Rechtsprechung
| BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00 |
Tötung eines DDR-Grenzsoldaten
§ 211 StGB;
begrenzte verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Sachentscheidung durch das Revisionsgericht in erweiternder Auslegung des § 354 Abs. 1 StPO (beachte die gesetzliche Neuregelung, § 354 Abs. 1a StPO, zum 1.9.04)
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch
- 123recht.net (Pressemeldung)
Schüsse auf DDR-Grenzsoldaten // Recht auf Leben höher zu bewerten als Schutz der Freiheit
- nomos.de
, S. 25 (Kurzinformation)
Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch
- nomos.de
, S. 34 (Leitsatz)
Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 1, 3 Abs. 1 GG; §§ 17 Satz 2, 35 Abs. 1, 49 Abs. 1, 78 Abs. 2, 211 Abs. 2 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
Tötung eines DDR-Grenzsoldaten/heimtückischer Mord/Schuldspruchänderung durch Revisionsgericht
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.04.1999 - 1 Kap Js 1422/90
- BGH, 05.07.2000 - 5 StR 629/99
- BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 669
- NStZ 2001, 187
- NJ 2001, 197 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07
Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher …
Das Revisionsgericht ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG [Kammer] NStZ 2001, 187, 188; Beschl. vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99) - bei vergleichbaren Sachverhalten auch in anderen als in der Vorschrift ausdrücklich bezeichneten Fällen berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden und Fehler des Tatrichters bei der Anwendung der Gesetze zu korrigieren, wenn eine solche Entscheidung ohne Änderung oder Ergänzung der tatrichterlichen Feststellungen getroffen werden kann und keine dem Tatrichter vorbehaltene Wertungen oder Beurteilungen enthält. - BGH, 08.12.2009 - 1 StR 277/09
Strafbarkeit des unerlaubten Inverkehrbringens von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu …
Auch dort kann das Revisionsgericht in der Sache selbst entscheiden, wenn das Tatgericht durch umfangreiche Feststellungen eine Tatsachengrundlage geschaffen hat, deren Änderung oder Ergänzung durch eine weitere Beweisaufnahme ausgeschlossen werden kann (BVerfG NStZ 2001, 187, 188;… Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 12). - BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08
Vorwegvollzug (zwingende Regelung; Ermöglichung einer Halbstrafenaussetzung; …
Das Revisionsgericht ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 2001, 187, 188; Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99) - nicht nur in den in § 354 Abs. 1 StPO bezeichneten Fällen, sondern auch bei vergleichbaren Sachverhalten berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden und Fehler des Tatrichters bei der Anwendung der Gesetze zu korrigieren, wenn eine solche Entscheidung ohne Änderung oder Ergänzung der tatrichterlichen Feststellungen getroffen werden kann und keine dem Tatrichter vorbehaltenen Wertungen oder Beurteilungen enthält.
- BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Dies setzte - abgesehen von der nach Maßgabe des Einzelfalles zu beurteilenden Frage nach der Vereinbarkeit mit § 265 StPO - klare, erschöpfende und eindeutige Feststellungen voraus; es ist dagegen nicht möglich, wenn eine neue Hauptverhandlung andere oder ergänzende Feststellungen erwarten lässt, oder wenn eine dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der Feststellungen erforderlich ist (vgl. BVerfG NStZ 2001, 187, 188; BGH…, Urt. vom 8. Dezember 2009 - 1 StR 277/09 ; BGH NStZ 2008, 213; NJW 1973, 1511, 1512;… Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 354 Rdn. 18;… Temming in HK-StPO 4. Aufl. § 354 Rdn. 12 jew. m.w.N.). - OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07
Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer …
Daneben soll auf diese Weise die Strafverfolgung auf schwerwiegende Sachverhalte konzentriert werden und nicht strafwürdig erscheinende Verhaltensweisen von der Strafbarkeit ausgenommen werden können (vgl. BT-Drucksache 14/8893 S. 17; Altvater NStZ 2003, 179, 181;… zu sog. Befreiungsbewegungen Tröndle/Fischer StGB, 54. Aufl., § 129b Rn. 13; ferner BVerfG NStZ 2001, 187; BGH NJW 2000, 3079). - BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08 Das Revisionsgericht ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 2001, 187, 188; Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99) - nicht nur in den in § 354 Abs. 1 StPO bezeichneten Fällen, sondern auch bei vergleichbaren Sachverhalten berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden und Fehler des Tatrichters bei der Anwendung der Gesetze zu korrigieren, wenn eine solche Entscheidung ohne Änderung oder Ergänzung der tatrichterlichen Feststellungen getroffen werden kann und keine dem Tatrichter vorbehaltenen Wertungen oder Beurteilungen enthält.
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