Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99   

Volltextveröffentlichungen (7)

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Kurzfassungen/Presse (8)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum landesrechtlichen Verbot, neben der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin" eine weitere Gebietsbezeichnung zu führen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum landesrechtlichen Verbot, neben der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin" eine weitere Gebietsbezeichnung zu führen

  • IWW (Kurzinformation)
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  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Allgemeinmediziner darf weiteres Gebiet führen

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • rechtsanwalt-zach.de (Leitsatz)
  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Zum landesrechtlichen Verbot, neben der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Allgemeinmedizin" eine weitere Gebietsbezeichnung zu führen

  • vertragsarztrecht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Auch Allgemeinmediziner dürfen jetzt mit weiteren Facharzttiteln werben

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Ein Arzt für Allgemeinmedizin darf weitere Gebietsbezeichnungen führen" von RA Dr. Bernhard Debong, original erschienen in: ArztR 2004, 225 - 229.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 106, 181
  • NJW 2003, 879
  • NZS 2003, 149
  • DVBl 2003, 262



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Wird zitiert von ... (61)  

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07  

    Rauchverbot in Gaststätten

    Die Eingriffsmittel dürfen zudem nicht übermäßig belastend sein (vgl. BVerfGE 19, 330 ), so dass bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 103, 1 ; 106, 181 ).
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00  

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Eingriffe in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 93, 362 ; 106, 181 ).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01  

    Kampfhunde

    Die gesetzliche Beschränkung muss danach zur Erreichung des vom Gesetzgeber verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein und auch die Grenze der Angemessenheit und Zumutbarkeit wahren (vgl. BVerfGE 103, 1 ; 106, 181 ).
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