zeit" von Priv.-Doz. Dr. Timo Hebeler, original erschienen in: ZBR 2008, 304 - 310.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Führungsfunktionen auf Zeit - Ende einer unendlichen Geschichte?" von Dr. Manfred Wichmann, original erschienen in: ZBR 2008, 289 - 296.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Führungspositionen auf Zeit" von Prof. Dr. Yvonne Dorf, original erschienen in: DÖV 2009, 14 - 21.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 121, 205
  • DVBl 2008, 974
  • DÖV 2008, 770
  • NVwZ 2008, 873



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Wird zitiert von ... (55)  

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 79/12  

    Übertragung eines höherwertigen Funktionsamtes auf Zeit gemäß § 44 Abs. 5 NSchG

    Sie berief sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 2008 (- 2 BvL 11/07 -, juris), mit dem das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des § 25 b des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) über die Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat.

    Ein Rechtsanspruch auf eine Beförderung lasse sich nicht daraus ableiten, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28. Mai 2008 (- 2 BvL 11/07 -, juris) die Vorschrift des § 25 b des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) für verfassungswidrig und nichtig erklärt habe.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 2008 (- 2 BvL 11/07 -, juris) zu § 25 b Abs. 1 Satz 3 LBG NRW sei auch im Hinblick auf § 44 Abs. 5 NSchG einschlägig.

    Die Klägerin ist anders als die Kläger in den vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 27.9.2007 - BVerwG 2 C 21.06 u. a. -, juris Rn. 45) und vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 28.5.2008 - 2 BvL 11/07 -, juris Rn. 28) entschiedenen Fällen keine Beamtin auf Zeit.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. Mai 2008 (a. a. O., Rnrn. 42 ff., 45 ff.) entschieden, dass die in § 25b LBG NRW geregelte Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit den Kernbereich des nach Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtenden Lebenszeitprinzips verletzt, weil eine Verleihung des Amtes auf Lebenszeit nach jener Vorschrift erst möglich ist, nachdem zwei Amtszeiten von insgesamt zehn Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit absolviert worden sind.

    Der Senat ist jedoch auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 2008 (a. a. O.) nicht davon überzeugt, dass § 44 Abs. 5 NSchG gegen das Lebenszeitprinzip verstößt.

    Während der Beamte auf Zeit nach § 25 b LBG NRW nach Ablauf der zweiten Amtsperiode befürchten musste, in sein Basisstatusamt zurückgesetzt zu werden, was das Bundesverfassungsgericht mit einer Zurückstufung im Disziplinarrecht vergleicht (BVerfG, Beschluss vom 28.5.2008, a. a. O., Rn. 45), verliert die Lehrkraft nach Ablauf der Übertragungszeit des § 44 Abs. 5 NSchG nicht ein bereits verliehenes Statusamt auf Zeit.

    d) Zudem liegen Anhaltspunkte für eine besondere Sachgesetzlichkeit vor, die eine zeitliche begrenzte Übertragung der Aufgaben gemäß § 44 Abs. 5 NSchG rechtfertigen können (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008, a. a. O., Rn. 37 ff., 41).

    Dies könnte zwar den Wettbewerb steigern (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28.5.2008, a. a. O., Rn. 52).

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10  

    W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig

    Das Leistungsprinzip zählt ebenso wie das Alimentationsprinzip zu den vom Gesetzgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 121, 205 [226]; stRspr).

    Es bezeichnet in seinem Kern zunächst das Prinzip der Bestenauslese, wie es ausdrücklich in Art. 33 Abs. 2 GG verankert ist (vgl. BVerfGE 117, 372 [382]; 121, 205 [226]).

    Das Leistungsprinzip betrifft nicht nur den erstmaligen Zugang zu einem öffentlichen Amt beim Eintritt in das Beamtenverhältnis, sondern beinhaltet auch die Anerkennung und rechtliche Absicherung des Beförderungserfolges, den der Beamte bei der Bestenauslese aufgrund von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erlangt hat (vgl. BVerfGE 117, 372 [382]; 121, 205 [226]).

