Rechtsprechung
| BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 240 StGB
Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe innerhalb von Ortschaften (Prüfungsanforderungen; Gewaltbegriff: Erfordernis körperlicher Kraftentfaltung und körperlichen Zwanges, Angst). - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- IWW
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 103 Abs. 2
- potsdam-rechtsanwälte.de
Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe
- RA Kotz
Auffahren (dichtes) im Straßenverkehr mit Lichthupe und Hupe eine Nötigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nötigung im Straßenverkehr durch bedrängendes Auffahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (20)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Da sich generelle Aussagen über die Wirkung bedrängenden Auffahrens auf den Vordermann verbieten, ist auch innerorts ein nötigendes Verhalten grundsätzlich möglich
- IWW (Entscheidungsanmerkung und Kurzinformation und Leitsatz)
Nötigung durch dichtes Auffahren innerorts
- IWW (Kurzinformation)
StPO: Verteidigungspraxis - Dichtes Auffahren innerorts kann Nötigung sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Drängeln im Straßenverkehr
- Kanzlei Prof. Schweizer (Leitsatz und Auszüge)
Drängeln im Stadtverkehr [Namens- und Titelrecht; Strafrecht; Straßenverkehrs- und Straßenrecht]
- 123recht.net (Pressemeldung, 17.4.2007)
Auch Drängeln im Stadtverkehr kann Nötigung sein
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
- advogarant.de (Kurzinformation)
Drängeln im Straßenverkehr
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Drängeln im Straßenverkehr als Nötigung
- rechtseck.de (Kurzinformation)
Drängeln im Stadtverkehr als Nötigung
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verkehr: Auch Drängeln in der Stadt kann strafbar sein
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Drängeln im Stadtverkehr kann strafbar sein
- arag.de (Kurzinformation)
Kein Pardon für Straßenrambos
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Drängeln kann "Gewalt" sein
- rp-online.de (Pressemeldung, 17.07.2007)
Drängelei mit Licht- und Signalhupe ist Nötigung
- rp-online.de (Pressemeldung, 18.04.2007)
Drängeln kann auch im Stadtverkehr Nötigung sein
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Drängeln auch in der Stadt eine Nötigung
- streifler.de (Kurzinformation)
Drängeln im Straßenverkehr kann strafbare Nötigung sein
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung und Kurzinformation und Leitsatz)
Nötigung durch dichtes Auffahren innerorts
Sonstiges (4)
- bundesrat
(Verfahrensmitteilung)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 29.03.2007, Az.: 2 BvR 932/06 (Nötigung durch dichtes Auffahren innerorts)" von RiOLG Detlef Burhoff, original erschienen in: StRR 2007, 107 - 109.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Dichtes Auffahren innerorts kann Nötigung sein" von der Redaktion Prozessrecht aktiv, original erschienen in: PA 2007, 110.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BverfG vom 07.09.2006, Az.: 2 BvR 1141/05 (Nötigung durch bedrängendes Auffahren innerorts)" von Dr. Andreas Huhn, original erschienen in: DAR 2007, 387 - 389.
Verfahrensgang
- OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2007, 1669
- NStZ 2007, 397
- NZV 2007, 370
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Celle, 03.12.2008 - 32 Ss 172/08
Nötigung: Erfüllung des Tatbestandsmerkmals Gewalt beim Herunterbremsen und …
Gewalt im Sinne von § 240 StGB liegt bei einer den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots des Art. 103 Abs. 2 GG entsprechenden Auslegung dann vor, wenn "der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht nur psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird" (BVerfGE 104, 92, 102 f.; BVerfG NJW 2007, 1669 f.).Diese Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 StGB können auch bei Vorgängen im Straßenverkehr gegeben sein (vgl. BVerfG NJW 2007, 1669 f.; BGH NJW 1995, 3131 ff.; BayObLGSt 2001, 88 ff.;… Fischer, StGB, § 240 Rn. 15 m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die Feststellung des Vorliegens nötigender Gewalt in dem vorgenannten Sinn stets nur im Einzelfall erfolgen (BVerfG NJW 2007, 1669, 1670); pauschale Wertungen, wann ein Verhalten im Straßenverkehr körperlichen Zwang auf einen anderen Verkehrsteilnehmer ausübt, ließen sich kaum treffen (…BVerfG a.a.O.).
Dabei ist den für die Annahme von Gewalt im Sinne von § 240 StGB erforderlichen körperlichen Auswirkungen bei dem Opfer genügt, wenn bei diesem physisch merkbare Angstreaktionen auftreten (siehe BVerfG NJW 2007, 1669, 1670; BGHSt 19, 263, 266).
- OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Nötigung im Straßenverkehr
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 mwN = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt". - OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 Ss 220/08
Nötigung im Straßenverkehr; Teilaufhebung; vorläufige Entziehung der …
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N. = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
- OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
Nötigung; Straßenverkehr; Nötigungselement
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängt auf seinen Vordermann auffährt (vgl. BVerfG NJW 2007, 1669 m. w. N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt". - OLG Düsseldorf, 15.02.2008 - 5 Ss 130/07 Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 mwN = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
- OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09
Fehlende Klammerwirkung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Nötigungshandlungen im …
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (BVerfG NJW 2007, 1669 ), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt". - VG Augsburg, 02.03.2012 - Au 3 K 11.1331
Straftat; Verjährung; Dauerverwaltungsakt
Das von der Anzeigeerstatterin geschilderte Verhalten des Fahrers des Fahrzeugs des Klägers, dichtes Auffahren auf ein überholendes Fahrzeug mit Betätigung der Lichthupe bei hoher Geschwindigkeit, erfüllt den Tatbestand des § 240 StGB (vgl. BVerfG vom 29.3.2007 NJW 2007, 1669).
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