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   BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 1895/03   

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https://dejure.org/2005,6560
BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 1895/03 (https://dejure.org/2005,6560)
BVerfG, Entscheidung vom 30.08.2005 - 1 BvR 1895/03 (https://dejure.org/2005,6560)
BVerfG, Entscheidung vom 30. August 2005 - 1 BvR 1895/03 (https://dejure.org/2005,6560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Umgangspflegschaft als Ergänzungspflegschaft; Teilweise Sorgerechtsentziehung als Mittel zur Durchsetzung des Umgangsrechts gegenüber dem nichtberechtigten Elternteil

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung einer Umgangspflegschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • efkir.de PDF, S. 2 (Leitsatz)

    Art. 19 IV GG; § 23 b I 2 Nr. 2 GVG; § 52 a III 2 FGG; § 1666 BGB
    Einrichtung einer Umgangspflegschaft durch Beschwerdeinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 148
  • NJW-RR 2006, 1
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 1895/03
    Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Recht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; stRspr).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 1895/03
    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ).
  • OLG München, 28.07.2003 - 26 UF 868/02

    Abänderung eines Beschlusses; Anordnung einer Pflegschaft für ein Kind;

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 1895/03
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28. Juli 2003 - 26 UF 868/02 -.
  • OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01

    Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Ermöglichung der Begutachtung des Kindes

    Die Ersetzung der Zustimmung zur Begutachtung mittels eines teilweisen Sorgerechtsentzugs hält der Senat auch erstmals in dem Rechtsmittelverfahren für zulässig, da es letztlich um die Sicherung eines weitestgehend effektiven Rechtsschutzes für alle Beteiligten geht (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30.08.2005, 1 BvR 1895/03).
  • OLG Jena, 03.04.2006 - 1 UF 183/05

    Anschließung in einem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge,

    Die Einschaltung eines Umgangspflegers dient der Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes (BVerfG, NJW-RR 2006, 1, 2).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 4 UF 95/07

    Umgangsverfahren: teilweiser Sorgerechtsentzug zur Durchsetzung des Umgangsrechts

    Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.08.2005 (NJW-RR 2006, S. 1 f.) kann als Mittel zur Durchsetzung eines Umgangsrechts auch die familiengerichtliche Maßnahme des teilweisen Sorgerechtsentzugs zum Einsatz gebracht werden.
  • AG Bonn, 09.07.2012 - 106 C 98/12
    Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigten, wenn für diesen als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1 029ff.= juris Rn. 51; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, 1 U 246/07, juris Rn. 74; LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2008, 13 S 108/08, juris Rn.11; LG Bonn, Urt. vom 28.09.2011, 5 S 148/11).
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