Rechtsprechung
| BVerfG, 29.10.1992 - 1 BvR 1581/91 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Altersgrenze für Notare
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1993, 1575
- DNotZ 1993, 260
- NVwZ 1993, 671 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23)
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93
Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß
Zu dem angestrebten Zweck dürfen sie nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 9, 338 ; 64, 72 ; 69, 209 ; vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1991, S. 358 f. und NJW 1993, S. 1575 f.;… 3. Kammer des Zweiten Senats, DVBl 1994, S. 43 f. und NVwZ 1997, S. 1207 f.). - BGH, 23.07.2012 - NotZ (Brfg) 15/11
Verfahrensrecht - Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
aa) Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für die Ausübung des Notarberufs in seinem Beschluss vom 29. Oktober 1992 (DNotZ 1993, 260 ff.) bejaht.Der Kläger übersieht, dass der Gesetzgeber in Art. 3 dieses Gesetzes eine Regelung geschaffen hat, nach der sämtliche Notare, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Februar 1991 das 58. Lebensjahr vollendet hatten, für weitere zwölf Jahre im Amt bleiben durften (vgl. BVerfG DNotZ 1993, 260;… Schippel/Bracker/Püls, BNotO, 9. Aufl., § 48a Rn. 2).
Bei dieser zeitlichen Festlegung brauchte der Gesetzgeber keine Rücksicht auf die Belange und Interessen einzelner zu nehmen, sondern durfte bei generalisierender Betrachtungsweise im Rahmen seiner Typisierungsbefugnis davon ausgehen, dass eine Amtstätigkeit von zwölf Jahren genügt, um die im Hinblick auf die Amtsübernahme getätigten Investitionen zu erwirtschaften und die Voraussetzungen für die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards nach Vollendung des 70. Lebensjahres zu schaffen (vgl. BVerfG DNotZ 1993, 260).
Denn ohne die gesetzliche Altersgrenze wäre für die Besetzung der nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehenden Stellen (§ 4 Satz 1 BNotO) nicht mit der erforderlichen Vorhersehbarkeit und Planbarkeit gewährleistet, dass lebensältere Notare die ihnen zugewiesenen Stellen für lebensjüngere Bewerber frei machen (…vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2010 - NotZ 16/09, aaO Rn. 28 f.; BVerfG DNotZ 1993, 260;… NJW 2011, 1131 Rn. 12 f.).
Dies gilt aber nicht, wenn der Besetzung einer Stelle, wie im Streitfall, zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspflege ein Ausschreibungsverfahren vorausgehen muss und die Ausschreibung von dem Ergebnis einer Bedürfnisprüfung abhängt, die sicherstellt, dass dem jeweiligen Amtsinhaber ein ausreichendes Maß sachlicher und finanzieller Unabhängigkeit gewährleistet ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 24. Mai 2011 - C-54/08, DNotZ 2011, 462 Rn. 98;… Senatsbeschluss vom 22. März 2010 - NotZ 16/09, aaO Rn. 8 f.; BVerfG DNotZ 1993, 260).
Denn seine für die Dauer seiner Anwaltszulassung erteilte Bestellung zum Notar ist mit Erreichen der Altersgrenze kraft Gesetzes erloschen, ohne dass es eines Vollzugsaktes bedurfte (vgl. BVerfG DNotZ 1993, 260 unter II. 1.).
- BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R
Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien - …
Das führt nach Auffassung des BVerfG zu einer Überalterung der Notariate, wenn dem nicht durch eine Altersgrenze vorgebeugt wird (NJW 1993, 1575 f).
- BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06
Piloten müssen mit 65 Jahren aufhören // Sicherheit der Passagiere geht vor …
Unter Berufung auf wichtige Gemeinwohlinteressen werden unter anderem die Altersgrenzen für Notare (70 Jahre; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1992 - 1 BvR 1581/91 -, NJW 1993, S. 1575 ff.), Vertragsärzte (68 Jahre;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 1998 - 1 BvR 2167/93 und 1 BvR 2198/93 -, NJW 1998, S. 1776 ff.), für Vertragszahnärzte (68 Jahre; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 2001 - 1 BvR 1435/01 -, JURIS) sowie die tarifliche Altersgrenze für Piloten, die sogar bei 60 Jahren liegt (BVerfGK 4, 219 ff.), für mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gehalten. - BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97
Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß
Es entspricht der Lebenserfahrung, daß die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer wird (…zur Zulässigkeit von Altershöchstgrenzen für hauptamtliche Bürgermeister vgl. auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 1993, a.a.O.; BayVerfGHE 21, 83 [88 ff.]; BayVerfGH , BayVBl 1984, 301 [302]; VGH Bad. -Württ. VBlBW 1991, 429 [430 f.]; ferner BVerfGE 9, 338 [346] - zum Beruf der Hebamme; BVerfGE 64, 72 [83] - zum Prüfingenieur; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - BvR 1581/91 - NJW 1993, S. 1575 f. - zum Notar).Die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit stellt eine subjektive Zulassungsvoraussetzung dar (vgl. BVerfGE 9, 338 [344 ff.]; 64, 72 [82]; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 1 BvR 1581/91 - NJW 1993, S. 1575 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluß vom 26. August 1993 - 2 BvR 1439/93 - DVBl 1994, S. 43 f.).
