Rechtsprechung
| BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigung für die verhängte Rechtsfolge übersteigende Untersuchungshaft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 24.05.2002 - XII Qs 35/02
- LG Düsseldorf, 15.07.2002 - XII Qs 35/02
- BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05
Entschädigung; Haftverbüßung; Anrechnung; Freiheitsstrafe
Ob bei einer Fallgestaltung, wie sie vorliegend gegeben ist, die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft (vgl. NStZ 1999, 125; NStZ 2000, 277; Beschluss vom 30.07.2004 - 2 BvR 993/02 -, http://www.jurisweb.de; Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99 - http://www.caselaw.de), wonach eine Anrechnung einen sachlichen Bezug zwischen dem Verfahren, in dem Untersuchungshaft vollzogen worden ist, und der zu einer Verurteilung des Angeklagten führenden Tat erfordert, entsprechend anzuwenden sind, und ob ein solcher sachlicher Zusammenhang hier möglicherweise deshalb zu bejahen ist, weil jedenfalls zum Zeitpunkt des ersten Berufungsurteils am 15.03.04 eine Gesamtstrafenfähigkeit zwischen der hiesigen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe von 6 Monaten und den beiden Geldstrafen aus den dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Minden vom 19.05.2004 zugrunde liegenden Verurteilungen des Beschwerdeführers vom 24.04.2003 und 16.05.2003 gegeben war, bedarf im vorliegenden Beschwerdeverfahren aber letztlich keiner abschließenden Entscheidung.
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