Rechtsprechung
   BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • oeffentliche-auftraege.de

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Umfang der Antragsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektiver Rechtsschutz im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Anforderungen an die Antragsbefugnis

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

  • avocado-law.com (Kurzinformation)

    Vorlagepflicht der Oberlandesgerichte im Vergaberecht an

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht zur Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugnis: Bieterrechtsschutz erhält neue Qualität! (IBR 2004, 590)

  • hu-berlin.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren - Uni-Dachabdichtung (Dr. Friedrich Ludwig Hausmann)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugnis des Bieters zu Vergabenachprüfung ohne Darlegung der Zuschlagschancen seines Angebots bei fehlerfreiem Verfahren

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Grundgesetz, Art. 19 Abs. 4, und 101 Abs. 1 Satz 2
    Gerichtsverfahren, Angleichung der Rechtsvorschriften

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG vom 29.7.2004, 2 BvR 2248/03 (Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, Antragsbefugnis)" von RA Dr. Olaf Otting, FAVerwR, original erschienen in: VergabeR 2004, 597 - 603.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Entfesselung der Antragsbefugnis - zum effektiven Rechtsschutz im Vergaberecht" von RA und PD Dr. Peter Friedrich Bultmann und RA Dr. Franz Josef Hölzl, original erschienen in: NZBau 2004, 651 - 654.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 3483 (Ls.)
  • NZBau 2004, 564
  • WM 2004, 1933
  • DVBl 2004, 1411
  • BauR 2004, 1837 (Ls.)
  • IBR 2004, 590
  • NVwZ 2004, 1224
  • VergabeR 2004, 597
  • ZfBR 2004, 706



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Wird zitiert von ... (448)  

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06  

    Vergabe - Alle Angebote zwingend auszuschließen: Neue Ausschreibung nötig!

    Dies bedarf keiner weiteren Darlegung, weil die Antragstellerin Bieterin in dem eingeleiteten Vergabeverfahren ist und bereits der Umstand der Angebotsabgabe regelmäßig das erforderliche Interesse belegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.06.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564).

    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis nämlich nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 566).

    Denn ein Schaden droht bereits dann, wenn die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09  

    Endoskopiesystem

    Dies bedarf keiner weiteren Darlegung, weil die Antragstellerin Bieterin in dem eingeleiteten Vergabeverfahren ist und bereits der Umstand der Angebotsabgabe regelmäßig das erforderliche Interesse belegt (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564; BGHZ 169, 131, 135).

    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis nämlich nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 566; BGHZ 169, 131, 136).

    Ein Schaden droht bereits dann, wenn die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. BVerfG NZBau 2004, 564, 565).

    Das sind in Anbetracht des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 (2 BvR 2248/03, VergabeR 2004, 597) Gründe, die dem Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens entgegenstehen.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04  

    Vergabe - De-facto-Vergabe: § 13 VgV analog bei Beteiligung mehrerer

    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; die Darlegungslast darf insoweit nicht überspannt werden (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564; vgl. auch Sen.Beschl. v. 18.05.2004 - X ZB 7/04, NZBau 2004, 457, 458).

    Dafür, daß der Antragstellerin infolge der Mißachtung von § 97 Abs. 1 GWB zumindest ein Schaden zu entstehen droht, genügt, daß der behauptete Vergaberechtsverstoß geeignet ist, die Aussichten auf den Zuschlag zu beeinträchtigen (BVerfG, NZBau 2004, 564, 566).

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