Rechtsprechung
| BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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GG Art. 33 Abs. 5
Verfassungsmäßigkeit der Heraufsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit bayricher Beamter auf 42 Stunden - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zulässige Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.2.2008)
Beamten-Klage gegen 42-Stunden-Woche in Bayern gescheitert // Bundesverfassungsgericht sieht keine "Gesundheitsgefahr"
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
- t-anwaelte.de (Kurzinformation)
Bayerischer Beamter: Mit Verfassungsbeschwerde gegen verlängerte Arbeitszeit gescheitert
- kanzlei-szk.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Arbeitszeit für bayerische Beamte ist verfassungsgemäß
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.12.2005 - RN 1 K 05.1329
- VGH Bayern, 07.02.2007 - 3 ZB 06.204
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 13, 242
- DVBl 2008, 448
- BB 2008, 441
- NVwZ 2008, 668
Wird zitiert von ... (11)
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
Beides ist vielmehr Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit dem Dienstherrn zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (vgl. BVerfGE 39, 196 [200 f.]; - 114, 258 [298]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -, Absatz-Nr. 10).Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation ohne weiteres proportional zur geleisteten Arbeitszeit zu berechnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -, Absatz-Nr. 10; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, NVwZ 2005, S. 594 [596]).
- VGH Bayern, 27.01.2009 - 15 BV 08.263
Gleichstellung eines behinderten Beamten - Verkürzung der Wochenarbeitszeit
Insoweit geht das bundesgesetzlich geregelte Schwerbehindertenrecht den beamtenrechtlichen Regelungen nicht vor, sondern legt sie vielmehr zugrunde (BVerwG vom 30.1.2008 a.a.O.;… Battis, BBG, 3. Aufl. 2004, RdNr. 13 zu § 72;… Großmann/ Schimanski/Dopatka/Spiolek/Steinbrück, GK-SchwbG, 2. Aufl. 2003, RdNr. 17 ff. zu § 46).Die Tatsache, dass schwerbehinderten Beamten in § 3 Abs. 1 Satz 2 AZV die Möglichkeit der Verkürzung auf 40 Stunden eingeräumt wird, bedeutet keine abweichende Definition des Begriffes der "Mehrarbeit" durch den Verordnungsgeber, sondern ist letztlich Ausdruck der besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem schwerbehinderten Mitarbeiter (siehe hierzu auch BVerfG vom 30.1.2008 DVBl 2008, 448 ff. zur entsprechenden Regelung in der Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst).
- VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
Beamtenrechtlicher Kindererziehungszuschlag ist zusätzlich zum Mindestruhegehalt …
Beides ist vielmehr Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit dem Dienstherrn zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (BVerfGE 39, 196, 200 f.; 114, 258, 298; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - juris, Rn. 7).Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation ohne weiteres proportional zur geleisteten Arbeitszeit zu berechnen (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - juris, Rn. 10; BVerwG, NVwZ 2005, 594, 596).
- BVerwG, 29.07.2010 - 2 C 17.09
Behinderung; Grad der Behinderung; Schwerbehinderter; gleichgestellte behinderte …
Die Verschiedenheit der jeweiligen Ordnungssysteme vermag nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine unterschiedliche Regelung zu rechtfertigen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 2 BvL 9/88 - BVerfGE 85, 176 ; Kammerbeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - DVBl 2008, 448; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 6 C 96.78 - BVerwGE 59, 176 , vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6 und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 22.89 - Beschlüsse vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 44.88 - Buchholz 240 § 28 BBesG Nr. 14, vom 18. Februar 1992 - BVerwG 2 B 147.91 - Buchholz 239.1 § 86 BeamtVG Nr. 2, vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 2 NB 2.94 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 73 und vom 30. Januar 2008 - BVerwG 2 B 59.07 - juris). - VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit bayerischer Beamter in einem am …
Der Dienstherr hat den Interessen seiner Beamten an der Vermeidung einer übermäßigen Belastung und damit dem Fürsorgegedanken Rechnung getragen, indem er - im Rahmen eines Stufenmodells - für ältere Beamte eine kürzere regelmäßige Arbeitszeit von 41 oder 40 Stunden in der Woche festgeschrieben und auch jugendliche und schwerbehinderte Beamte von der 42-Stunden-Woche ausgenommen hat, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 AzV (BVerfG, Beschluss vom 30.1.2008 Az. 2 BvR 398/07, BayVBl 2008, 341, RdNr. 9 nach ).Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation auf die geleisteten Arbeitsstunden umzulegen und eine Arbeitszeitverlängerung gleichzeitig als Besoldungskürzung zu begreifen (BVerfG, Beschluss vom 30.1.2008, a.a.O., RdNr. 10 nach ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 6 A 2270/07
Einstufung des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung als maßgeblichen …
vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 -, BVerwGE 123, 308; zu dem verfassungsrechtlichen Grundsatz vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, NVwZ 2007, 1396, und vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -, DVBl. 2008, 448, m.w.N., BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363. - LAG Köln, 24.08.2012 - 5 Sa 120/12
Anspruch einer Diplom-Ingenieurin (FH) der Fachrichtung Architektur auf …
Dies würde voraussetzen, dass auch die anderen grundlegenden Bedingungen, unter denen Angestellte und Beamte tätig werden, harmonisiert würden (vgl. BVerfG 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - ZTR 2008, 230; 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481; vgl. auch BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 518/09 - NZA 2011, 306, zu A II 1 c bb (1) der Gründe = Rz 21). - VG München, 06.08.2010 - M 21 S 10.329
Rechtmäßigkeit der dauerhaften Zuweisung einer Tätigkeit als Monteur bei der …
Das schließt es aus, die Alimentation auf die Arbeitszeit umzulegen und eine Arbeitszeitverlängerung als Besoldungskürzung zu verstehen (so zutreffend VG Saarlouis vom 16.10.2009 - 2 K 1666/08 - juris, unter Hinweis auf BVerfG vom 30.01.2008 - 2 BvR 398/07 - juris, letztere Entscheidung betreffend die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit bayerischer Beamter auf 42 Wochenstunden). - VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 11.01242
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62 …
Denn es entspricht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, dass ein Beamter seine gesamte Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat (BVerfG, Beschluss vom 30.1.2008 - 2 BvR 398/07, BayVBl 2008, 341). - VG Düsseldorf, 15.04.2011 - 26 K 8463/10 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -) habe der Beamte bei Erhöhung der Arbeitszeit keinen Anspruch gegen seinen Dienstherrn auf Besoldungserhöhung.
- VG Saarlouis, 16.10.2009 - 2 K 1666/08
