Rechtsprechung
| BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Verfahrensgang
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
- BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvE 2/07
- BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 118, 111
- DVBl 2007, 578 (Ls.)
- NVwZ 2007, 687
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der …
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 [196 f.]; 83, 162 [171 f.]; 88, 173 [179]; 89, 38 [43]; 108, 34 [41]; 118, 111 [122]; 125, 385 [393]; 126, 158 [167]; 129, 284 [298]).Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 [44]; 103, 41 [42]; 118, 111 [122]; stRspr).
- BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des …
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 [3]; - 82, 310 [312]; - 94, 166 [216 f.]; - 104, 23 [27]; - 106, 51 [58]), der noch weiter verschärft wird, sobald eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 83, 162 [171 f.]; - 88, 173 [179]; - 89, 38 [43]; - 108, 34 [41]; - 118, 111 [122]).Dabei müssen die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 [44]; - 118, 111 [122]).
- BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 [3]; - 82, 310 [312]; - 94, 166 [216 f.]; - 104, 23 [27]; - 106, 51 [58]), der noch weiter verschärft wird, sobald eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 83, 162 [171 f.]; - 88, 173 [179]; - 89, 38 [43]; - 108, 34 [41]; - 118, 111 [122]).Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 [44]; - 118, 111 [122]).
- BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Mündliche Verhandlung in Sachen "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 [3]; 82, 310 [312]; 94, 166 [216 f.]; 104, 23 [27]; 106, 51 [58]), der noch weiter verschärft wird, sobald eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 83, 162 [171 f.]; 88, 173 [179]; 89, 38 [43]; 108, 34 [41]; 118, 111 [122]). - BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvQ 43/09
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug einer …
Dringlich in diesem Sinne ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann, wenn im Hinblick auf das im Hauptsacheverfahren als verletzt gerügte Recht ein schwerer Nachteil droht, der durch ein Obsiegen des Antragstellers im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht mehr verhindert oder rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 12, 36 ; 118, 111 ). - BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 16/12
Verfassungsrechtliche Verpflichtung der 15. Bundesversammlung zur Gestattung der …
Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 [44]; 118, 111 [122]). - VerfGH Saarland, 04.09.2007 - Lv 11/07 In einem Organstreitverfahren, in dem es um einen verfassungsgerichtlichen Eingriff in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans geht, ist allerdings nach einem besonders strengen Maßstab zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung vorliegen (vgl. zuletzt BVerfG, NVwZ 2007, 687 m.w.N.).