Der Gesichtspunkt einer effektiven Bewältigung der mit dem angestrebten Amt verbundenen Aufgaben durch hierfür geeignete Amtsträger rechtfertigt altersbedingte Zulassungsbeschränkungen (vgl. BVerfGE 9, 338 [346]; 64, 72 [83]; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - BvR 1581/91 - NJW 1993, S. 1575 f.; 3. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluß vom 26. August 1993 - 2 BvR 1439/93 - DVBl 1994, S. 43 f.).
- BGH, 26.11.2007 - NotZ 23/07
Notarrecht - Altersgrenze für Notarbestellung keine unzulässige Diskriminierung
(1) Zu den hochrangigen Gemeinschaftsgütern, die eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung grundsätzlich zu rechtfertigen vermögen, zählt die Funktionsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspflege (z.B.: BVerfG NJW 1993, 1575). - BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93
Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.03.2010 - NotZ 16/09
Rechtsanwälte, Notare - Altersgrenze für Notare mit dem Grundgesetz vereinbar
1. Diese Regelung, durch die der Notar seine ihm nach der Bundesnotarordnung bis dahin zugewiesene Stellung als Träger eines öffentlichen Amtes verliert, ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat (BVerfG DNotZ 1993, 260 ff.; bestätigend NJW 2008, 1212 Tz. 15; zu der in § 6 Abs. 1 Satz 2 BNotO bestimmten Altersgrenze für die erstmalige Bestellung zum Notar vgl. Senat in BGHZ 174, 273 Tz. 16 ff.;… Beschluss vom 14. Dezember 1992 - NotZ 53/92 - BGHR BNotO [n.F.] § 6 Abs. 1 Satz 2 - Altersgrenze 1). - BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Bestellung zum Notar
Aufgrund der in § 48a BNotO normierten Altershöchstgrenze von 70 Jahren für die Ausübung des Notarberufs (zu deren Verfassungsmäßigkeit vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 1992 - 1 BvR 1581/91 -, NJW 1993, S. 1575) ist es gerechtfertigt, das maximale Eintrittsalter auf 60 Jahre festzulegen und damit eine gewisse Mindestverweildauer im Amt sicher zu stellen. - BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1439/93
Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze des passiven Wahlrechts im …
Die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit schränkt die Freiheit der Berufswahl auf der Stufe einer subjektiven Zulassungsvoraussetzung ein (vgl. BVerfGE 9, 338 [344 ff.]; 64, 72 [82]; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 1 BvR 1581/91 - NJW 1993, S. 1575 ).Der Gesichtspunkt einer effektiven Bewältigung der mit der angestrebten Berufstätigkeit verbundenen Aufgaben vermag jedenfalls in den Bereichen, in denen - wie auch hier - daran ein besonderes Interesse der Allgemeinheit besteht, altersbedingte Zulassungsbeschränkungen zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 9, 338 [346] - zum Beruf der Hebamme; BVerfGE 64, 72 [83] - zum Prüfingenieur; BVerfG NJW 1993, S. 1575 f. - zum Notar).
- BGH, 31.07.2000 - NotZ 12/00
Bestellung eines Notarvertreters
- LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2007 - L 4 B 406/07
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von …
- BGH, 14.07.2003 - NotZ 6/03
Ausgleich von Nachteilen bei Entlassung eines Notars
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 3/97
Vertragsarztrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2007 - 20 A 2474/06
- VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
- OLG Koblenz, 23.02.2000 - Not 1/00
Aufstellung von allgemeinen Altersgrenzen für die Bestellung von Notarvertretern
- BGH, 18.07.1994 - NotZ 21/93
- BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 47/09
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - 20 B 2004/03
- OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 2 Not 8/10
Notarrecht: Anspruch auf Ausübung des Notaramtes nach Erreichen der Altersgrenze
- BGH, 09.01.1995 - NotZ 26/93
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