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07  

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - DVBl 2008, 974; stRspr).
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  • VG Berlin, 27.05.2009 - 5 A 50.07  

    Bundesverfassungsgericht soll Berliner Gesetz zum Stellenpool prüfen

    Erst die Verleihung der vollen Amtsstellung, die dauerhafte Übereinstimmung zwischen dem Statusamt und dem Funktionsamt und die Übereinstimmung zwischen abstraktem und konkretem Funktionsamt kann dem Beamten jene gesicherte Stellung geben, derer er bedarf, um die von Verfassungs wegen ihm gesetzte Aufgabe zu erfüllen, als unparteiischer Sachwalter des öffentlichen Interesses durch sein Sachwissen, seine fachliche Leistung und seine loyale Pflichterfüllung eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften zu bilden (BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - NVwZ 2008, 873 Rn. 68 = ZBR 2008, 310 ; vgl. Beschluss vom 27. September 2007 - BVerwG 2 C 21.06, 26.06, und 29.07 - BVerwGE 129, 272 m.w.N.).

    Sie gehören zum Kerngehalt der beamtenrechtlichen Grundsätze, die dem Gesetzgeber den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Änderungen versperren (BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - a.a.O. Rn. 69).

    Das Bundesverfassungsgericht griff diesen Gedanken wörtlich wieder auf in seinem Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - (Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit).

    Die mit dem Lebenszeitprinzip angestrebte Unabhängigkeit der Amtsführung sei dabei nicht etwa ein persönliches Privileg des Beamten, das seiner Disposition unterliegen könnte, sondern solle dem Gemeinwohl dienen (BVerfGE 121, 205 [221]).

    Das Bundesverfassungsgericht führte in der Überprüfung der ihm vorgelegten nordrhein-westfälischen Bestimmung anhand der genannten Maßstäbe aus, dass der nur auf Zeit ins höhere Statusamt beförderte Beamte ständig befürchten müsse, in sein vorheriges Amt, das ihm seine Lebenszeitstellung vermittele, zurückgesetzt zu werden, mit allen damit verbundenen Nachteilen wie einer Gehaltseinbuße, versorgungsrechtlichen Nachteilen und einem Ansehensverlust bei Kollegen, Untergebenen und in der Öffentlichkeit (BVerfGE 121, 205 [225]).

    Der Regelungsgehalt der Verfassungsnorm hat sich demnach auch durch die Verfassungsänderung vom 28. August 2006 im hier interessierenden Zusammenhang nicht geändert (vgl. BVerfGE 119, 247 [272]; 121, 205 [232]), wenn diese denn das bereits am 9. Dezember 2003 beschlossene Stellenpoolgesetz überhaupt noch betreffen könnte.

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07  

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

    Erst die Verleihung der vollen Amtsstellung, die dauerhafte Übereinstimmung zwischen dem Statusamt und dem Funktionsamt und die Übereinstimmung zwischen abstraktem und konkretem Funktionsamt kann dem Beamten jene gesicherte Stellung geben, derer er bedarf, um die von Verfassungs wegen ihm gesetzte Aufgabe zu erfüllen, als unparteiischer Sachwalter des öffentlichen Interesses durch sein Sachwissen, seine fachliche Leistung und seine loyale Pflichterfüllung eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften zu bilden (BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - NVwZ 2008, 873 Rn. 68 = ZBR 2008, 310 ; vgl. Beschluss vom 27. September 2007 - BVerwG 2 C 21.06, 26.06, und 29.07 - BVerwGE 129, 272 m.w.N.).

    Sie gehören zum Kerngehalt der beamtenrechtlichen Grundsätze, die dem Gesetzgeber den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Änderungen versperren (BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - a.a.O. Rn. 69).

  • VG Sigmaringen, 26.06.2008 - 6 K 512/07  

    Vorlagebeschluss zur Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in

    Die für den Kerngehalt der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geltende Beachtenspflicht versperrt den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen durch den einfachen Gesetzgeber (BVerfG, Beschluss vom 28.05.2008 - 2 BvL 11/07 - Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvL 11/04 -, NVwZ 2007, 679).

