Rechtsprechung
   BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 2/51   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Deutsch-Französisches Wirtschaftsabkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßoigkeit der Deutsch-Französischen Wirtschaftsabkommen vom 10. Februar 1950

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 1, 372
  • NJW 1952, 970
  • DVBl 1952, 774
  • DÖV 1952, 701



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92  

    Bundeswehreinsatz

    Damit wird, abweichend vom Grundsatz der Gewaltengliederung, nach dem die Außenpolitik eine Funktion der Regierung ist (vgl. BVerfGE 68, 1 (85* f.)), den Gesetzgebungsorganen ein Mitwirkungsrecht im Bereich der Exekutive eingeräumt (vgl. BVerfGE 1, 351 (369); 1, 372 (394)).

    Soweit es reicht, verleiht es dem Parlament eine eigene politische Mitwirkungsbefugnis, deren Ausübung sich - funktionell betrachtet - als ein Regierungsakt in der Form eines Bundesgesetzes darstellt (BVerfGE 1, 372 (395)).

    Vom Zustimmungsrecht nicht erfaßt werden Verträge, die nicht dem Begriff des "politischen Vertrages" unterfallen - auch wenn sie bedeutsame Auswirkungen auf die inneren Verhältnisse der Bundesrepublik haben (vgl. BVerfGE 1, 372 (382); 68, 1 (85*)) -, sowie alle nichtvertraglichen Akte der Bundesregierung gegenüber fremden Völkerrechtssubjekten, auch insoweit sie politische Beziehungen regeln (vgl. BVerfGE 68, 1 (88* f.)).

    Dazu gehören nicht allein, aber namentlich Verträge, die darauf gerichtet sind, "die Machtstellung des Staates anderen Staaten gegenüber zu behaupten, zu befestigen oder zu erweitern" (BVerfGE 1, 372 (381)).

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03  

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Die damit getroffene Unterscheidung steht nicht zur beliebigen Disposition (vgl. BVerfGE 1, 372 ; 6, 273 ; 18, 389 ; 22, 330 ; 24, 184 ).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83  

    Atomwaffenstationierung

    Dementsprechend wird etwa eine völkerrechtliche Abmachung, die nicht dem Begriff des "politischen Vertrages" unterfällt und sich nicht auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht, von Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG auch dann nicht erfaßt, wenn sie bedeutsame Auswirkungen auf die inneren Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland hat (vgl. BVerfGE 1, 372 [382]; Mosler in: Festgabe Bilfinger, 1954, S. 295 f.).

    Ist Art. 59 Abs. 2 GG auszulegen, so bleibt, nachdem der Senat zu Recht eine Regel-Ausnahme -Interpretation, wie sie noch der Entscheidung des Gerichts vom 29. Juli 1952 (BVerfGE 1, 372 [394]) zugrunde lag, verworfen hat, als maßgebliches Entscheidungskriterium die Funktion der Norm.

    Der Ausschluß der Verhandlungen war auch nicht eine bloß sekundäre Folge der Zustimmungserklärung (vgl. hierzu BVerfGE 1, 372 [382]), vielmehr war er selbst Inhalt dieser Entscheidung, da die Zustimmung zur Stationierung der Raketen die Alternative einer Verhandlungslösung auf ungewisse Zeit ausschloß.

mehr
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03  

    Luftraumüberwachung Türkei

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. März 2003 über die von der Antragstellerin begehrte einstweilige Anordnung (vgl. BVerfGE 108, 34 [43]) hervorgehoben hat, besteht hier ein objektives Interesse an der Klärung der Reichweite des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts (vgl. zum Klarstellungsinteresse auch BVerfGE 1, 372 [379]) schon im Hinblick auf die Gefahr, dass dem Deutschen Bundestag in einer vergleichbaren Situation auch in Zukunft ein Auslandseinsatz der Bundeswehr nicht zur Zustimmung unterbreitet wird (vgl. zur Wiederholungsgefahr auch BVerfGE 91, 125 [133]; - 103, 44 [58 f.]).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11  

    Organstreitverfahren betreffend der Verpflichtung der Bundesregierung zur

    Das Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren entfällt grundsätzlich nicht deshalb, weil eine beanstandete Rechtsverletzung abgeschlossen ist (BVerfGE 1, 372 [379]; 41, 291 [303]; 121, 135 [152]).

