Rechtsprechung
   BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 1689/09   

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KiStG BY Art 4 Nr 3, KiStG BY Art 22 Satz 4, KirchStErhebG BY § 6 Abs 1, EStG 2002 § 51a Abs 2 GG Art 3 Abs 1
    Bayern; Bemessungsgrundlage; Besonderes Kirchgeld; Ehe; Ehegatten; Erhebung; Festsetzung; Glaubensverschiedene Ehe; Gleichheit; Kirche; Kirchgeld; Lebenshaltung; Leistungsfähigkeit; Verfassung




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 591/06  

    Musterformulierung - Besonderes Kirchgeld

    der Frau G ... - Bevollmächtigte: G & P Gloeckner, Fuhrmann, Nentwich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg - gegen den Beschluss des Finanzgerichts Nürnberg vom 15. Juni 2009 - 6 V 1769/2008 - 2 BvR 1689/09 -,.
  • BFH, 12.10.2011 - I B 64/11  

    Besonderes Kirchgeld - glaubensverschiedene Ehe

    Sie lässt darüber hinaus auch den - noch während des finanzgerichtlichen Verfahrens ergangenen - Nichtannahmebeschluss des BVerfG (vom 28. Oktober 2010 2 BvR 591/06, 2 BvR 1689/09, 2 BvR 2698/09, 2 BvR 2715/09, 2 BvR 148/10, 2 BvR 816/10, Neue Juristische Wochenschrift 2011, 365) unberücksichtigt, nach dem es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, dass der Lebensführungsaufwand des kirchensteuerpflichtigen Ehepartners der Besteuerung zugrunde gelegt und dieser nach dem gemeinsamen Einkommen beider Eheleute bemessen werde.
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