    Dies gilt auch nach der Ergänzung durch die Fortentwicklungsklausel, die über die schon bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus keine weiter gehenden einräumt (BVerfG, Beschluss vom 28.05.2008 - 2 BvL 11/07 - BVerwG, Beschluss vom 27.09.2007 - 2 C 21.06, 26.06, 29.07 - Sachs/Battis, Grundgesetz, 4. Aufl. 2007, Art. 33 Rdnr. 61a, 67; Linke, NVwZ 2007, 902, 905).

    Dieser "besonders wesentliche" Grundsatz ist vom einfachen Gesetzgeber "zu beachten", sodass er gehindert ist, tiefgreifende strukturelle Veränderungen vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 28.05.2008 - 2 BvL 11/07 - Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvL 11/04 -, NVwZ 2007, 679).

    Vielmehr können im Einzelfall auch mehrere elementare Grundsätze in Konkurrenz treten, etwa das Prinzip der Anstellung auf Lebenszeit und das Leistungsprinzip (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.05.2008 - 2 BvL 11/07 - BVerwG, Beschluss vom 27.09.2007 - 2 C 21.06; 26.06; 29.07 - Bochmann, ZBR 2005, 106 f.), oder mit Regelungen anderer staatlicher Systeme (gesetzliche Rentenversicherung, vgl. BVerfG, Urteil vom 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02 -, NVwZ 2005, 1294, 1299) sowie mit Verfassungsprinzipien (Sozialstaatsprinzip, vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.09.2007 - 2 BvF 3/02 - juris, Rdnr. 64) in Beziehung treten.

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 3.07  

    Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool verfassungswidrig

    Erst die Verleihung der vollen Amtsstellung, die dauerhafte Übereinstimmung zwischen dem Statusamt und dem Funktionsamt und die Übereinstimmung zwischen abstraktem und konkretem Funktionsamt kann dem Beamten jene gesicherte Stellung geben, derer er bedarf, um die von Verfassungs wegen ihm gesetzte Aufgabe zu erfüllen, als unparteiischer Sachwalter des öffentlichen Interesses durch sein Sachwissen, seine fachliche Leistung und seine loyale Pflichterfüllung eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften zu bilden (BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 2 BvL 11/07 NVwZ 2008, 873 Rn. 68 = ZBR 2008, 310 ; vgl. Beschluss vom 27. September 2007 BVerwG 2 C 21.06, 26.06 und 29.07 BVerwGE 129, 272 m.w.N.).

    Sie gehören zum Kerngehalt der beamtenrechtlichen Grundsätze, die dem Gesetzgeber den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Änderungen versperren (BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 2 BvL 11/07 a.a.O. Rn. 69).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 71.08  

    Altersgrenze; Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit;

    Die vergleichbare, auf derselben Ermächtigung beruhende nordrhein-westfälische Regelung über die Vergabe der Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zehn Jahren (§ 25b LBG NW) hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - (BVerfGE 121, 205 ) für verfassungswidrig erklärt.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Mai 2008 (a.a.O.) die nordrhein-westfälische Regelung über die Vergabe der Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zehn Jahren (§ 25b LBG NW) für verfassungswidrig erklärt hat, spricht viel dafür, dass auch die bundesrechtliche Ermächtigungsnorm des § 12b BRRG und die ergänzende versorgungsrechtliche Regelung des § 15a BeamtVG, die speziell auf die Ämter in leitender Funktion zugeschnitten ist und gerade deren Inhaber versorgungsrechtlich vom Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt ausnehmen soll, verfassungswidrig sind.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08  

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung von Versorgungs- und

    Denn zu den Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums gehört die grundsätzlich lebenszeitige Übertragung eines statusrechtlichen Amts (vgl. BVerfGE 121, 205, 220 ff., 222).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08  
    Denn zu den Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums gehört die grundsätzlich lebenszeitige Übertragung eines statusrechtlichen Amts (vgl. BVerfGE 121, 205, 220 ff., 222).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1941/10  

    Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 13 C 11/09  
  • VG Saarlouis, 10.02.2009 - 2 K 560/08  

