Rechtsprechung
   BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1821/97   

Bearbeitungsgebühr Freistellungsauftrag

Art. 12 GG, Verhältnismäßigkeit;

Art. 20 Abs. 3 GG, richterliche Rechtsfortbildung

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzulässiges Vergütungsverlangen der Kreditinstitute für die Bearbeitung steuerrechtlicher Freistellungsaufträge von Kunden

  • NWB SteuerXpert START
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    BGH-Rechtsprechung "Keine Bankgebühren für Freistellungsauftrag" ist verfassungskonform

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit der Gebührenklauseln für Verwaltung von Freistellungsaufträgen

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Bankgebühren für Freistellungsauftrag

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Bankgebühren für Freistellungsauftrag

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Endgültig keine Bankgebühren für Freistellungsauftrag

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  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, 3; AGBG § 9
    Unwirksamkeit der Gebührenklauseln für Verwaltung von Freistellungsaufträgen

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Keine Gebühren für Freistellungsaufträge

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtsprechung zu Freistellungsaufträgen

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit der Gebührenklauseln für Verwaltung von Freistellungsaufträgen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 44a Abs 2 S 1 Nr 1, AGBG § 8, GG Art 12, GG Art 20 Abs 3
    Freistellungsauftrag; Verwaltungsentgelt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 3635
  • ZIP 2000, 1769
  • MDR 2001, 45
  • WM 2000, 2040
  • BB 2000, 2064
  • DB 2000, 2113



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 126/00 R  

    Kein Aufwendungsersatzanspruch des Geldinstituts für Rücküberweisung von

    Denn auch eine zulässige Indienstnahme Privater (wozu auch die Beklagte durch ihre Teilnahme am Privatrechtsverkehr zählt) für öffentliche Aufgaben, löst nicht schon als solche einen Anspruch auf Vergütung aus (vgl hierzu BVerfGE 22, 380, 383 ff; 30, 292, 310 f; 44, 103 f; BVerfG ZIP 2000, 1769, 1770 ff; BGHZ 136, 261, 266; BGH NJW 2000, 651; vgl zur Indienstnahme Privater: Breuer in Handbuch des Staatsrechts, VI, § 148 RdNr 28; Steiner, Öffentliche Verwaltung durch Private, 1975, S 197 ff; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 11. Aufl, § 42 IV RdNr 11 f; Depenheuer, Arbeitgeber als Zahlstelle des Sozialstaates, BB 1996, 1218).

    Denn jedenfalls ist davon auszugehen, daß ein Teil der jeweiligen Rentenbeträge auf den Konten der Geldinstitute verbleibt und deren Erträge erhöht (sog Bodensatz; vgl hierzu entsprechend BVerfG ZIP 2000, 1769, 1772; Canaris, aaO, RdNr 317; Derleder/Metz, Die Nebenentgelte der Banken - Zur Zulässigkeit der einzelnen Gebühren -, ZIP 1996, 621, 624).

    Bereits im Hinblick auf die Gesamtsumme der von ihr selbst genannten Renteneingänge von 4, 6 Mio Euro ist auch insoweit davon auszugehen, daß ein Teil des Geldes auf den jeweiligen Konten verbleibt und ihre Erträge erhöht (vgl hierzu entsprechend BVerfG ZIP 2000, 1769, 1772).

  • BVerfG, 15.11.2000 - 1 BvR 1213/00  

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auskunftspflicht beim Finanzamt

    Dies ist ein Gemeinwohlbelang, der die Heranziehung der Beschwerdeführerin in gleicher Weise rechtfertigt wie die Einschaltung von Kreditinstituten bei der Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer (vgl. dazu Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. August 2000 - 1 BvR 1821/97 -).
  • FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03  

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RennwLottG i.d.F. v.

    Das Grundrecht ist wegen des in Art. 12 Abs. 1 GG verwendeten weiten, nicht personal gebundenen Berufsbegriffs gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar (vgl. Urteil des BVerfG vom 17. Februar 1998 1 BvF 1/91, BVerfGE 97, 228 , zur Kurzberichterstattung im Fernsehen; Beschluss des BVerfG vom 28. August 2000 1 BvR 1821/97, NJW 2000, 3635 , zum Entgelt der Banken für Freistellungsaufträge).

    Je größer die Erschwernis ist, desto eher kann der Berufsausübende aber eine Güterabwägung beanspruchen, in der seinem persönlichen Grundrecht weitere Gründe des Gemeinwohls, namentlich gesamtgesellschaftlich sinnvolle Lenkungszwecke der Steuer, zur Rechtfertigung der Steuerbelastung gegenübergestellt werden (vgl. allgemein zur Berufsausübung etwa den Beschluss des BVerfG vom 28. August 2000 1 BvR 1821/97, a. a. O., im Besonderen zur Steuerbelastung Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1963 1 BvR 78/56 BVerfGE 16, 147 , zur Beförderungsteuer; Beschluss des BVerfG vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, a. a. O., Gewinnspielgeräte).

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  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 1 S 174/08  

    Keine Entschädigung für gewerbliche Betreiber von Funktürmen bei Duldungspflicht

    Schließlich ist dem gewerblichen Betreiber von Funktürmen auch die Möglichkeit eröffnet, eventuelle Einnahmeausfälle durch die Inanspruchnahme für öffentliche Zwecke in die Berechnung ihrer sonstigen Entgelte einfließen zu lassen und die finanzielle Belastung auf diese Weise auf ihre Kunden abzuwälzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.08.2000 - 1 BvR 1821/97 -, NJW 2000, 3635 ).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 17 U 59/11  

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich einer Preisklausel im

    Dies verhindere eine sachgerechte Preiserhebung, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.08.2000 (NJW 2000, 3635, 3637) möglich sein müsse.
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