Rechtsprechung
| BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93 |
Oktoberfest-Flugblatt
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 90a StGB, Strafbarkeit der Gleichsetzung des Bundes oder eines deutschen Landes mit einem faschistischen Staat ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, verfassungsrechtliche Anforderungen an die Deutung von Meinungsäußerungen
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und Meinungsfreiheit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 11.03.1992 - 115 Js 4426/91
- LG München I, 22.09.1992 - 115 Js 4426/91
- BayObLG, 19.01.1993 - 4St RR 1/93
- BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 204
- NJ 1998, 641
- ZUM 1998, 930
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02
Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig
Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Grundgesetzes enthält nicht nur den verfassungsrechtlichen Maßstab für die Beurteilung, ob eine Meinungsäußerung erlaubt oder verboten ist, sondern verlangt auf Grund seiner wertsetzenden Bedeutung auch bei der Zumessung der Sanktion für eine verbotene Meinungsäußerung Beachtung (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f).Bei der Deutung des objektiven Sinns der Äußerungen hat die Strafkammer nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, insbesondere unter Berücksichtigung der Ausführungen, in denen sie sich mit der Einlassung des Angeklagten auseinandersetzt, die Anforderungen beachtet, die sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ergeben (vgl. BVerfG NJW 1999, 204, 205; 1995, 3303, 3305).
Es hat insbesondere gesehen, daß bei der gesetzlichen Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit durch eine Staatsschutznorm besonders sorgfältig zwischen einer - wie verfehlt auch immer erscheinenden - Polemik und einer Beschimpfung oder einem böswilligen Verächtlichmachen zu unterscheiden ist, weil Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; 1999, 204, 205).
Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Grundgesetzes enthält nicht nur den verfassungsrechtlichen Maßstab für die Beurteilung, ob eine Meinungsäußerung erlaubt oder verboten ist, sondern verlangt auch bei der Zumessung der Sanktion für eine verbotene Meinungsäußerung Beachtung (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f).
Dementsprechend liegt Schmähkritik bei Stellungnahmen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und wird im übrigen eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben (BVerfG NJW 1999, 204, 206; 1995, 3303, 3304).
- OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen …
Bei mehrdeutigen Äußerungen ist es verfassungsrechtlich geboten, im Bewusstsein dieser Mehrdeutigkeit die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten darzutun und die letztlich gefundene Lösung nachvollziehbar, d.h. tragfähig zu begründen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1529; NJW 1999, 204, 205; NJW 2001, 591, 593; NJW 2003, 1303, 1304).Der Begriff der Schmähkritik darf dabei im Interesse der Meinungsfreiheit nicht weit ausgelegt werden (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303; NJW 1999, 204, 206).
Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern eine Diffamierung der Person im Vordergrund steht, diese jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. BVerfG NJW 1991, 95, 96; NJW 1999, 204, 206; BGH NJW 2000, 1036; NJW 2002, 1192, 1193).
Dies führt dazu, dass Schmähkritik bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vorliegen und im Übrigen eher auf die so genannte Privatfehde beschränkt bleiben wird (vgl. BVerfG NJW 1999, 204, 206).
Es geht hierbei um die Frage, ob die vom Antragsgegner gewählte Art der Einkleidung noch dazu dient, die zuvor dargestellte sachliche Position zu belegen, wenn auch in scharfer und überspitzter Form (vgl. BVerfG NJW 1999, 204, 206), oder ob der Einkleidung jeder Bezug zu der vorangestellten sachlichen Äußerung fehlt und sie deshalb - schon aufgrund ihrer Begriffswahl - die unantastbare Menschenwürde des Antragstellers verletzt.
- BGH, 07.02.2002 - 3 StR 446/01
Verunglimpfung des Staates (BRD als Unrechtsstaat); Beleidigung; Meinungsfreiheit …
Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist bei der Anwendung von Staatsschutzvorschriften besonders sorgfältig zwischen zulässiger Polemik und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung zu unterscheiden ( BVerfGE 93, 266, 293 ff.; BVerfG NJW 1999, 204, 205).Meinungen fallen stets in den Schutzbereich dieses Grundrechts, ohne dass es dabei auf Begründetheit oder Richtigkeit ankäme (vgl. BVerfG NJW 1999, 204, 205); sie verlieren diesen Schutz auch nicht, wenn sie scharf und überzogen sind (vgl. BVerfGE 61, 1, 7/8/9).
Das gilt auch unter Berücksichtigung dessen, daß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet, mit der Folge, daß bei der Anwendung von Staatsschutzvorschriften besonders sorgfältig zu unterscheiden ist zwischen zulässiger - wenn auch verfehlter - Polemik und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung ( BVerfGE 93, 266, 293 ff.; BVerfG NJW 1999, 204, 205).
Meinungen fallen stets in den Schutzbereich dieses Grundrechts, ohne daß es dabei auf Begründetheit oder Richtigkeit ankäme (vgl. BVerfG NJW 1999, 204, 205); sie verlieren diesen Schutz auch nicht, wenn sie scharf und überzogen sind (vgl. BVerfGE 61, 1, 7/8/9).
- BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02
BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne
Zwar ist die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f.).Zwar hat es nicht ausdrücklich erörtert, daß die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f.), doch zeigen seine Erwägungen, daß es diesen Umstand der Sache nach Rechnung getragen hat, zumal es die Angeklagte nur mit einer mäßigen Geldstrafe belegt hat, obgleich diese die Tat während einer laufenden Bewährungszeit aus einer Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen Besetzung einer Botschaft im Rahmen einer PKK-Aktion begangen hatte.
- BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05
Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"
Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen im Allgemeinen sowie im Bereich von § 90a StGB im Besonderen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. allgemein zur Meinungsfreiheit: BVerfGE 93, 266 ; speziell zu § 90a StGB: BVerfGE 47, 198 ; BVerfGE 81, 278 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. November 2000 - 1 BvR 581/00 -, NJW 2001, S. 596 f.).Gegen den die Meinungsfreiheit einschränkenden Straftatbestand des § 90 a Abs. 1 Nr. 2 StGB bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken prinzipieller Art (vgl. BVerfGE 81, 278 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204 ).
Handelt es sich bei der gesetzlichen Beschränkung der Meinungsfreiheit um eine Staatsschutznorm wie hier den § 90 a Abs. 2 Nr. 2 StGB, ist besonders sorgfältig zwischen einer - wie verfehlt auch immer erscheinenden - Polemik und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung zu unterscheiden, weil Art. 5 Abs. 1 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93, 266 ; speziell zu § 90a StGB: BVerfGE 81, 278 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204 ).
- BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …
Denn diese Rechte sind gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und finden darin unverändert ihre Bedeutung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, 204 ). - BGH, 16.05.2007 - AK 6/07
Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms
Unter diesen Umständen kommt eine andere Auslegung auch nicht mit Blick darauf in Betracht, dass es sich bei dem Tun des Beschuldigten letztlich um die Äußerung von Meinungen handelte und die Beachtung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG daher die Prüfung gebietet, ob diese Äußerungen und Verhaltensweisen eventuell auch in einer Weise interpretiert werden können, die ihnen die strafrechtliche Relevanz nähme ( BVerfGE 93, 266, 295 ff.; BVerfG NJW 1999, 204, 205). - BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (Meinungsfreiheit; …
Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen im Allgemeinen sowie im Bereich von § 90a StGB im Besonderen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. allgemein zur Meinungsfreiheit: BVerfGE 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ; speziell zu § 90a StGB: BVerfGE 47, 198 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2008 - 1 BvR 519/08 -, juris;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908).Bei Staatsschutznormen ist dabei besonders sorgfältig zwischen einer - wie verfehlt auch immer erscheinenden - Polemik auf der einen Seite und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung auf der anderen Seite zu unterscheiden, weil Art. 5 Abs. 1 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93, 266 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204 ).
- BGH, 21.11.2002 - 3 StR 299/02
Betätigung für eine verbotene Organisation; Vereinsverbot; PKK; Auslegung einer …
Auch unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Urteilsgründe hat das Landgericht bei der Deutung des objektiven Sinns der gerufenen Parole nicht hinreichend die Anforderungen beachtet, die sich aus der Meinungsäußerungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ergeben (vgl. BVerfG NJW 1999, 204; 1995, 3303).Für den Fall einer erneuten Verurteilung weist der Senat wegen der insoweit nicht völlig bedenkenfreien Begründung des Strafausspruchs darauf hin, daß auch bei der Strafzumessung die wertsetzende Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit beachtet werden muß (vgl. BVerfG NStZ 1994, 357, 358; NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034 f.).
- BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03
Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (PKK); Inbegriff …
Die Strafkammer hat auch bei der Strafzumessung die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit ausdrücklich beachtet (vgl. BVerfG NJW 1999, 204, 205; 2002, 1031, 1034). - OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
OLG verbietet Plakat von Steinbach mit SS-Offizier und Ordensritter // Richter …
- BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer Jugendzeitschrift; Meinungsfreiheit …
- OLG Karlsruhe, 23.04.2003 - 6 U 189/02
Flugblatt mit extremen Aussagen gegen Abtreibungen in einer Frauenarztpraxis: …
- VGH Hessen, 19.07.2004 - 8 TG 107/04
AStA: Keine Berufung auf Grundrecht der Meinungsfreiheit
- OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02
Billigen von Straftaten; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger …
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
Volksverhetzung durch einen Leserbrief
- OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
- BGH, 16.05.2007 - StB 3/07
Werbung für Terror-Organisationen nur noch eingeschränkt strafbar // …
- AG Oldenburg, 18.12.2008 - 46 Ds 600 Js 17518/08
Beleidigung: Verteilen von Flugblättern mit überzogener Kritik an Amtsperson
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 76/06
Strafprozessrecht: Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren
- VG Oldenburg, 18.12.2008 - 46 Ds 73/08
Beleidigung: Verteilen von Flugblättern mit überzogener Kritik an Amtsperson
- AG München, 24.08.2000 - 822 Ds 236 Js 207708/98
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