Rechtsprechung
| BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverfassungsgericht
- Simons & Moll-Simons
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Veranlagung zur Vermögenssteuer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Vermögensteuergesetzes auf bis zum 31.12.1996 verwirklichte Sachverhalte
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember 1996 ergangenen Vermögensteuerbescheid
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember 1996 ergangenen Vermögensteuerbescheid
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Die Vermögensbesteuerung für Stichtage vor dem 1. Januar 1997 ist verfassungsrechtlich auch nach diesem Zeitpunkt zulässig
- finanztip.de (Kurzinformation)
Karlsruhe beschäftigt sich erneut mit dem verfassungswidrigen Vermögenssteuergesetz: Bescheide über Altfälle durften auch noch nach dem 31.12.96 ergehen
- finanztip.de (Kurzinformation)
Verfassungswidriges Vermögenssteuergesetz: Bescheide über Altfälle durften auch noch nach dem 31.12.96 ergehen
- finanztip.de (Kurzinformation)
Vermögenssteuerstreit beendet
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.08.1997 - 3 V 4881/97
- BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 1854
- WM 1998, 994
- BB 1998, 1044
- DB 1998, 862
- BStBl II 1998, 422
- BStBl II 1998, 455
Wird zitiert von ... (51)
- BFH, 10.03.1999 - II B 70/98
Wiederaufnahme eines ausgesetzten Verfahrens
Das Finanzgericht (FG) hat --mit Einverständnis der Beteiligten-- das Verfahren bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1831/97 nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt.Nachdem das BVerfG in dem Verfahren 1 BvR 1831/97 entschieden hatte (vgl. Beschluß vom 30. März 1998, Der Betrieb 1998, 862), beschloß das FG am 14. Mai 1998, das Klageverfahren unter neuem Aktenzeichen wiederaufzunehmen und fortzuführen.
Mit dieser macht er geltend, die Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1831/97 sei lediglich in einem Verfahren betreffend vorläufigen Rechtsschutz, demnach in einem summarischen Verfahren ergangen.
Diese Voraussetzungen hat das FG zutreffend im Hinblick auf das seinerzeit vor dem BVerfG noch anhängige Verfahren 1 BvR 1831/97 als gegeben angesehen.
Die Aussetzung des Klageverfahrens war demnach bereits mit der Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1831/97 beendet.
b) Das FG hatte das Klageverfahren bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1831/97 ausgesetzt.
Da das BVerfG am 30. März 1998 in dem Verfahren 1 BvR 1831/97 endgültig entschieden hat, hat die angeordnete Aussetzung des Verfahrens --ohne daß es eines Antrags der Beteiligten bedurft hätte-- ihr Ende gefunden.
Mit dem Beschluß vom 30. März 1998 in dem Verfahren 1 BvR 1831/97 hat das BVerfG klargestellt, daß auch nach dem 31. Dezember 1996 das VStG auf alle bis zu diesem Zeitpunkt verwirklichten Tatbestände weiterhin anwendbar ist.
- BFH, 24.05.2000 - II R 25/99
Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
Sie besagt, dass die Vermögensbesteuerung für Zeiträume vor 1997 zulässig geblieben ist (vgl. Beschluss vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97, BStBl II 1998, 422).Indem es die befristete Anordnung der weiteren Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensbesteuerung nicht nur mit dem Erfordernis verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung, sondern gleichrangig mit der Notwendigkeit eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung begründet und dies durch den Kammerbeschluss in BStBl II 1998, 422 dahin erläutert hat, dass auf diese Weise die Gleichheit in der Zeit durch eine Besteuerung aller Vermögensteuerpflichtigen zu den gleichen vermögensteuerlichen Stichtagen gewährleistet werden soll, hat es seiner Entscheidung auch aus Gründen materieller Gerechtigkeit nur Wirkung für die Zukunft beigemessen.
- BFH, 21.07.2004 - X R 72/01
Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK
Sie bedeutet vorliegend, dass die steuerliche Nichtberücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für Zeiträume vor 2000 geltendes Recht geblieben ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97, BStBl II 1998, 422;… BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2000 II B 157/99, BFH/NV 2001, 498, juris STRE200051313; vom 18. Oktober 1994 VII R 20/94, BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42).
- BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01
Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer …
Dabei bewirkt die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich angeordnete Weitergeltung des Vermögensteuergesetzes, daß die Vermögensteuer für die Veranlagungszeiträume vor 1997 auch weiterhin zu erheben ist (vgl. BFH NJW 1997, 2007; 1998, 3592; BVerfG - 3. Kammer des Ersten Senats - NJW 1998, 1854) und die Steuerpflichtigen infolgedessen entsprechende Vermögensteuererklärungen abzugeben haben. - FG Saarland, 27.10.2000 - 2 K 324/97
Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, obwohl das Einspruchsverfahren …
Sie sind im Wesentlichen der Auffassung, dass der Beklagte die Einspruchsentscheidung nicht hätte erlassen dürfen, da das Verfahren zu jenem Zeitpunkt wegen der beim BVerfG unter dem Geschäftszeichen 1 BvR 1831/97 anhängigen Verfassungsbeschwerde § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes geruht habe.Das Verfassungsbeschwerdeverfahren, auf das sich die Kläger bezögen, sei zum Zeitpunkt der Einspruchserhebung nicht anhängig gewesen, da selbst in der Liste der anhängigen Verfahren vom 31. Dezember 1997 (Beilage Nr. 4/97 Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II - 1997 Nr. 22) die entscheidungserhebliche Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1831/97 nicht bezeichnet worden sei.
Es ist nicht etwa deshalb entfallen, weil das BVerfG in seinem Beschluss vom 30. März 1998 (1 BvR 1831/97, BStBl. II 1998, 422) die gegen einen Beschluss des Finanzgerichtes - FG - Münster (Beschluss vom 14. August 1997 3 V 4881/97 VSt) erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.
2.1 Zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung war beim BVerfG unter dem Geschäftszeichen 1 BvR 1831/97 eine Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG -) anhängig.
- FG Saarland, 27.10.2000 - 2 K 313/97
Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, obwohl das Einspruchsverfahren …
Sie ist im Wesentlichen der Auffassung, dass der Beklagte die Einspruchsentscheidung nicht hätte erlassen dürfen, da das Verfahren zu jenem Zeitpunkt wegen der beim BVerfG unter dem Geschäftszeichen 1 BvR 1831/97 anhängigen Verfassungsbeschwerde gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes geruht habe.Das Verfassungsbeschwerdeverfahren, auf das sich die Klägerin beziehe, sei zum Zeitpunkt der Einspruchserhebung nicht anhängig gewesen, da selbst in der Liste der anhängigen Verfahren vom 31. Dezember 1997 (Beilage Nr. 4/97 Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II - 1997 Nr. 22) die entscheidungserhebliche Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1831/97 nicht bezeichnet worden sei.
Es ist nicht etwa deshalb entfallen, weil das BVerfG in seinem Beschluss vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97, BStBl. II 1998, 422, die gegen einen Beschluss des Finanzgerichtes - FG - Münster (Beschluss vom 14. August 1997 3 V 4881/97 VSt) erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat.
2.1 Zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung war beim BVerfG unter dem Geschäftszeichen 1 BvR 1831/97 eine Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i. V. m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG -) anhängig.
- BFH, 30.09.1998 - II R 47/97
Sonstiges Vermögen; Kapitalwert eines Erbbauzinsanspruchs
Dies entspricht der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 18. Juni 1997 II B 33/97, BFHE 182, 379, BStBl II 1997, 515; Urteil vom 30. Juli 1997 II R 9/95, BFHE 183, 235, BStBl II 1997, 635;… Beschlüsse vom 30. Juli 1997 II B 7/97, BFH/NV 1998, 351;… vom 15. Oktober 1997 II B 60/97, BFH/NV 1998, 502, …und vom 29. Oktober 1997 II B 67/97, BFH/NV 1998, 361) und ist durch den Beschluß des BVerfG vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 643) bestätigt worden. - BFH, 19.05.1998 - II B 14/98 Diese Rechtsauffassung wurde durch den Beschluß des BVerfG vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97 (Deutsches Steuerrecht 1998, 643 ) bestätigt.
- BFH, 06.08.1998 - II B 53/98 Diese Rechtsauffassung wurde durch den Beschluß des BVerfG vom 30. März 1998 1 BvR 1831/97 (BStBl II 1998, 422) bestätigt.
- FG Niedersachsen, 02.03.1999 - I 36/98
Zwangsruhe nach § 363 Abs. 2 AO - Kosten des Klageverfahrens, wenn das FA …
Sie wies darauf hin, dass gegen die Erhebung von Vermögensteuer ab 1. Januar 1997 Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde (Az. des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) 1 BvR 1831/97) und beantragte Ruhen des Verfahrens gem. § 363 Abs. 2 AO.Nachdem das BVerfG am 30. März 1998 (1 BvR 1831/97, BStBl II 1998, 422) entschieden hatte, dass die Vermögensbesteuerung für Stichtage vor dem 1. Januar 1997 verfassungsrechtlich auch nach diesem Stichtag zulässig sei, erklärte die Kl'in den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.
