Rechtsprechung
   BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrechtsfähigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne Erfolg

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.6.2007)

    Dresden scheitert mit Klage wegen Waldschlösschenbrücke // Bürgerwille hat Vorrang

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne Erfolg

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Sonstiges

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Dresdner Brückenstreit

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 11, 241
  • NJ 2007, 308
  • DVBl 2007, 901
  • NVwZ 2007, 1176



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07  

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

    a) Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich im Bereich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben grundsätzlich nicht auf Grundrechte berufen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 68, 193 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2007 - 2 BvR 695/07 -, NVwZ 2007, S. 1176; stRspr).

    Diese Voraussetzungen werden von Gemeinden nicht erfüllt (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 1990 - 1 BvR 1556/88 -, JURIS; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2007 - 1 BvR 1949/05 -, JURIS; BVerfG, NVwZ 2007, S. 1176 f.).

    b) Die Beschwerdeführerin legt demgegenüber nicht nachvollziehbar dar, dass sie sich vorliegend in einer "grundrechtstypischen Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ; BVerfG, NVwZ 2007, S. 1176 ) befinden würde.

    Ob die Beschwerdeführerin im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beschwerdefähig ist, kann dahinstehen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 107, 299 ; BVerfG, NVwZ 2007, S. 1176 ).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07  

    Vergabe - Anhörungsrüge im Nachprüfungsverfahren

    Darüber hinaus können sie auch die rechtsstaatlichen Gewährleistungen des Art. 19 Abs. 4 GG sowie des aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden Justizgewährungsanspruchs jedenfalls insoweit für sich in Anspruch nehmen, wie sie eine ihnen ausnahmsweise zustehende Grundrechtsposition geltend machen (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfGE 107, 299 ; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2007 - 2 BvR 695/07 -, JURIS).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - VGH N 18/06  

    Gemeinden können sich auf Rückwirkungsverbot berufen

    Ob für juristische Personen des öffentlichen Rechts der Grundsatz des Vertrauensschutzes allgemein gilt, kann hier dahinstehen (vgl. i. Ü. zu deren Grundrechtsfähigkeit BVerfG [1. Kammer des 2. Senats], DVBl. 2007, 901; Schnapp , in: Merten/Papier , Handbuch der Grund­rechte, Bd. II, § 52).
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