Rechtsprechung
   BVerfG, 29.07.1953 - 2 BvE 1/53   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Bundesbankgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Rechtserheblichkeit der Äußerung des Bundesrats beim ersten Durchgang im Gesetzgebungsverfahren

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 3, 12
  • NJW 1953 1297
  • NJW 1953, 1297 (Ls.)
  • DÖV 1953, 575



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79  

    NPD

    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muß rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 143 [168]; 3, 12 [17]); die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muß sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 347 [366]).
  • BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89  

    EG-Fernsehrichtlinie

    In dieser Bedeutung ist der dem Bund zuzurechnende Beschluß für das Land rechtserheblich und stellt sich deshalb als Maßnahme dar (vgl. BVerfGE 3, 12, 17).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]).
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  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61  

    Fragestunde

    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muß rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 2, 143 [168]; 3, 12 [17]); die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muß sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 2, 347 [366]).
  • BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66  

    Zustimmungsgesetz

    Auch der Erlaß einer Norm ist eine Maßnahme im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG (ständige Rechtsprechung: BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]; 6, 84 [88 f.]; 6, 99 [103]; 20, 119 [129]; 20, 134 [141]).
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