    In-Sich-Beurlaubung gemäß § 387 Abs. 3 SGB III

  • BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09  

    Verfassungsbeschwerde über die Vereinbarkeit einer Ersetzung der freien

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10  

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11  

    Beamte haben weiterhin kein Streikrecht // Menschenrechtskonvention kommt nicht

  • OVG Saarland, 07.09.2012 - 1 B 213/12  

    Beförderung; Topfwirtschaft; Binnendifferenzierung; Dienstpostenbewertung;

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08  
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09  

    Verfassungsgericht soll Regelung zur Bezahlung von Beamten prüfen

  • VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08  

    PEMG NRW Versorgungsabschlag vorgezogene Zurruhesetzung Verfassungsmäßigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2012 - 13 B 75/12  

    Festsetzung von Zulassungszahlen bei der Vergabe von Studienplätzen im ersten

  • VG Düsseldorf, 14.12.2010 - 2 K 2240/09  

    Unanfechtbarkeit der Ernennung auf Zeit Auswirkungen auf das aktuelle Begehren

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 79.10  

    Übernahme eines über 40 jährigen tarifbeschäftigten Lehrers in das

  • BVerwG, 21.06.2012 - 2 B 23.12  

    Umsetzung; Umsetzungsermessen; dienstlicher Grund; Fürsorgepflicht;

  • BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 355/09  

    Anrechnung von Versorgungsbezügen auf betriebliche Altersversorgung im

  • VG Gelsenkirchen, 04.07.2008 - 1 L 316/08  

    Beförderung, Stellenbesetzung, Bewerbungsfrist, Personalrat, Bestenauslese,

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 2.11  
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 85.10  

    Übernahme eines tarifbeschäftigten Lehrers in das Beamtenverhältnis unter

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 78.10  

    Anwendbarkeit der für Lehrer geltenden und abVollendung des 40. Lebensjahres

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 77.10  

    Anwendbarkeit der für Lehrer geltenden und abVollendung des 40. Lebensjahres

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 83.10  

    Rechtmäßigkeit der bei Vollendung des 40. Lebensjahres liegenden

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 81.10  

    Geltung der ab Vollendung des 40. Lebensjahres geltenden Höchstaltersgrenze nach

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 5.11  

    Anwendbarkeit der für Lehrer geltenden und abVollendung des 40. Lebensjahres

  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 1 B 2642/08  

    Konkurrentenstreitverfahren um Abteilungsleiterposten

  • VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08  

    "Wartefrist" bei Besoldung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11  

    Beförderungen; Fehlende Dienstpostenbewertung; keine vorherige Erprobung auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 6 A 1298/11  

    Übernahme in das Beamtenverhältnis; Höchstaltersgrenze; Kinderbetreuung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2008 - 6 A 3901/06  
  • VG Düsseldorf, 20.08.2008 - 2 L 913/08  
  • VG Bayreuth, 10.10.2008 - B 5 K 08.632  

    Befristete Zuweisung ohne Zustimmung des Beamten in ein Tochterunternehmen

  • VG Düsseldorf, 02.06.2009 - 2 K 901/08  

    Schulleiter, Beförderung; Beamtenverhältnis auf Zeit; Bewährung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2011 - 6 A 1569/09  

    Zulassungsantrag einer Realschulkonrektorin auf Ernennung zur Realschulrektorin

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09  

    Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung; unbegründete Klage auf

  • LVerfG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08  
  • LVerfG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08  
  • LVerfG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08  
  • VerfGH für das Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08  
  • VerfGH für das Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08  
  • VerfGH für das Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08  
  • VG Hannover, 01.06.2010 - 13 A 4245/09  

    Beförderung auf Lebenszeit bei einem Amtsinhaber auf Zeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 6 B 304/11  

    Einstweiliger Rechttschutz gegen den Ausschluss einer Rektorin von einem weiteren

  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 58-IV-11  
  • VG Gießen, 23.02.2012 - 5 K 685/10  

    Amtsangemessene Beschäftigung eines (Kommunal-) Beamten

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2012 - 9 L 297/12  

    Zur Feststellung der persönlichen Eignung eines Hochschullehrers bei der

  • VG Gießen, 25.08.2011 - 5 K 1979/10  

    Entfristung einer Professur

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