    Ob besondere Umstände im Sinne eines "Fortsetzungsfeststellungsinteresses" erforderlich sind, damit über eine in der Vergangenheit liegende und abgeschlossene Rechtsverletzung entschieden werden kann, bedarf hier keiner Entscheidung; denn solche Umstände sind hier in Form eines objektiven Interesses an der Klärung der Reichweite der Unterrichtungspflichten aus Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. zum Klarstellungsinteresse BVerfGE 1, 372 [379]; 121, 135 [152]) und in Form einer Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 121, 135 [152]; 124, 267 [275]) gegeben.

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 44/98 R  

    Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet - Rentenanspruch für ungarische

    bb) Auch Art. 3 EinigVtrG ermächtigt - unabhängig von der fraglichen Zulässigkeit einer derartigen Vorgehensweise überhaupt (BVerfGE 1, 372 Leitsatz 7) - nicht zum Erlaß an die Stelle eines förmlichen Transformationsgesetzes tretenden Verordnungsrechts.

    Auch in seiner nach Auffassung der Bundesregierung gebotenen sachlich und zeitlich beschränkten Fortgeltung betrifft das in Frage stehende Abkommen nämlich inhaltliche Abweichungen gegenüber dem im SGB VI gesetzlich ausgestalteten Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) und damit einen Gegenstand der Bundesgesetzgebung (BVerfGE 1, 372, Leitsatz 4); keinesfalls ist es folglich nach seinem Inhalt verfassungsrechtlich als bloßes Verwaltungsabkommen zu qualifizieren (vgl zum Begriff etwa Streinz in Sachs, Grundgesetz, Art. 59 RdNr 76 mwN); ein Verwaltungsabkommen mit derartigem Inhalt wäre bundesrechtlich nichtig.

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87  

    GG Art. 6 Abs. 1; RuStAG § 8 Abs. 1

    Diese Verabredung erfüllt für sich ohnehin nicht die Voraussetzungen für eine parlamentarische Mitwirkung nach Art. 59 Abs. 2 GG, denn weder regelt sie die politischen Beziehungen des Bundes noch betrifft sie Gegenstände der Bundesgesetzgebung (vgl. dazu BVerfGE 1, 372 [381, 388 ff.]).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 16.03  

    Gesetzesvorbehalt für Besoldung und Versorgung; Festsetzung auch der Höhe der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Vertragsinhalt dann Gegenstand der Bundesgesetzgebung, wenn zur Vollziehung des Vertrages ein Bundesgesetz erforderlich wird, wenn also der Bund durch den Vertrag Verpflichtungen übernimmt, deren Erfüllung allein durch Erlass eines Bundesgesetzes möglich ist (vgl. BVerfGE 1, 372 ; in der Sache wohl ebenso BVerfGE 77, 170 ).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52  

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Das gilt jedenfalls für das Verhältnis der gesetzgebenden zur vollziehenden Gewalt: Auf die Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung durch das parlamentarische System (Art. 3, 67 GrundG) wurde bereits hingewiesen, es mag hier noch weiter auf das den Grundsatz der Gewaltenteilung durchbrechende Rechtsetzungsrecht der vollziehenden Gewalt (Art. 80 Abs. 1, 129 GrundG) hingewiesen werden; das Bundesverfassungsgericht selbst hat ausgesprochen, daß Art. 59 Abs. 2 GrundG eine Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung ist, ohne die Rechtsgültigkeit dieser Bestimmung deswegen in Zweifel zu ziehen (BVerfGE 1, 351 [369] und 1, 372 [394]).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 62/99 R  

    Geltung der Verträge zwischen der ehemaligen DDR und anderen sozialistischen

    Im übrigen bedarf auch eine solche nur ausnahmsweise zulässige "Transformation einer Verwaltungsvereinbarung durch Rechtsverordnung" einer wirksamen parlamentsgesetzlichen Ermächtigung (so schon bindend BVerfGE 1, 372, 389 f, 395 f); jedoch können sogar auf diese Weise transformierte Verwaltungsabkommen einen unmittelbar durch Parlamentsgesetz geschaffenen innerstaatlichen Rechtszustand nicht abändern (soweit nicht ein Parlamentsgesetz selbst eine von ihm direkt vorgenommene Abweichung vorsieht).
  • BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03  

    Organklage eines ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten gegen Aufhebung

  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55  

    Saarstatut

  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74  

    Strukturförderung

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11  

    Einfluss der UN-Kinderrechtskonvention auf die Feststellung eines

  • BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51  

    Petersberger Abkommen

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvE 1/03  

    ParlBG § 1 Abs. 2, § 2, § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 4

  • VG Regensburg, 02.12.2010 - RO 5 K 09.1350  

    Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung von tschechischen Grundstücken durch

  • BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 2.60  
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