- BFH, 23.10.2000 - II B 157/99
Weitergeltung der Vermögensteuer bis 31.12.1996; Halbteilungsgrundsatz
- FG Münster, 21.02.2002 - 3 K 8159/98
Fortsetzunge des Einspruchsverfahrens - Ruhen des Finanzgerichtsverfahrens - …
- FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
Erhebung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
- FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
Kostentragung bei Fortsetzung eines gesetzlich ruhenden Einspruchsverfahrens …
- FG Baden-Württemberg, 03.01.2000 - 13 V 20/99
Zulässigkeit der Festetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer auch noch …
- BFH, 15.11.2004 - VIII B 184/04
Greifbare Gesetzwidrigkeit: Übertragung auf den Einzelrichter
- BFH, 15.07.1998 - II R 24/96
- BFH, 29.07.1998 - II R 103/97
- BFH, 27.01.1999 - II B 80/98
NZB; Begründungserfordernis
- FG Münster, 28.06.2005 - 2 K 3890/01
Höhe der Zinsen gem. § 237 AO bei Aussetzung der Vollziehung
- BFH, 19.05.1998 - II B 98/97
- BFH, 01.03.2000 - II B 71/99
VSt für natürliche Personen
- BFH, 14.02.2002 - VII B 68/01
- FG Düsseldorf, 18.03.2004 - 14 K 5045/01
Steuerhinterziehung - „In dubio pro reo“ auch bei Verweigerung der Mitwirkung des …
- FG Köln, 26.01.2000 - 4 K 507/97
Einkommensteuerbelastung 1991 verstößt nicht gegen Art. 14 GG
- FG Niedersachsen, 02.06.2003 - 1 K 59/02
Festsetzungsverjährung: Unterschiedliche Beurteilung der Frage des …
- FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 999/96
Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; …
- FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; …
- FG Saarland, 16.05.2003 - 2 K 269/98
Pauschale Streitwertfestsetzung bei Rechtsstreitigkeiten über den Einheitswert …
- FG Hamburg, 20.06.2000 - V 71/00
Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2002 - 1 V 48/01
Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. …
- FG Hessen, 26.02.2007 - 8 K 3392/06
Steuerhinterziehung bei geschätzten Einkünften
- FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4801/98
Festsetzungsfrist für Vermögensteuer
- FG Münster, 17.03.2000 - 4 K 5045/98
Halbteilungsgrundsatz gilt nicht bei der Einkommensteuer; Posten der …
- FG Münster, 17.05.2000 - 4 K 5045/98
- FG Düsseldorf, 23.05.2000 - 10 V 938/00
Vermögensteuer; Zinseinkünfte vor 1993; Steuerhinterziehung; …
- FG Baden-Württemberg, 24.03.1999 - 2 K 255/97
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94
"Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94
Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern
- FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4128/99
Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
- FG Köln, 11.04.2000 - 14 K 4393/97
Hinterziehungszinsen auf Vermögensteuer für Stichtage vor dem 01.01.1997
- FG München, 29.07.2003 - 13 K 206/99
Erlass der Vermögensteuer; Erlass von Vermögensteuer 1993-1996
- FG München, 20.09.2006 - 5 K 4604/06
Verfassungsgemäßheit der Kumulation von an sich verfassungsmäßig festgesetzten …
- FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 1 K 355/99
Ausschließung von Richtern - Zulässigkeit von Vermögensteuerfestsetzungen für …
- FG Düsseldorf, 30.05.2000 - 12 K 6356/96
- FG Rheinland-Pfalz, 21.07.2000 - 3 K 2661/98
Zur Zurechnung von Wertpapieren bei behauptetem Nießbrauch
- FG München, 03.11.2000 - 4 V 2594/00
Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 2a ErbStG
- FG München, 06.11.2003 - 5 K 2785/99
Stichtagsprinzip bei der Vermögensteuer; Bindungswirkung von …
- FG Hamburg, 23.11.2006 - 2 K 298/04
Verlängerung der Festsetzungsfrist infolge Steuerhinterziehung
- FG Niedersachsen, 20.08.1998 - I 76/98
- BGH, 31.12.1996 - 5 StR 395/01
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