Rechtsprechung
| BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Zuständigkeitsverordnung zum G131
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 28.03.1956 - 10 K 3220/55
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1957 - VIII A 708/56
- BVerwG, 03.03.1959 - VI CB 144.57
- BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 11, 299
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen
Der Landesgesetzgeber ist jedoch mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland nur verpflichtet, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung zu wahren (BVerfGE 10, 354 [371]; 11, 299 [305]; 12, 139 [143]; 12, 319 [324]; 17, 319 [331]). - BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95
Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der …
Die Unwürdigkeitsklausel stellt nämlich gerade die Gleichheit zwischen allen NS-Opfern wieder her, indem im Ergebnis diejenigen von einer Wiedergutmachung des ihnen durch die Nationalsozialisten zugefügten Unrechts ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, die selbst, als ihnen Macht übertragen oder eingeräumt wurde, die elementaren Rechte anderer verletzt haben (vgl § 6 BEG und dazu BVerfGE 13, 46 ; § 3 Nr. 3a des Gesetzes zu Art. 131 GG und dazu BVerfGE 22, 387 ; § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG ; § 3 Abs. 1 , jetzt Abs. 2 Nr. 2 des Bundesvertriebenengesetzes und dazu BVerfGE 11, 299 ; § 359 Abs. 3 Nrn 1 und 2 des Lastenausgleichsgesetzes [LAG], in anderem Zusammenhang zu § 359 Abs. 2 LAG, BVerfGE 32, 249 ). - BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96
Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf …
Denn die Unwürdigkeitsklausel stellt gerade die Gleichheit zwischen allen NS-Opfern in Deutschland wieder her, indem im Ergebnis diejenigen von einer Wiedergutmachung des ihnen durch die Nationalsozialisten zugefügten Unrechts ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, die selbst, als ihnen die Macht hierfür übertragen oder eingeräumt wurde, die elementaren Rechte anderer verletzt haben (vgl § 6 BEG und dazu BVerfGE 13, 46 ; § 3 Nr. 3a des Gesetzes zu Art. 131 GG und dazu BVerfGE 22, 387 ; § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Häftlingshilfegesetzes; § 3 Abs. 1, jetzt Abs. 2 Nr. 2 des Bundesvertriebenengesetzes und dazu BVerfGE 11, 299 ; § 359 Abs. 3 Nrn 1 und 2 des Lastenausgleichsgesetzes, in anderem Zusammenhang zu § 359 Abs. 2 LAG, BVerfGE 32, 249 ).
- BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 2/70
Vereinbarkeit der Kürzung des Besoldungsdienstalters Hamburger Lehrer mit …
Unterschiedliche Regelungen, die auf dem föderalistischen Aufbau der Bundesrepublik beruhen, müssen vom Betroffenen hingenommen werden (vgl. BVerfGE 10, 354 (371); 11, 299 (305); 12, 139 (143); 12, 319 (324); 16, 6 (24); 17, 319 (331)). - BVerwG, 12.10.1970 - VII B 18.69 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
