Rechtsprechung
| BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 30.11.1993 - 1 Ws 978/93
- LG Düsseldorf, 17.01.1994 - X-9/90
- OLG Düsseldorf, 01.03.1994 - 1 Ws 159/94
- BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 1145
- NStZ 1994, 480
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Diese Hinausschiebung des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis zu 15 Jahre nach Tatbeendigung, falls zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses die absolute Verjährung noch nicht eingetreten war, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 1995, 1145) und entspricht einem dringenden praktischen Bedürfnis in Fällen besonders aufwendiger Hauptverhandlungen (vgl. BT-Drucks. 12/3832 S. 44 ff). - BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00
Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von …
Dies gilt für den Maßstab, der bei der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen im Allgemeinen von Verfassungs wegen anzulegen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ), ebenso wie für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Frage, inwieweit Art. 103 Abs. 2 GG oder sonstiges Verfassungsrecht einem durch den Gesetzgeber angeordneten Ruhen der Verfolgungsverjährung und einer damit bewirkten rückwirkenden Verlängerung von Verjährungsfristen entgegensteht (vgl. insbesondere BVerfGE 25, 269 ; ferner bereits BVerfGE 1, 418 und 50, 42 ; Kammerbeschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 - = NJW 1995, S. 1145). - BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung; …
Das Hinausschieben des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis über 15 Jahre nach Tatbeendigung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1145;… vgl. BGH aaO).
- BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95
StGB § 78c, § 78b
Die Regelung ist verfassungsgemäß (BVerfG NStZ 1994, 480 ). - OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen unrichtiger Auskunft über …
Die erst nach dem angenommenen Tatzeitpunkt und nach Anklageerhebung eingefügte Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB erfasst alle Fälle, in denen die Verjährung beim Inkrafttreten der Regelung am 01.03.1993 noch nicht eingetreten war; dies ist vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (BVerfG NStZ 1994, 480 ). - VG Berlin, 14.03.2007 - 80 Dn 48.05
Erlass einer Disziplinarverfügung im Oktober 2005 wegen ungenehmigten …
Es ist bereits zweifelhaft, ob die Begehung eines Dienstvergehens zu einem bestimmten Zeitpunkt oder ein bestimmtes Verhalten während eines Disziplinarverfahrens überhaupt einen Vertrauensschutz hinsichtlich der Dauer der Verfolgbarkeit begründen kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt für das Strafverfahren Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 -, NJW 1995, 1145). - VG Berlin, 14.03.2007 - 80 Dn 60.06
Erlass einer Disziplinarverfügung im Oktober 2006 wegen vorzeitigen Verlassens …
Es ist bereits zweifelhaft, ob die Begehung eines Dienstvergehens zu einem bestimmten Zeitpunkt oder ein bestimmtes Verhalten während eines Disziplinarverfahrens überhaupt einen Vertrauensschutz hinsichtlich der Dauer der Verfolgbarkeit begründen kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt für das Strafverfahren Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 -, NJW 1995, 1145).
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