Rechtsprechung
   BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Petersberger Abkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Petersbergers Abkommens

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 1, 351
  • NJW 1952, 969
  • DVBl 1952, 774
  • DÖV 1952, 700



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08  

    Lissabon

    Sie kann als eine nach der Geschäftsordnung des Bundestages ständig vorhandene Gliederung im eigenen Namen Rechte geltend machen, die dem Bundestag zustehen (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 2, 143 ; 104, 151 ; 118, 244 ).

    Sinn und Zweck der Prozessstandschaft liegen deshalb darin, der Parlamentsopposition und -minderheit die Befugnis zur Geltendmachung der Rechte des Bundestages nicht nur dann zu erhalten, wenn dieser seine Rechte, insbesondere im Verhältnis zu der von ihm getragenen Bundesregierung, nicht wahrnehmen will (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 45, 1 ; 121, 135 ), sondern auch dann, wenn die Parlamentsminderheit Rechte des Bundestages gegen die die Bundesregierung politisch stützende Parlamentsmehrheit geltend machen will (vgl. Lorenz, in: Festgabe aus Anlass des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 1, 1976, S. 225 ).

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92  

    Bundeswehreinsatz

    Damit wird, abweichend vom Grundsatz der Gewaltengliederung, nach dem die Außenpolitik eine Funktion der Regierung ist (vgl. BVerfGE 68, 1 (85* f.)), den Gesetzgebungsorganen ein Mitwirkungsrecht im Bereich der Exekutive eingeräumt (vgl. BVerfGE 1, 351 (369); 1, 372 (394)).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99  

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    Sie kann im eigenen Namen Rechte geltend machen, die dem Bundestag gegenüber der Bundesregierung zustehen können (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 2, 143 ; stRspr).
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