Rechtsprechung
| BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08 |
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Verfassungswidrigkeit der Ablehnung der bedingten Entlassung eines Strafgefangenen im Hinblick auf fehlende Erprobung in Vollzugslockerungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgreich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bewährung und Vollzugslockerungen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgreich
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Vb gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgreich
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Erzwingung von Vollzugslockerungen zur Vorbereitung einer bedingten Entlastung aus dem Strafvollzug" von RiAG Dr. Peter Reichenbach, original erschienen in: NStZ 2010, 424 - 429.
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 26.08.2008 - 2 Ws 321/08
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 15, 390
- NJW 2009, 1941
- StV 2009, 708
- DVBl 2009, 794
Wird zitiert von ... (23)
- BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1758/10
Lebenslange Freiheitsstrafe (Reststrafaussetzung zur Bewährung; Legalprognose; …
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach ausdrücklich festgestellt, dass zu diesen - vom zuständigen Gericht im Einzelfall zu prüfenden - Möglichkeiten auch ein Vorgehen auf der Grundlage von § 454a Abs. 1 StPO gehört (vgl. BVerfGE 117, 71 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; BVerfGK 15, 390 ).Die Norm gestattet dem Gericht, den zukünftigen Entlassungszeitpunkt so festzulegen, dass der Vollzugsbehörde eine angemessene Erprobung des Verurteilten in Lockerungen möglich bleibt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; BVerfGK 15, 390 ).
Nach § 454a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 StPO kann das Vollstreckungsgericht - ungeachtet der Widerrufsmöglichkeit nach § 56f Abs. 1 StGB - die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes bis zur Entlassung des Betroffenen wieder aufheben, wenn die Strafaussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1261/00 -, NJW 2001, S. 2247; BVerfGK 15, 390 ).
- OLG Hamm, 11.02.2010 - 1 Ws (L) 479/09
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unterbliebener Erprobung des Gefangenen …
Dass der Gesetzgeber die Entscheidung über Lockerungen der Exekutive zugewiesen und zur gerichtlichen Kontrolle der Lockerungsentscheidung einen eigenen Rechtszug eingerichtet hat, vermag die Folgenlosigkeit einer rechtswidrigen Lockerungspraxis für die Aussetzungsentscheidung nicht zu begründen (BVerfG, Beschluß vom 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08).Ist diese bei der Entscheidung über Lockerungen dem grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch des Gefangenen nicht oder nicht hinreichend gerecht geworden, muss ihr das Gericht im Aussetzungsverfahren - unter Ausschöpfung seiner prozessualen Möglichkeiten - von Verfassungs wegen deutlich machen, dass Vollzugslockerungen geboten sind (vgl. BVerfGE 117, 71, 108 f; BVerfG, Beschluss vom 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08).
Wenn sich der Verurteilte wiederum im offenen Vollzug bewährt, zu dessen Durchführung die Vollstreckungsbehörde aufgrund der vorliegenden Senatsentscheidung, durch die zugleich die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ersetzt wird , und der Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht vom 30.04.2009 (2 BvR 2009/08) und 22.03.1998 (2 BvR 77/97) ohne jede Verzögerung verpflichtet ist, und sich den erforderlichen therapeutischen Maßnahmen, insbesondere zur Erlernung rückfallprophylaktischer Verhaltensweisen unterzieht, wird seiner Entlassung zu dem im Tenor bezeichneten Zeitpunkt nichts entgegenstehen.
- OLG Hamm, 29.07.2010 - 1 Ws 195/10
Vollzugslockerungen vor Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe; …
Dass der Gesetzgeber die Entscheidung über Lockerungen der Exekutive zugewiesen und zur gerichtlichen Kontrolle der Lockerungsentscheidung einen eigenen Rechtszug eingerichtet hat, vermag die Folgenlosigkeit einer rechtswidrigen Lockerungspraxis für die Aussetzungsentscheidung nicht zu begründen (BVerfG, Beschluß vom 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08).Ist diese bei der Entscheidung über Lockerungen dem grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch des Gefangenen nicht oder nicht hinreichend gerecht geworden, muss ihr das Gericht im Aussetzungsverfahren - unter Ausschöpfung seiner prozessualen Möglichkeiten - von Verfassungs wegen deutlich machen, dass Vollzugslockerungen geboten sind (vgl. BVerfGE 117, 71, 108 f; BVerfG, Beschluss vom 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08).
Wenn sich der Verurteilte im offenen Vollzug bewährt, zu dessen Durchführung die Vollstreckungsbehörde aufgrund der vorliegenden Senatsentscheidung, durch die zugleich die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ersetzt wird , und der Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht vom 30.04.2009 (2 BvR 2009/08) und 22.03.1998 (2 BvR 77/97) ohne jede Verzögerung verpflichtet ist, wird seiner Entlassung zu dem im Tenor bezeichneten Zeitpunkt nichts entgegenstehen.
- BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12
Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe; …
Doch auch bezüglich der Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe gemäß § 57a StGB - der auf § 57 Abs. 1 StGB verweist - hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bereits betont, dass die Regelung der Aussetzung einen Ausgleich zwischen dem Resozialisierungsanspruch und dem Freiheitsgrundrecht des zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten einerseits und dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit andererseits schafft (vgl. BVerfGE 117, 71 ; BVerfGK 15, 390 ; 16, 44 ).Je länger der Freiheitsentzug insgesamt dauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für dessen Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 15, 390 ; 16, 44 ).
- BVerfG, 22.10.2009 - 2 BvR 2549/08
Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (Verbüßung von zwei …
Darüber hinaus fordert es vom Richter, dass er sich um eine möglichst breite Tatsachenbasis bemüht und sich so ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (vgl. BVerfGE 70, 297 ; ferner jüngst BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2009 - 2 BvR 2543/08 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, NJW 2009, S. 1941 ). - BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Aussetzung des Vollzugs einer …
Daher verbietet es sich, dass die Exekutive über eine - ungeprüfte, möglicherweise rechtswidrige - Einflussnahme auf die Tatsachengrundlage der richterlichen Entscheidung über den Freiheitsentzug deren Inhalt und Ergebnis faktisch vorwegnimmt (vgl. zur Versagung von Lockerungen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, NJW 2009, S. 1941 [1942 f.]).Da der letzte Antrag des Beschwerdeführers auf Aufnahme in eine sozialtherapeutische Abteilung wegen mangelnder Therapiemotivation abgelehnt wurde, sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen, wonach die richterliche Entscheidung über die Aussetzung einer Freiheitsstrafe nicht nach Belieben durch behördliche Einflussnahme auf die Tatsachengrundlage dieser Entscheidung präjudiziert werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, NJW 2009, S. 1941 [1944 f.]), nicht verletzt.
- BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Lockerungen in der …
Denn für die Entscheidung über die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung kommt es unter anderem darauf an, ob eine fehlende Erprobung des Gefangenen in Lockerungen auf rechtmäßiger oder auf rechtswidriger Versagung von Lockerungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, EuGRZ 2009, S. 246 [249 f.]). - BVerfG, 20.07.2009 - 2 BvR 328/09
Übermaßverbot (Ablehnung der Aussetzung des Rests der lebenslangen …
Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf ausreichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. BVerfGE 117, 71 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, NJW 2009, S. 1941 ff., m.w.N.). - OLG Köln, 19.06.2009 - 2 Ws 250/09
Entscheidung über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung trotz fehlender …
Die Entscheidung des BVerfG vom 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08 - ist als verfassungskonforme Auslegung der Bestimmung des § 454a StPO zur Durchsetzung des Freiheitsgrundrechtes des Verurteilten zu verstehen, hinter dem das Vollstreckungsinteresse der Rechtsgemeinschaft auch bei wegen unterbliebener Vollzugslockerungen bestehenden Prognoseunsicherheiten ggfs zurückstehen muß.Nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der Senat folgt (vgl BVerfG, 2 BvR 2009/08 vom 30.04.2009; SenE vom 15.12.2004 - 2 Ws 521/04 -, NStZ-RR 2005, 191 (LS)); SenE vom 13.05.2009 - 2 Ws 199-200/09) kommt Vollzugslockerungen jedoch mit Blick auf eine günstige Sozialprognose eine gewichtige Bedeutung zu.
- OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer …
Je länger der Freiheitsentzug dauert, umso strenger sind die dabei zu stellenden Anforderungen (BTDrucks. 13/9062 S. 10;… Fischer, StGB, 56. Aufl. § 67 d Rdn. 10;… Rissing-van Saan/Peglau, in: LK 12. Aufl. § 67 Rdn. 69 m. w. N.; vgl. auch BVerfG NJW 1986, 767, 769; 1995, 3048; 2009, 1941, 1942). - OLG Nürnberg, 07.07.2010 - 1 Ws 342/10
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer …
- OLG Hamm, 12.05.2010 - 4 Ws 114/10
Sicherungsverwahrung, Aussetzung, Bewährung, fehlende Lockerungen, …
- OLG Nürnberg, 13.11.2012 - 2 Ws 558/12
1. Ist eine endgültige Klärung, ob die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach …
- KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Verpflichtung der Vollzugsbehörde zur Berücksichtigung der mit Bindungswirkung …
- OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 171/10
Aussetzung der weiteren Vollstreckung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
- KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11
Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an …
- OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 515/09
Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung trotz der Ablehnung von …
- BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvR 259/11
Erforderlichkeit der Einholung eines zusätzlichen Gutachtens bei der Prüfung der …
- OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 1 Ws 451/10
Strafvollzug in Bayern: Privilegierung von Gewalt- und Sexualstraftätern bei der …
- OLG Köln, 22.11.2010 - 2 Ws 748/10
Voraussetzungen für die Aufhebung einer Aussetzungsentscheidung gem. § 454a …
- BVerfG, 11.06.2012 - 2 BvR 2739/10
Strafvollzug (Vollzugslockerungen; Reststrafaussetzung); effektiver Rechtsschutz …
- OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10
Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung
- OLG Köln, 19.09.2011 - 2 Ws 240/11
Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung aus der Sicherungsverwahrung
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